Bedürftigkeitsprüfung bei Grundrente – zu viel verlangt?

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Die SPD will für die Grundrente Steuergelder mit der Gießkanne verteilen und plündert dafür sogar die Reserven der Krankenkassen. Ist das gerecht? Ist das nachhaltig? Ist das zulässig?

Was treibt viele arme Rentner, ihre Grundsicherung nicht in Anspruch zu nehmen? Scham? Bürokratie? Ahnungslosigkeit? Weite Wege? Und deswegen will Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung. Sie soll ein Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs garantieren. Heil geht von drei bis vier Millionen Berechtigten aus.

So wird die Grundrente berechnet

Dafür führt er umgekehrt ein höchst kompliziertes Verfahren zur Berechnung der Grundrente ein. Das Portal Rentenbescheid24 hat es einmal aufgeschlüsselt:

  • Zugangsvoraussetzung: mindestens 35 Jahren „Grundrentenzeiten“.
  • Grundrentenzeit: Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung/Tätigkeit
  • Pflichtbeitragszeiten aufgrund von Kindererziehung, Pflege und Antragspflichtversicherung von Selbständigen,
  • Rentenrechtliche Zeiten wegen des Bezugs von Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation,
  • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege.
  • Sind diese Zeiten mit wenigstens 0,24 Entgeltpunkten (EP) pro Jahr belegt, so fließen sie als sogenannte Grundrentenbewertungszeiten in die Durchschnittsberechnung ein.
  • Liegt der Durchschnittswert dieser Entgeltpunkte bis 0,4 Entgeltpunkte (40% eines Durchschnittsverdienstes), werden höchstens 35 Jahre der in die Berechnung des Durchschnittswertes einbezogenen Grundrentenbewertungszeiten um diesen Durchschnittswert erhöht. Das bedeutet für diesen Zeitraum eine Anhebung auf das Zweifache.
  • Liegt der Durchschnittswert der Entgeltpunkte aus allen „Grundrentenbewertungszeiten“ zwischen 0,4, und 0,8 Entgeltpunkten, werden die in die Berechnung des Durchschnittswertes einbezogenen Grundrentenbewertungszeiten (höchstens 35 Jahre) um den Differenzbetrag, aber maximal auf 0,8 Entgeltpunkte erhöht.
  • Grundrentenbewertungszeiten mit weniger als durchschnittlich 0,24 Entgeltpunkten pro Jahr werden nicht erhöht.

Beispiel: Eine Friseurin, die 40 Jahre auf dem Niveau von 40 % des Durchschnittslohns (= 0,4 EP) voll gearbeitet hat, kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 512,48 Euro, mit der Grundrente käme sie künftig auf eine Monatsrente von 960,90 Euro.

Finanzierung durch Krankenkasse

Finanzieren will Heil das aus den Reserven der Krankenkassen. Die haben aber deswegen so hohe Reserven, weil sie Betriebsrentner und Direktversicherte seit 15 Jahren doppelte Beiträge zahlen lassen, wodurch die Reserven mittlerweile auf mehr als 21 Milliarden Euro angewachsen sind.

Aber zurück zu Heils Friseurin. Sie bekäme schon heute deutlich mehr als die 512,48 Euro. Dazu eine Rechnung:

Rente:                                                 512,48 Euro
Miete:                                                  350,00 Euro
Heizung:                                              50,00 Euro
Nebenkosten:                                      65,00 Euro
—————————————————————–

Gesamtbedarf:                                    932,48 Euro
– Rente                                                512,48 Euro
—————————————————————–
Anspruch auf Grundsicherung:          420,00 Euro

Das heißt, die Friseurin würde nur 28,42 Euro weniger bekommen im Vergleich zu Grundrente. Dafür baut Heil aber eine neue Bürokratie auf, denn die Grundsicherung im Alter wird ja nicht abgeschafft, schließlich kommen Millionen von Rentnern nicht auf 35 Beitragsjahre.

