Pension schlägt Rente

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Warum Pensionäre besser da stehen als Rentner

Und jetzt zu den „Die 7 Irrtümer zur Beamtenversorgung – Fakten statt Vorurteile“:

Der Beamtenbund hat sich von dem Finanzmathematiker Werner Siepe mal eine Studie zusammenstellen lassen, um die Vorwürfe zu entkräften, dass es Beamten im Ruhestand besser geht als Angestellten. Herr Siepe vergleicht öffentlich Angestellte mit Beamten, was allein schon unzulässig ist. Beamten kommen auf einen Pensionssatz nach 40 Dienstjahren von 71,75 Prozent. Davon können Angestellte in der Privatwirtschaft nur träumen. So viel schon mal die Ausgangsbasis.

Aber gehen wir gleich zum Wesentlichen:

  1. Beamtenpension ist doppelt so hoch wie die Rente

Da hat Siepe wohl recht. Es ist notwendig, den einzelnen Fall zu betrachten, wie ich es auch oben getan habe. Bei einem solchen „fairen“ Vergleich schmilzt das finanzielle Plus auf 13 Prozent.  Wie gesagt, mit viel Glück. Wer in der „falschen“ Branche angefangen hat, muss mit deutlich weniger rechnen.

  1. Durchschnittspension und -rente sind direkt vergleichbar

„Durchschnittliche Pensionen belaufen sich auf 2600 Euro, die gesetzliche Rente bei Durchschnittsverdienern mit 40 oder 45 Beitragsjahren aber nur auf 1088 oder 1224 Euro.“  Siepe schließt, dass in den Bruttopensionen quasi schon eine Betriebsrente enthalten sei. Er glaubt tatsächlich, dass jeder in der privaten Wirtschaft automatisch eine Betriebsrente bekäme. Was für eine rosa Brille. Offensichtlich hat Siepe keine, aber schon überhaupt keine Ahnung, was in der privaten Wirtschaft abläuft! Die wenigsten Betriebe zahlen noch eine Betriebsrente – das war mal. Die Arbeitswelt hat sich in den vergangen 15 bis 20 Jahren dramatisch verändert.

  1. Die Pension:  71,75 oder 75 Prozent des Bruttogehalts der letzten drei Jahre

„Die Pension wird immer aus dem zuletzt erzielten Bruttogehalt (sog. Brutto­entgehalt) berechnet, sofern keine Beförderung in den letzten zwei Jahren erfolgt ist (siehe § 5 Abs. 1 und 5 des Beamtenversorgungsgesetzes 1). Den Durchschnitt aus den Bruttogehältern der letzten drei Jahre als Berechnungs­grundlage hat es in der Beamtenversorgung nie gegeben, sondern nur bei nicht-beamteten Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes bis Ende 2001. Der aktuelle Höchstpensionssatz beträgt je nach Bund, Bundesland oder Kom­mune zwischen 72,2 und 72,6 Prozent des Bruttoendgehalts. Höchstsätze von 75 oder 71,75 Prozent kommen nur in Medienberichten vor, nicht in der Praxis der Pensionsberechnung.“  Übrigens, bis 2001 lag der Pensionssatz noch bei 75 Prozent und wurde dann auf knapp 72 Prozent des letzten Bruttoeinkommens abgesenkt. Weitere Reformen sind nicht vorgesehen. Und anders als Arbeitnehmer zahlen Beamte keine Beiträge. Ihre Pensionen sind steuerfinanziert.Arme, arme Pensionäre. Rentner wären froh, wenn der Höchstrentensatz wenigstens bei 70 Prozent läge. Davon kann keine Rede sein: Er ist von 2005, als er noch bei 52,6 Prozent lag auf mittlerweile 47,8 Prozent gefallen – und wird weiter auf voraussichtlich 44 Prozent im Jahr 2030 fallen. „Das ist keine überraschende Entwicklung, sondern war vorhersehbar und politisch genau so gewollt“, schreibt die Zeit.

Anders die Beamtenpension: Das Pensionsniveau sei eine Zumutung meint Professor Winfried Fuest, Experte für Finanz- und Steuerpolitik am Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln. Er hält das aktuelle Pensionsniveau von 71,75 Prozent für dramatisch zu hoch. „Im Grunde ist das eine Zumutung für den Steuerzahler“, sagt er. Schließlich genössen Beamte daneben eine ganze Reihe zusätzlicher Pensionsprivilegien. So habe ein Beamter bereits nach fünfjähriger Dienstzeit Anspruch auf eine Mindestpension von 1365 Euro; der Standardrentner hingegen brauche 45 Berufsjahre, um auf gerade mal 1224 Euro zu kommen.

  1. Bei Pensionen und Renten fallen gleich hohe Steuern an

„Pensionen werden im Gegensatz zu gesetzlichen Renten und Betriebsrenten im Prinzip voll besteuert, es gibt lediglich einen steuerlichen Pensionsfreibetrag, der beispielsweise für die Neupensionäre im Jahr 2010 jährlich 3120 Euro aus­macht.“ Soweit die Theorie: Bei Beamten machte der steuerpflichtige Anteil 2010 rund 88 Prozent der Bruttopension aus, bei Rentner „nur“ 60 Prozent.  Das hat sich seitdem geändert: 2017 sind 72 Prozent der Rente zu versteuern. Das Argument der Beamtenfunktionäre fällt in sich zusammen.

