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Kein Geld verschenken! Warum immer noch bei der teuren Krankenkasse bleiben? Mit Krankenkassenwechsel lassen sich pro Jahr einige hunderte Euro sparen.
Mitte 2025 haben schon wieder einige Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Und das dürfte nicht die letzte Erhöhung sein. Niemand muss das einfach klaglos hinnehmen. Mit Kassenwechsel lässt sich richtig Geld sparen.
Krankenkassenwechsel lohnt
Zwischen dem günstigsten und teuersten Krankenversicherer liegen mehrere Prozentpunkte, wie das Vergleichsportal „krankenkasseninfo“ vermittelt. Wer wechselt, kann sich einige Hundert Euro sparen.
Im Juli 2025 ist die
- BKK firmus bundesweit die günstigste für alle geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Ihr Gesamtbeitragssatz liegt bei 16,78 Prozent.
- Dicht gefolgt wird sie von der hkk Krankenkasse mit 16,79 Prozent und
- der Audi BKK mit 17,00 Prozent.
Wie funktioniert der Wechsel
Wie funktioniert der Wechsel? Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte laut Check24 ein Sonderkündigungsrecht und können mit Ablauf von zwei Kalendermonaten wechseln. Zudem gelte ab dem 1. Januar 2021 eine verkürzte Bindungsfrist. Es gibt laut Techniker Krankenkasse ab 2021 vier wichtige Neuerungen im Kassenwahlrecht.
- Elektronische Mitgliedsbescheinigung: Arbeitgeber erhalten die Mitgliedsbescheinigung für neue Arbeitnehmer nicht mehr in Papierform, sondern auf elektronischem Weg.
- Neue Bindungsfrist: Die Bindungsfrist an die Krankenkasse verringert sich von 18 auf 12 Monate. Das Sonderkündigungsrecht bleibt weiter bestehen: Erhebt eine Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihren kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz, ist auch ein Wechsel ohne Einhaltung der Bindungsfrist möglich.
- Kassenwechsel bei neuem Arbeitgeber: Bei einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder sofort die Kasse wechseln – ohne Kündigung bei der Vorkasse und ohne Einhaltung der Bindungsfrist.
- Kündigung entfällt: Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, stellt einfach einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Kasse. Um die Kündigung bei der alten Krankenkasse kümmert sich dann die neue.
- Beispiel: Wenn Sie bis zum 31. Juli 2025 kündigen, endet Ihre Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse am 30. September 2025. Ab dem 1. Oktober 2025 sind Sie dann bei Ihrer neuen Krankenkasse versichert.
- Wichtig: Während dieser Kündigungsfrist müssen Sie den erhöhten Zusatzbeitrag noch an Ihre bisherige Krankenkasse entrichten.
Ausnahmen und Besonderheiten:
- Bindungsfrist: Normalerweise sind Sie 12 Monate an Ihre Krankenkasse gebunden. Bei einer Beitragserhöhung entfällt diese Bindungsfrist durch das Sonderkündigungsrecht.
- Wahltarife: Wenn Sie einen speziellen Wahltarif (z.B. für Krankengeld) abgeschlossen haben, kann es abweichende Bindungsfristen geben, die das Sonderkündigungsrecht einschränken können. Informieren Sie sich hierzu im Zweifel direkt bei Ihrer Krankenkasse.
- Verspätete Information: Sollte Ihre Krankenkasse Sie zu spät über die Beitragserhöhung informieren, verlängert sich unter Umständen die Frist für Ihr Sonderkündigungsrecht.
Zusammenfassend:
Der praktische Weg ist denkbar einfach geworden: Sie suchen sich eine neue Krankenkasse, stellen dort einen Mitgliedsantrag, und die neue Kasse erledigt den Rest für Sie, inklusive der Kündigung bei Ihrer alten Krankenkasse. Beachten Sie lediglich die Frist für die Antragstellung bei der neuen Kasse und die zweimonatige Kündigungsfrist, in der Sie noch den erhöhten Beitrag zahlen müssen.
Quelle: obs/CHECK24 GmbH/CHECK24.de
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
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4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
[…] können ihre gesetzliche Krankenkasse ab 2021 leichter wechseln. Früher mussten sie vor einer Kündigung mindestens 18 Monate bei einem Anbieter bleiben, nun ist […]
[…] können ihre gesetzliche Krankenkasse ab 2021 leichter wechseln. Früher mussten sie vor einer Kündigung mindestens 18 Monate bei einem Anbieter bleiben, nun ist […]
[…] für die erneute Beitragserhöhung sind die gewaltigen Kostensteigerungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die sie letztlich […]
[…] Lächeln – „das kann dauern“, so die Antwort. Weder Ärzte, noch Apotheker geschweige denn Krankenkassen waren wirklich auf das E-Rezept […]