Vereinfachung statt Grundrente

Wie wäre es denn, das System der Grundsicherung im Alter deutlich zu vereinfachen, bürgerfreundlicher und unkomplizierter zu machen, so dass sich niemand mehr fürchten muss, zum Amt zu gehen?

Warum beantragen denn nur wenige der zehn Millionen Rentner, die formal einen Anspruch hätten auf Grundsicherung oder eine andere Sozialleistung, sie auch wirklich? Der Staat hat das System so verkompliziert und bürokratisiert, dass er seine Bürger abschreckt. Viele fühlen sich schlicht überfordert oder fürchten, der Staat könnte ihnen auch noch das bisschen Ersparte wegnehmen. Das hat er sicher bewusst gemacht, damit sich möglichst wenige trauen, einen Antrag zu stellen.

Grundrente ist teurer als gedacht und dazu ungerecht

Genau hier müsste Hubertus Heil ansetzen. Das System der Grundsicherung im Alter müsste:

  • unkomplizierter
  • weniger bürokratisch
  • transparenter
  • flexibler

sein. Wenn es ihm um Respekt geht, warum fängt er dann nicht in seiner Behörde an und verschlankt und entbürokratisiert das Antragsverfahren. Er könnte auch höhere Freibeträge einbauen und etwas für die Verbraucherbildung investieren, damit sich mehr trauen, einen Antrag zu stellen. Lieber plündert er die Sozialkassen, statt sich um Verbraucherbildung zu bemühen. Das ist reine Wahlkampfstrategie.

Schikane durch Behörden

Ach ja, eines muss noch erwähnt werden. Die Behörden wissen ganz genau, dass sich die Lebensverhältnisse eines Rentners kaum in der Zukunft ändern werden, trotzdem muss er nach zwölf Monaten wieder einen Antrag stellen. Das ist reine Schikane – eingeführt von seiner Partei, der SPD.

Zum Schluss ein Tipp, welche Sozialleistungen zurzeit noch beantragt werden können:

  • Grundsicherung
    Der Regelsatz liegt bei 424 Euro im Monat (in München und im Landkreis Fürstenfeldbruch sind es 445 Euro) für einen Single, dazu kommen Geld fürs Wohnen, Heizen und Nebenkosten. Wer weniger als 865 Euro im Monat (München 900 Euro) Rente bezieht, sollte einen Antrag auf Grundsicherung stellen.
  • Wohngeld
    Wer in einer Stadt wie München beispielsweise mit hoher Miete lebt, sollte Wohngeld beantragen, wenn die Rente weniger als 1120 Euro beträgt.
  • Lastenzuschuss
    Wer in den eigenen vier Wänden wohnt, aber eine niedrige Rente hat und womöglich noch einen Kredit abzahlen oder sein Haus renovieren muss, kann einen Lastenzuschuss beantragen.
  • Zuzahlungsbefreiung
    Wer teure Medikament braucht und eine kleine Rente hat, kann sich von der Zuzahlung befreien lassen.
  • Rundfunkgebühr
    Wer Grundsicherung erhält, kann sich von der Rundfunkgebühr (17,50 Euro pro Monat) befreien lassen.

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10 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Es gibt nahezu gar nichts daß von der SPD kommt und sozial gerecht ist. Das deutsche Rentensystem ist einfach obsolete und bedarf einer Grundreform. Alle Versuche von Minister Heil das System zu verbessern können bestenfalls als Flickschusterei bezeichnet werden. Wie kann man überhaupt erwarten daß Leute die in keiner Weise von der Rentenversicherung abhängen in der Lage sind eine Verbesserung des Systems zu erreichen?. Alles was die SPD bisher angerichtet hat ist Flickschusterei, egal ob der Minister Heil oder Nahles geheißen hat. Diese Partei SPD ist ein Übel für die Gesellschaft und die soziale Gerechtigkeit. Die Lösung ist nach meiner Einschätzung die Übernahme des niederländischen Rentensystems bei der das Einkommen der unteren Lohngruppen bei der Rentenversicherung höher bewertet wird als in Deutschland. Dort bekommt die Putzfrau oder die Friseuse nach 40 Berufsjahren mindestens 90% ihres früheren Einkommens.

