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Immerhin zwei Drittel der Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben – wer und vor allem bis wann? Gerade in punkto Abgabefrist hat sich einiges geändert.
Corona und Ukrainekrieg haben vieles verkompliziert, deswegen brauchen die Finanzämter und Steuerzahler mehr Zeit für die Bearbeitung. Das Finanzministerium hat reagiert und die Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert. Rentnerinnen und Rentner haben also mehr Zeit. Was heißt das für die Steuererklärungen der Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024?
Abgabefrist für Steuererklärung
Ende Mai war mal – die Abgabefrist für die Steuererklärung 2022 ist schon einmal verschoben worden und dann noch einmal: Abgabefrist für die Steuererklärung 2022 ist nun der 30. September 2023. Da der 30. September 2023 auf einen Samstag fällt, verlängert sich laut „Steuertipps.de“ die Abgabefrist auf Montag, den 2. Oktober 2023. Diese Regel gilt wohl gemerkt für „unberatene“ Steuerzahler, also für Rentnerinnen und Rentner, die sich keinen Steuerberater nehmen.
Für die Steuererklärung 2023 wiederum wird die Abgabefrist um einen Monat verkürzt, das heißt, die Steuererklärung ist regulär am 31. August 2024 abzugeben, weil das aber auch eine Samstag ist, fällt die Abgabefrist auf Montag, den 2. September 2024
In den Folgejahren verkürzt sich die Abgabefrist weiter auf Ende Juli. Das heißt, die Steuererklärung für 2024 ist bis 31. Juli 2025 abzugeben.
Länger Zeit mit Steuerberater
Wer einen Steuerberater engagiert oder sich vom Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, hat länger Zeit für die Abgabe seiner Steuererklärung. Die Fristen sind:
Steuerjahr | Abgabe Steuererklärung |
---|---|
2021 (freiwillig) | 31. Dezember 2025 |
2022 (Steuerberater) | 31. Juli 2024 |
2022 (freiwillig) | 31. Dezember 2026 |
2023 | 31. August 2024 |
2023 (Steuerberater) | 31. Mai 2025 |
2023 (freiwillig) | 31. Dezember 2027 |
2024 | 31. Juli 2025 |
2024 (Steuerberater) | 30. April 2026 |
2024 (freiwillig) | 31. Dezember 2028 |
Für die Steuererklärung 2025 – und spätere – sollen wieder kürzere Fristen gelten, das heißt, die Steuererklärung ist dann grundsätzlich spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres einzureichen.
Wer zu spät kommt, den bestraft nicht das Leben, sondern das Finanzamt mit einem Verspätungszuschlag.
Ab wann Rentner Steuern zahlen
Aber der Reihe nach: Da Rentner ihre Krankenversicherung und einen Werbungskostenpauschbetrag absetzen können, müssen sie für 2021 tatsächlich erst ab einer Brutto-Jahresrente von mehr als 14.979 Euro tatsächlich Steuern zahlen, für 2022 sind es 14.768 Euro. Der Altersfreibetrag gilt für das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr. Wer aber zusätzlich zur gesetzlichen Rente andere Einkünfte hat, kommt schnell an diese Grenze. Er kann jedoch einiges steuermindernd ansetzen, weswegen es sich lohnt, Belege zu sammeln, um so seine Steuerlast zu mindern.
Jahr des Rentenbeginn | Höchste Jahresbrutto-Rente 2020, die steuerfrei bleibt in Euro | Monatsbrutto 2. Halbjahr in Euro | Besteuerungsanteil in % | Rentenfreibetrag in Euro* |
---|---|---|---|---|
2005 | 17555 | 1493 | 50 | 6191 |
2006 | 17140 | 1458 | 52 | 5819 |
2007 | 16795 | 1428 | 54 | 5509 |
2008 | 16583 | 1410 | 56 | 5320 |
2009 | 16314 | 1387 | 58 | 5079 |
2010 | 15951 | 1357 | 60 | 4753 |
2011 | 15681 | 1334 | 62 | 4511 |
2012 | 15488 | 1317 | 64 | 4338 |
2013 | 15293 | 1301 | 66 | 4163 |
2014 | 15062 | 1291 | 68 | 3956 |
2015 | 14923 | 1269 | 70 | 3831 |
2016 | 14789 | 1258 | 72 | 3711 |
2017 | 14568 | 1239 | 74 | 3513 |
2018 | 14339 | 1170 | 76 | 3308 |
2019 | 14114 | 1200 | 78 | 3106 |
2020 | 13708 | 1166 | 80 | 2742 |
2021 | 13990 | 81 | 2658 | |
2022 | 82 | |||
2023 | 82,5 | |||
2024 | 83 | |||
2025 | 83,5 | |||
2026 | 84 | |||
2027 | 84,5 | |||
2028 | 85 | |||
2029 | 85,5 | |||
2030 | 86 | |||
*im Jahr, das auf den Rentenbeginn folgt |
Steuerrechner
Wer wissen will, ob und wie viel Rentensteuer fällig wird, nutzt am besten einen Online-Rentensteuerrechner. Mittlerweile ist das Angebot an derartigen Online-Rechnern gewachsen. Hier einige Beispiele:
- Steuerrechner für Rentner von Stiftung Warentest
- Rentensteuerrechner der Deutschen Rentenversicherung
- Rentenbesteuerungsrechner von smart-rechner.de
Es lohnt sich, die Ergebnisse miteinander zu vergleichen.
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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
[…] Die Frist für die Steuererklärung 2022 ist auf den 2. Oktober 2023 verlängert worden. Bis dahin muss sie beim Finanzamt vorliegen. Wer sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, hat für seine Steuererklärung 2022 bis 31. Juli 2024 Zeit. […]
[…] heute gibt es den Altersfreibetrag oder Altersentlastungsbetrag, wie er offiziell heißt. Der aber ist lächerlich gering und eigentlich kaum der Rede wert, […]