Im Schnitt nur 80 Euro Grundrente

FinanzenSoziales

Werbung

Was hat es mit der Grundrente auf sich? Wer profitiert davon? Wie hoch ist der durchschnittliche Zuschlag? Antworten auf viele Fragen.

„Grundrentenzuschlag“ klingt kompliziert, ist kompliziert. Um die Grundrente zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Grundrentenzeiten: Du musst mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorweisen können. Dazu zählen Pflichtbeitragszeiten aus Berufstätigkeit, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen du Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation erhalten hast.
  2. Einkommensgrenzen: Dein durchschnittliches Einkommen während des Berufslebens muss zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland gelegen haben.
  3. Keine Antragstellung notwendig: Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und zahlt den Grundrentenzuschlag aus.

Jährliche Prüfung

Die Einkommensgrenzen werden jedes Jahr überprüft, um sicherzustellen, dass die Leistung gezielt an diejenigen geht, die sie am meisten benötigen. Hier sind die wesentlichen Punkte:
  1. Einkommensgrenzen: Der volle Grundrentenzuschlag wird bis zu einem monatlichen Einkommen von 1438 Euro beziehen, Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften bis zu 2242 Euro.
  2. Anrechnung des Einkommens: Wenn das Einkommen diese Freibeträge überschreitet, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet.
  3. Einkommensprüfung: Die Deutsche Rentenversicherung überprüft das Einkommen automatisch. Das Finanzamt meldet der Rentenversicherung im Herbst das Einkommen des vorletzten Jahres.
  4. Freibeträge: Diese Freibeträge werden jährlich angepasst, um den Lebenshaltungskosten gerecht zu werden.

Nur 80 Euro pro Monat

Und was kommt dabei raus? Wie viel bekommen Grundrentnerinnen und -rentner im Durchschnitt? Wie viele bekommen überhaupt eine Grundrente? Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden derzeit etwa 1,1 Millionen Grundrentenzuschläge gezahlt. Im Schnitt handelt es sich um rund 80 Euro, die monatlich zusätzlich an Rente angewiesen werden können, so der „Münchner Merkur“.

Die Grundrente soll eine Rente garantieren, die die Lebensleistung würdigt und die zehn Prozent über der Grundsicherung im Alter liegt. Das gilt für alle, die mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Klingt doch toll – oder? Wer einmal genau nachhakt, dürfte ins Staunen kommen.

Bedürftigkeitsprüfung fällt weg

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil setzte durch, dass es künftig keine Bedürftigkeitsprüfung mehr gibt, stattdessen sollen Rentner mit zu wenigen Rentenpunkten automatisch hochgewertet werden. Entscheidend ist, dass der Geringrentner 33 Beitragsjahre hat, wer nur auf 32 kommt, hat Pech gehabt. Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben, können den Grundrentenzuschlag erhalten. Zwischen 33 und 35 Jahren wird er zunächst in der Höhe gestaffelt ausgezahlt. Erst ab 35 Jahren Grundrentenzeiten wird der Zuschlag in voller Höhe gezahlt. Die Rentenversicherung soll bei jedem prüfen, ob er mindestens auf 0,8 Rentenpunkten kommt, wenn nicht, wird er automatisch hochgestuft auf diese 0,8 Punkte hochgestuft.

Ist die Grundrente gerecht?

Wer 32 Jahre eingezahlt hat und wegen Erwerbsminderung vorzeitig in Rente gehen muss, steht sich schlechter, als jemand, der nur Teilzeit gearbeitet hat, dafür aber 33 Jahre lang. Ungerecht ist das auch gegenüber diejenigen, die durch eigene Arbeit eine kleine, aber auskömmliche Rente erarbeitet haben, denn sie werden mit anderen gleichgestellt. Gerecht sieht anders aus.

Weg mit Bismarks Regeln

Hier werden Fürsorgeprinzip und Äquivalenzprinzip (Leistungsprinzip) miteinander vermengt. Die Höhe der Rente, so sieht es das Äquivalenzprinzip vor, richtet sich nicht mehr nur nach dem eingezahlten Beitrag. Dabei gibt es die Grundsicherung, die Niedrigrentner helfen soll, einigermaßen über die Runden zu kommen. Allerdings müssen sie belegen, dass sie bedürftig sind. Heil will das bedingungslose Grundeinkommen durch die Hintertür einfügen.

Umsetzung hat gedauert

Vom Inkrafttreten bis zur tatsächlichen Umsetzung hat es gedauert: Das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen
(Grundrentengesetz)“  wurde schon im Sommer 2020 eingeführt, letztlich umgesetzt wurde es erst im Januar 2023. Die Einführung der sogenannten Grundrente sei bis auf wenige Einzelfälle – zum Beispiel, weil eine Rente ins Ausland gezahlt wird – abgeschlossen, meldet „Ihre Vorsorge“.

Wer profitiert davon?

Bei rund 26 Millionen Renten sei geprüft worden, ob ein Grundrentenzuschlag zu zahlen ist; bislang profitierten rund 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner von einem Grundrentenzuschlag, so „Ihre Vorsorge“.

Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben

Einfach jetzt kostenlos abonnieren

Ist ein Antrag zu stellen?

Nein, denn die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch. Sie greift dazu zum 1. Januar eines Jahres auf das bereits im Herbst von den Finanzbehörden gemeldete Einkommen des vorletzten Kalenderjahres zurück. Und dann kann es passieren, dass die Grundrente gekürzt wird. Viele tausende Rentenempfänger erhalten laut „Münchner Merkur“ zum Jahreswechsel neue Rentenbescheide. Der Grund: Die Rentenversicherung muss laut § 97a Sozialgesetzbuch Nummer 6 eine Einkommensprüfung beim Grundrentenzuschlag durchführen. Die neuen Rentenbescheide weisen ab Januar 2025 eine zum Teil deutliche Rentenkürzung aus. Der Grund dafür ist die Anrechnung von Einkommen auf die Grundrente.

Du kannst den Artikel teilen:

Werbung

Das könnte dich auch interessieren

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

null

Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

Newsletter

Erhalte regelmäßig News, Tipps und Infos rund um’s Thema Rente und Co. Du erhältst 14-tägig einen Newsletter.

Weitere Inhalte

Rentenplaner für Dummies

Werbung

Menü