    Antworten
  • […] Bedürftigkeitsprüfung bei Grundrente – zu viel verlangt? […]

    Antworten
  • Eugen Dinkel
    20. August 2019 18:04

    Die Fragen „Ist das gerecht? Ist das nachhaltig? Ist das zulässig?“ werden in dem Beitrag eigentlich in einem Satz alle mit „Nein“ beantwortet:
    „Das Geld für die Grundrente stammt also im Wesentlichen von betrogenen Betriebsrentnern und Direktversicherten.“
    Direktversicherungsbetrogene sollten sich das Wort „Gesundheitsmodernisierungsgesetz“ einmal auf der Zunge zergehen lassen. Als ob man die Gesundheit durch Diebstahl modernisieren könnte.
    Diese Umverteilungspolitik der SPD offenbart das gesamte Versagen der deutschen Sozialpolitik. An langfristig tragbare Lösungen hin zu einem Rentensystem ähnlich wie in Österreich will man aus klar erkennbaren Gründen nicht ran. Lieber hält man durch Täuschungsmanöver wie die Grundrente an der sozialen Schieflage fest.
    Was kann man tun?
    1. An Demonstrationen teilnehmen
    2. Entsprechende Petitionen unterschreiben
    3. In Kommentaren zum Thema GMG möglichst oft vor der Wahl der Parteien CDU/CSU, SPD und Grüne warnen.
    Sicher gibt es noch mehr Möglichkeiten. Ob es was nützt, muss man abwarten.

    Antworten
  • […] im Parlament so still und heimlich verändert. Das lässt sich am besten anhand der Grundrente beobachten. Was hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nicht alles versprochen. Beispielsweise, […]

    Antworten
  • […] die normale Altersrente oder Witwen- und Witwerrente sowie Erwerbsminderungsrente sein. Ziel der Grundrente ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zufolge Menschen, die „jahrze… zu […]

    Antworten
  • […] die normale Altersrente oder Witwen- und Witwerrente sowie Erwerbsminderungsrente sein. Ziel der Grundrente ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zufolge Menschen, die „jahrze… zu […]

    Antworten
  • […] Grundrente soll etwa 50 Prozent des durchschnittlichen Einkommens betragen. 2010 wurde die Rente leicht […]

    Antworten
  • […] Die Grundrente soll etwa 50 Prozent des durchschnittlichen Einkommens betragen. 2010 wurde die Rente leicht reformiert – und die Beitragsjahre bis 2020 auf 41,5 Jahre festgelegt. Anders als bei der gesetzlichen Rente in Deutschland werden für die Rentenberechnung in Frankreich die besten 25 Beitragsjahre herangezogen. Die Franzosen können, so sie vor 1955 geboren wurden, mit 62 in Rente gehen. Das heißt, sie können, müssen aber nicht in Rente gehen. Wenn sie länger arbeiten, können sie eine Rentenzulage (surcote) bekommen. Pro Trimester erwirbt der Rentenanwärter 1,25 Prozent, pro Jahr sind das 3,75 Prozent. Für Kinder bekommen Franzosen ebenso wie hierzulande Jahre gut geschrieben: In Frankreich sind das zwei Jahre pro Kind, dazu gibt es noch ein einkommensabhängige Rentenplus ab dem 3. Kind. Anders als in Deutschland gibt es nicht eine Rentenkasse, sondern mehrere für verschiedene Beschäftigungskategorien: für die Privatwirtschaft (CNAV), die Landwirtschaft (MSA), Selbstständige (SSI), Beamte (CNRACL) und staatlich Angestellte (FSPOEIE) und Kirchen (CAVIMAC). […]

    Antworten
  • […] Grundrente soll etwa 50 Prozent des durchschnittlichen Einkommens betragen. 2010 wurde die Rente leicht […]

    Antworten
  • […] Grundrente soll etwa 50 Prozent des durchschnittlichen Einkommens betragen. 2010 wurde die Rente leicht […]

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Helmut Achatz

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