Was von 1600 Euro Rente übrig bleibt

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Brutto-Rente ist nicht gleich Netto-Rente. Rentner zahlen Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern. Wie viel bleiben beispielsweise von 1600 Euro Rente übrig?

Wer in Rente geht, 😯 staunt nicht schlecht, dass er weniger ausbezahlt bekommt als gedacht: Die Rentenversicherung zieht sofort Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der 🫲 Brutto-Rente ab und leitet sie weiter. Rentner müssen darüber hinaus Steuern zahlen: Wessen Rente einschließlich anderer Einkünften 2023 niedriger war als der sogenannte Grundfreibetrag von 10.908 Euro zahlt im kommenden Jahr keine Steuern, wer darüber liegt, zahlt möglicherweise Steuern – „möglicherweise“ deswegen, weil es letztlich darauf ankommt, wann jemand in Rente gegangen ist. Denn, nach dem Jahr des Renteneintritts bemisst sich der steuerpflichtige Anteil.

Was heißt das denn konkret? „InFranken“ hat das einmal für eine Rente von 💶 1600 Euro durchgerechnet. „InFranken“ hat errechnet, dass ein Rentner 653 Euro Steuernn zahlen müsste. ⚠️ Aber Vorsicht: Das heißt nicht, dass jeder mit 1600 Euro Rente genau so viel zahlt, denn es kommt auf das Jahr des Renteneintritts an und auf andere Umstände. Eine generelle 😶 Aussagen, wie hoch die Steuerbelastung sein werde, kann 🤷‍♀️ nicht getroffen werden. „InFranken“ empfiehlt eine  persönliche ℹ️ Rentenberatung. Die Deutsche Rentenversicherung berät kostenlos, eine Beratungsstelle in der Nähe zu finden, dürfte kein Problem sein.g in eurer Nähe finden.

Wie hoch ist die Steuer bei 1600 Rente?

So, jetzt zum Musterfall, den „InFranken“ durchgerechnet hat:

Es kommt darauf an, wie hoch die Freibeträge sind, die gelten. Da ist zum einen der Grundfreibetrag, der allen Steuerzahlern zusteht, zusätzlich gibt es für Rentner und Rentnerinnen den Rentenfreibetrag. Dann geht’s schon los: Was über dem Grundfreibetrag liegt, wird ab dem ersten Euro mit dem Grenzsteuersatz von 14 Prozent besteuert. „Finanztip“ hat die progressive Besteuerung überschaulich zusammengefasst:

  • Tarifzone 1: Bis zum Grundfreibetrag ist der Grenzsteuersatz 0.
  • Tarifzone 2: Bei 10.909 Euro beginnt der Grenzsteuersatz gleichmäßig  bis zu 15.999 Euro anzusteigen. Am Anfang beträgt er 14 Prozent (Einstiegssteuersatz) und wächst bis auf 24 Prozent.
  • Tarifzone 3: Sie beginnt bei 16.000 Euro und endet bei 62.809 Euro. Der Grenzsteuersatz steigt von 24 Prozent auf 42 Prozent an.
  • Tarifzone 4: Sie beginnt bei 62.810 und endet bei 277.825 Euro. Grenzsteuersatz: 42 Prozent.
  • Tarifzone 5: Ab 277.826 Euro springt der Grenzsteuersatz auf 45 Prozent.

Aber jetzt definitiv zur Rechnung von „InFranken“

Annahmen

„InFranken“ ging von folgenden Annahmen aus:

  • Renteneintritt 2020
  • monatliche Rente 💶 1600 Euro (pro Jahr 19.200)
  • konfessionslos
  • gesetzlich krankenversichert
  • Wohnort Schweinfurt
  • Rentenfreibetrag 20 Prozent

