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Verarschung der Selbstständigen
„Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z. B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind“, heißt es im Koalitionsvertrag. „Grundsätzlich sollen Selbstständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und – als Opt-out-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können“, steht da weiter. Die sollen „insolvenz- und pfändungssicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen müssen“, was gut klingt.
Sollen sich die Selbstständige jetzt freuen? Eher nicht. Sie bangen eher um ihre Altersvorsorge. Sie sind im Vertrauen auf bestehendes Recht langfristige Verbindlichkeiten eingegangen, sparen vielleicht für ein Haus oder eine Wohnung als Altersvorsorge oder haben einen Fondssparplan. Die Frage ist nur, ob das von der Koalition anerkannt wird. Wenn nicht, müssen sie in die Rentenversicherung einzahlen und zusätzlich ihren Verpflichtungen nachkommen.
Ach ja, im Koalitionsvertrag steht auch, dass die Mindestkrankenversicherungsbeiträge für kleine Selbstständige reduziert werden sollen. Bisher ist es ja so, dass viele Selbstständige, die wenig verdienen, von den Krankenkassen geschröpft werden. Die Krankenkassen gehen 2018 von einem Mindestverdienst von 2283,75 Euro aus, auch wenn ein Selbstständiger weniger verdient. Auf Antrag können Selbstständige mit absolut geringen Einkünften in Härtefällen weniger zahlen. Aber selbst diese Härtefallregelung sieht einen Mindestverdienst von 1522,50 Euro vor.
Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) ist mit der Regelung im Koalitionsvertrag unzufrieden. „Mit der Absenkung auf 850 oder 1522,50 Euro bleibt die GroKo jedoch auf halbem Weg stehen“, meint der Verband. Es sei zwingend nötig, den Mindestverdienst auf 450 Euro zu senken, wie das bei Teilzeit-Angestellten der Fall sei. Übrigens, im Koalitionsvertrag steht, dass die „Bemessungsgrundlage für die Mindestkrankenversicherbeiträge von heute 2283,75 Euro auf 1150 Euro nahezu halbiert“ werden. Was die Härtefälle betrifft, ist offen.
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12 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Fortschreibung der Koalitionsvereinbarungen
Wir sorgen dafür, dass die Renten auf dem niedrigen Stand bleiben und nicht mehr auf den alten Stand von 53% zurückkehren
Wir entnehmen der Rentenkasse Milliarden, in dem wir die Mütterrente aus der Rentenkasse zahlen und nicht aus Steuergeldern
Wir halten die Rentenkasse klein, in dem wir aus der Rentenkasse mehr an versicherungsfreien Leistungen entnehmen, als wir an Zuschuss zurückzahlen
Wir behaupten dann, daß die Rentenkasse nicht mehr ausreicht und die Renten gekürzt werden müssen
Wir halten die Betriebsrentner kurz, in dem wir Ihnen den vollen Krankenkassenbeiträgen abverlangen.
Wir schröpfen, die, die unserem Rat gefolgt sind und Direktversicherungenabgeschlossen haben, in dem wir sie doppelt und dreifach Krankenkassenbeiträge zahlen lassen
Sagte der Politiker zum Pfarrer:
Ihr haltet sie dumm,
Wir halten sie arm.
WANN ENDLICH WACHEN DIE BETROFFENEN AUF UND JAGEN DIE SOZIALKASSENPLUENDERER WIE SPAHN, SCHOLZ ETC IN IHRE GUT VERSORGTE POLITIKERWUESTE?
? ⚂
Da können wir lange warten, das deutsche Volk ist so obrigkeitshörig. Wir haben es alle in der Hand -Bankenrun-!!!!
So und nicht anders ist das. Ich bin seit einem halben Jahr Rentner und habe mein halbes Leben lang privat/betrieblich vorgesorgt. Das Ende vom Lied ist, dass ich jetzt mehr(!) Krankenkassenbeiträge bezahle als in meinem Arbeitsleben. Obwohl mein Einkommen im Beruf 3x so hoch war. Ich bin nur noch wütend und enttäuscht.
Ich kann das voll nachvollziehen – mir geht es genau so.
Alles, aber auch alles geht zu Lasten des Volkes. Sorgt man privat vor. wird man dafür seit 2004 bestraft, indem Steuern auf den auszuzahlenden Betrag fällig werden. Auch wenn nur der halbe Ertragsanteil hierfür anfällt. Der Beamte hat damals geklagt, dass der Arbeitnehmer die Rente nicht versteuern muss, er aber sehr wohl. Vergessen hat der Beamte leider zu erwähnen, dass er selber nie Beiträge von seinen „Bezügen“ in die Rentenkasse eingezahlt hat. Auch dies ging wieder zu unseren Lasten. Wer Hat dieses Gesetz entschieden? Die obersten Richter? Und was sind Richter? Beamte.
Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Ich kann hierzu nur sagen: PFUI
Ja, ist leider so. Das Grundübel: Beamte entscheiden über Rentner. Das kann nicht funktionieren.
[…] dieser Artikel 4 (am besten selbst nachlesen) macht die betriebliche Altersvorsorge uninteressant. Artikel 4 im Koalitionsvertrag ist kontraproduktiv und sabotiert die betriebliche Altersvorsorge. In Artikel 4 des […]
[…] des Gesundheitsausschusses Sabine Dittmar (SPD) räumt ein, dass die Union es abgelehnt habe, das Thema im Koalitionsvertrag aufzunehmen. „Aber ich glaube, die Union kann das Thema nicht komplett wegdrücken.“ Ihre Partei sei […]
[…] jetzt sind es nur zweieinhalb für die vor 1992 geborenen Kinder. Dagegen war vor allem die SPD. Im Koalitionsvertrag wurde der Vorschlag eingedampft auf die Mütter, die drei und mehr Kinder vor 1992 geboren haben. […]
[…] Olaf Scholz (SPD) hält den Betriebsrentnern entgegen, es sei kein Geld da außerdem stünde es nicht im Koalitionsvertrag. Die Entlastung hat die Union aus dem Vertrag kurz vor Abschluss streichen […]
[…] drei Rentenpunkten zugestehen, jetzt sind es nur zweieinhalb. Dagegen war vor allem die SPD. Im Koalitionsvertrag wurde der Vorschlag eingedampft auf die Mütter, die drei und mehr Kinder vor 1992 geboren haben. […]