  1. Krankenversicherungskosten der Pensionäre nicht berücksichtigt

„Beim Vergleich von Pensionen und Renten werden die Beiträge der Pensionäre zur privaten Krankenversicherung und Pflicht-Pflegeversicherung unterschla­gen, da die Berechnung angeblich zu kompliziert sei oder zu stark schwanke. Richtig: Rund 98 Prozent der Pensionäre zahlen Beiträge in die private Krankenversi­cherung (PKV) und die Pflicht-Pflegeversicherung, die insbesondere vom Fami­lienstand, Eintrittsalter und Gesundheitszustand abhängen. Im Durchschnitt muss der Pensionär mit monatlichen Beiträgen in Höhe von rund 180 Euro (alleinstehend) bzw. 360 Euro (verheiratet) rechnen, sofern er 40 Jahre Beamter und seit dem Eintritt in das Beamtenverhältnis bei einer privaten Krankenkasse versichert war.“ Meiner jüngsten Rentenauskunft zufolge muss ich 198 Euro für Kranken- und Rentenversicherung zahlen. Dagegen kommen Beamte auch nicht schlechter weg. Übrigens brandet die Diskussion wieder auf, Beamte in die gesetzliche Krankenversicherung zu integrieren. „Beamten-Bonus abschaffen: Wie Deutschland 60 Milliarden Euro sparen könnte“, schreibt FOCUS Online. „Eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht für Beamte würde laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung die Haushalte von Bund und Ländern in Milliardenhöhe entlasten; die öffentlichen Haushalte könnten dadurch bis 2030 mehr als 60 Milliarden Euro sparen, ergab die am Dienstag von der Stiftung vorgelegte Untersuchung“, so FOCUS Online. Momentan seien demnach 85 Prozent der deutschen Beamten privat versichert. Bund und Länder zahlen dafür eine steuerfinanzierte Beihilfe – Der Bund gab im Jahr 2014 laut Bertelsmann-Stiftung 4,5 Milliarden Euro für Beamtenbeihilfe aus, in den Ländern lagen die Ausgaben bei 7,4 Milliarden Euro. Und die Ausgaben werden weiter steigen: die des Bundes bis 2030 auf 6,6 Milliarden und diejenigen der Länder auf 13,6 Milliarden Euro.

  1. Keine Übertragung der Rentenreformen auf Beamtenversorgung

„Das Niveau der gesetzlichen Rente sinkt laufend durch die Rentenreformen, während das Pensionsniveau gleich hoch bleibt. Die Absenkung des Rentenni­veaus wird nicht wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen. Richtig: Das Pensionsniveau sinkt ab dem Jahr 2003 in acht Stufen von maximal 75 % auf 71,75 % des Bruttoendgehalts. Alle Bundesregierungen haben erklärt, dass sie auch künftig die Absenkung des Rentenniveaus wirkungsgleich und systemgerecht auf die Beamtenversorgung übertragen wollen.“ Für Rentenversicherte klingt das wie Hohn, wenn sie auf das Rentenniveau schauen und es mit dem Pensionsniveau vergleichen. Ein regelrechter Schlag ins Gesicht ist die Aussage von Olaf Scholz, Ex-Minister für Arbeit und Soziales: „Die rentenrechtliche Regelung ist dabei wirkungs­gleich übertragen worden, indem die Berücksich­tigung von Hochschulzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit verringert wurde“. In der Rentenversicherung zählt die Hochschulausbildung überhaupt nicht, wie ich meinen  Versicherungsverlauf entnehme.

  1. Ausgaben für Beamtenpensionen steigen explosionsartig

„Die Pensionsausgaben steigen explosionsartig von 42 Mrd. Euro in 2010 auf 150 Mrd. Euro im Jahr 2050, also um mehr als das Dreifache. Nach neueren Berechnungen sollen die Pensionsansprüche über die gesamte Pensionsbezugs­zeit im Jahr 2050 rund eine Billion Euro ausmachen. Richtig ist, dass die künftigen Pensionsausgaben allein durch die zunehmende Anzahl von Pensionären um geschätzte 60 Prozent steigen werden („Mengen­effekt“). Es ist aber falsch, bei der Hochrechnung auf das Jahr 2050 ein gleich­bleibendes Pensionsniveau sowie eine sehr hohe jährliche Gehaltssteigerung von 3 Prozent zu unterstellen („Preiseffekt“). Wenn man von einer realistischen Gehaltssteigerung in Höhe von durchschnittlich 1,5 Prozent pro Jahr ausgeht, sinken die Pensionsausgaben im Jahr 2050 laut Drittem Versorgungsbericht der Bundesregierung von 2005 bereits auf 82 Mrd. Euro.“ Soweit die Sicht des Beamtenbunds. Der Steuerzahlerbund sieht das ganz anders. Danach rollt allein auf Baden-Württemberg eine Pensionslawine zu. Das Land müsse 192 Milliarden Euro zurücklegen, um alle bis zum Jahr 2050 zugesagten Versorgungsleistungen für Beamte erfüllen zu können. Das ist eine tickende Zeitbombe. Deutschland hat 16 Bundesländer – insofern erscheint die Zahl von einer Billion Euro durchaus plausibel.

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Helmut Achatz

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