Was ist die Flexi-Rente und wann kommt sie?

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Schluss mit der Zwangsverrentung von Hartz-IV-Empfängern

Ach ja, die sogenannte Zwangsverrentung von Hartz-IV-Beziehern soll eingedämmt werden. Die Rentenversicherung darf, so der Gesetzesentwurf, Betroffene  nicht mehr vorzeitig in die Rente schicken, wenn der Rentenanspruch damit unter Hartz-IV-Niveau fällt und Grundsicherung im Alter beantragt werden müsste.

Wo liegt die Obergrenze? Auf der Seite „Seniorenbedarf“ steht:

Die 40%-Regelung gilt nur bis zu einer Obergrenze in der Höhe der bisherigen Bruttoeinkommen aus Arbeit. Dabei wird der höchste Wert aus den letzten 15 Jahren herangezogen. Wenn also unser Anton A im Beispielsfall mehr als 50.000 € Jahresbrutto neben der Teilrente dazuverdient, wird dieser Betrag voll gegen seine Rente gerechnet und es kommt zu keiner Rentenauszahlung. Das nächste Problem ist, und dies wird hier verschwiegen, dass der vorzeitige Rentenbeginn für A auch Nachteile haben kann, weil er auf die hier festgestellten Entgeltpunkte einen rentenrechtlichen Abschlag erhalten kann, den er bei einer späteren Vollrente mit angerechnet bekommt.

Abschläge ausgleichen durch Zahlungen

Wer heute früher in Rente geht, muss mit Abschlägen rechnen. Die kann er ausgleichen, um die Abschläge auszugleichen. Die Zahlung von zusätzlichen Beiträgen zum Ausgleich von Abschlägen soll künftig schon ab 50 möglich sein – bislang lag die Grenze bei 55 Jahren. Das kann sich lohnen, denn mit dem Ausgleichsbetrag lässt sich eine Rendite von zwei bis drei Prozent einfahren, wo sonst gibt’s die noch. Dafür ist das Formular V0210 auszufüllen „Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters“.

Und noch ein Detail dürfte für Versicherte interessant sein: Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, parallel zur Rente, soll vom Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung profitieren – der soll die Rente erhöhen. Das gilt indes nur, wenn auch der Teilrentner seinen Arbeitnehmeranteil zahlt.

Regelungswut von Andrea Nahles

Eines ist heute schon sicher: einfacher wird’s nicht. Die Regelungswut von Andrea Nahles kennt keine Grenzen.

Dazu der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

Die gestrige Einigung ist auch ein wichtiger Schritt, um andere Projekte der Koalition zügig aufs Gleis zu setzen. Dazu gehört die Umsetzung der Flexi-Rente. Eine Koalitionsarbeitsgruppe hatte sich bereits im November auf die Eckpunkte verständigt und einen Abschlussbericht vorgelegt. Derzeit wird ein Gesetzentwurf erarbeitet. Hierzu waren noch einige Detailfragen zu klären. Nun wollen wir erreichen, dass vor der Sommerpause auch der Gesetzentwurf kommt. Mit der Flexi-Rente wollen wir Frühverrentung vermeiden und Anreize zum längeren Verbleib im Erwerbsleben erhöhen. Das Hinzuverdienstrecht wird wesentlich vereinfacht. Wir wollen durch klare und transparente Information, den Menschen zeigen, wie sich längeres Arbeiten lohnen kann und welche flexiblen Übergänge möglich sind. Hierfür wollen wir eine transparente Renteninformation, die jeder versteht. Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung bringen derzeit keinen rentenrechtlichen Vorteil für die Beschäftigten. Das wollen wir ändern, und es belohnen, wenn der Arbeitnehmer seinen Beitrag leistet. Der isolierte Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung bei Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze soll zudem befristet für fünf Jahre entfallen. – Denn Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, sind versicherungsfrei.

Wie kommt der Gesetzesentwurf an?

Wie kommt der Gesetzentwurf an? Sozialverbände und Opposition kritisieren ihn als unzureichend. Die Anreize für Teilrente und Teilzeit blieben zu gering. Kranke und Geringqualifizierte würden zu wenig unterstützt. Der Linke-Rentenexperte Matthias W. Birkwald warnte, die Teilrente sei mit größter Vorsicht zu genießen. Dem Grünen-Rentenexperte Markus Kurth sind die neuen Möglichkeiten für fließendere Übergänge viel zu kompliziert; ganz abgesehen davon, dass der Gesetzentwurf  an den Bedürfnissen der Älteren völlig vorbei gehe. Künftig sollen Rentner bei einer vorgezogenen Teilrente und Weiterarbeit in Teilzeit kleinere Renten-Abschläge in Kauf nehmen müssen als heute.