Beim Renteneintritt 2020 liegt der Rentenfreibetrag bei 20 Prozent, das heißt 80 Prozent der Rente sind 🙁 steuerpflichtig. 20 Prozent von 19.200 Euro sind 3840 Euro – sie bleiben steuerfrei. Von 19.200 Euro müssen somit 15.360 Euro versteuert werden. Davon abgezogen werden die Beiträge zur gesetzlichen 🏥 Kranken- und Pflegeversicherung, zusammen 10,95 Prozent – entspricht 2102 Euro pro Jahr. Der steuerpflichtige Rentenanteil sinkt somit auf 13.258 Euro. Davon wird noch die Werbungskostenpauschale für 👵 👴 Rentner von 102 Euro und der Sonderausgabenpauschalbetrag von 36 Euro abgezogen. Der endgültige steuerpflichtige Anteil beträgt 13.120 Euro. Daraus errechnet sich gemäß Einkommensteuer-Grundtabelle für das Jahr 2020 eine Steuer von 653 Euro. Herunter gebrochen auf den Monat ergibt sich eine fiktive Steuer von 54,42 Euro. Der Rentenfreibetrag für 2023 liegt allerdings nur noch bei 17 Prozent, das heißt umgekehrt, dass der Besteuerungsanteil bei 83 Prozent liegt – und er sinkt weiter in den kommenden Jahren.

Entwicklung des Besteuerungsanteils

Jahr des RentenbeginnHöchste Jahresbrutto-Rente 2020, die steuerfrei bleibt in EuroMonatsbrutto 2. Halbjahr in EuroBesteuerungsanteil in %Rentenfreibetrag in Euro*
2005175551493506191
2006171401458525819
2007167951428545509
2008165831410565320
2009163141387585079
2010159511357604753
2011156811334624511
2012154881317644338
2013152931301664163
2014150621291683956
2015149231269703831
2016147891258723711
2017145681239743513
2018143391170763308
2019141141200783106
2020137081166802742
202113990812658
202282
202383
202484
202585
202686
202787
202888
202989
203090
*im Jahr, das auf den Rentenbeginn folgt

Was bleibt netto übrig?

Außer Steuern muss der Rentner auch noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen sowie den Zusatzbeitrag zur Krankenkasse. Bei Pflichtversicherten in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent. Ein freiwillig gesetzlich krankenversicherter Rentner bekommt eine Zuschuss von 7,3 Prozent, muss den Gesamtbeitrag aber selbst abführen. Dazu kommt aber immer der Zusatzbeitrag, von dem die KVdR ebenfalls die Hälfte übernimmt. Ferner zahlen die Rentner noch den Pflegebeitrag in Höhe von 3,4 Prozent (mit Kindern) oder 4,0 Prozent (kinderlos). Anders als beim Krankenkassenbeitrag müssen Rentner den Pflegebeitrag allein tragen.

Netto-Rente nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung

Klingt nicht nur kompliziert, ist 🤔 kompliziert. Was bleibt dem Musterrentner nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung konkret übrig? Von 1600 Euro bleiben nach Abzug von Kranken- und Pflegebeitrag sowie Steuern lediglich 1351,98 Euro übrig. Hier die Rechnung im Detail:

Brutto-Rente1600,00
Krankenversicherung*-116,80
Zusatzbeitrag**-12,80
Pflegeversicherung***-64,00
Netto vor Steuern1406,40
Steuern54,42
Netto nach Steuern/SV1351,98
*14,6 Prozent (Rentenkassen übernimmt Hälfte)
**1,6 Prozent (Rentenkasse übernimmt Hälfte)
*** 3,4 Prozent Pflegebeirag (mit Kindern); 4,0 Prozent (kinderlos)

Quellen: „InFranken“, KVdR

Wenn die Deutsche Rentenversicherung jährlich ihre ℹ️ Rentenmitteilung verschickt, freuen 😃 sich einige vielleicht noch, was sie da lesen. Der 😱 Schock kommt erst, wenn sie dann ihre Rente beantragen und ihnen der Rentenberater vorrechnet, was unterm Strich wirklich herauskommt und sie den Rentenbescheid bekommen.

Brutto-Rente nicht gleich Netto-Rente

Rentenversicherte sollten wissen, was die Rentenmitteilung bedeutet

Ein Erklär-Video des VdK

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Helmut Achatz

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