Jetzt zeigt sich bei Musterberechnungen der Stiftung Warentest, dass nicht alle Versicherte davon profitieren würden. „Es gibt auch Fälle, die sich mit der geplanten Flexi-Rente schlechter stellen“, so in einer Stellungnahme der Stiftung für den Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Das sagt beispielsweise die „Lausitzer Rundschau“ zur Flexi-Rente:

Das Flexi-Renten-Konzept der Großen Koalition ist ungefähr so flexi, wie ein Holzbalken weicher als eine Stahlstrebe ist: nur geringfügig. Vor allem ist die Regelung immer noch so kompliziert, dass kaum mehr als bisher davon Gebrauch machen werden. Zumal auf die Nutzer die Gefahr lauert, dass von der Teilrente sogar nachträglich noch Geld zurückgefordert werden kann. Ziel muss es doch sein, jenen, die auch im Rentenalter noch arbeiten wollen, das unbürokratisch zu ermöglichen. Ebenso jenen, die früher kürzertreten wollen. Ein größeres Rad dreht unter den Parteien in Punkto Flexi-Rente derzeit nur die FDP, die sich an Schweden orientiert: Möglichkeit zum Bezug der dann erworbenen Rente schon mit 60, sofern man dadurch nicht zum Armutsfall wird, völlig freie Hinzuarbeitsmöglichkeit ohne Abzüge so lange man will, aber auch Pflicht zur weiteren Einzahlung in die Rentenkasse

Ein Video, das Aufschlüsse gibt, wie es funktionieren kann:

https://www.youtube.com/watch?v=j0hO6jhZ1vs

Ein Rechenbeispiel:

Der fiktive Axel B. hat Anspruch auf eine ungekürzte Rente von 1065 Euro. Er entschließt sich drei Jahre vor seinem Rentenantrittsalter in Rente zu gehen. Dadurch wird seine Rente um 10,8 Prozent gemindert. Sie beträgt dann 950 Euro brutto (ohne Abzüge zur Kranken- und Pflegeversicherung). Axel B. möchte seine aber Beschäftigung nicht ganz aufgeben, sondern auf die Hälfte an Arbeitszeit reduzieren. Sein Gehalt (neben der Rente) beträgt dann nur noch 1.511 Euro.

Aktuell würde das bedeuten:

Sein Hinzuverdienst übersteigt sowohl die Grenze für eine volle Rente als auch für eine Rente in Höhe von zwei Dritteln.Daher hat er Anspruch auf eine halbe Rente. Diese würde 475 Euro betragen.

Mit der Flexi-Rente hieße das:

Basierend auf seinem monatlichen Verdienst beträgt der jährliche Hinzuverdienst von Axel B. 18.132 Euro. Hiervon bleiben 6300 Euro anrechnungsfrei. Von den verbliebenen 11.832 Euro werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Dies entspricht einem Betrag von 394 Euro im Monat. Die Rente, die er noch erhält beträgt dann also 556 Euro.

Aufbesserung der Rentenansprüche

Aktuell würde das Modell von Herrn B. nicht zu einer Veränderung seiner Rentenansprüche führen. Mit der Flexi-Rente könnte er sich allerdings entschließen, neben seinem Arbeitgeber auch selbst Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Wenn er das im Jahr 2018 täte, würde sich seine Rente daher ab 1. Juli 2019 (nach heutigen Werten) um 15,23 Euro monatlich erhöhen.

Quelle: FAZ/Deutsche Rentenversicherung

Die wichtigsten Punkte des Gesetzesentwurfs

  • Es soll möglich sein, vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilzeitarbeit durch eine Teilrente zu ergänzen
  • Bei vorgezogener Rente soll es möglich sein, mit Arbeit den Rentenanspruch zu erhöhen. Rentner sind künftig rentenversichert bis zur Regelaltersgrenze
  • Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, soll Entgeltpunkte sammeln können
  • Es soll möglich sein, früher und flexibler zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen
  • Die Rentenversicherung will Versicherte früher und über Gestaltungsmöglichkeiten informieren
  • Arbeitgeber müssen künftig für ältere Arbeitnehmer nicht mehr den gesonderten Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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