Wer bis wann seine Steuererklärung einreichen muss

Finanzen

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Immerhin zwei Drittel der Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, weil sie über dem Grundfreibetrag liegen – wer und vor allem bis wann? Die Frist für die Steuererklärung 2022 ist abgelaufen. Wer einen Steuerberater hat, hat noch etwas länger Zeit.

Corona und Ukrainekrieg haben vieles verkompliziert, deswegen brauchen die Finanzämter und Steuerzahler mehr Zeit für die Bearbeitung. Das Finanzministerium hat reagiert und die Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert. Rentnerinnen und Rentner haben also mehr Zeit – aber auch die läuft jetzt ab. Was heißt das für die Steuererklärungen der Jahre 2022, 2023 und 2024?

Abgabefrist für Steuererklärung

Ende Mai war mal – die Abgabefrist für die Steuererklärung 2022 war der 30. September 2023; da der 30. September 2023 auf einen Samstag fällt, verlängerte sich die Abgabefrist auf Montag, den 2. Oktober 2023. Wer seine Steuererklärung danach abgibt, muss schon eine gute Ausrede haben. Diese Regel gilt wohl gemerkt für „unberatene“ Steuerzahler, also für Rentnerinnen und Rentner, die sich keinen Steuerberater nehmen.

Für die Steuererklärung 2023 wiederum wird die Abgabefrist um einen Monat verkürzt, das heißt, die Steuererklärung ist regulär am 31. August 2024 abzugeben, weil das aber auch eine Samstag ist, fällt die Abgabefrist auf Montag, den 2. September 2024. In den Folgejahren verkürzt sich die Abgabefrist weiter auf Ende Juli. Das heißt, die Steuererklärung für 2024 ist bis 31. Juli 2025 abzugeben.

Länger Zeit mit Steuerberater

Wer einen Steuerberater engagiert oder sich vom Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, hat länger Zeit für die Abgabe seiner Steuererklärung. Die Fristen sind:

SteuerjahrAbgabe Steuererklärung
2021 (freiwillig)31. Dezember 2025
2022 (Steuerberater)31. Juli 2024
2022 (freiwillig)31. Dezember 2026
202331. August 2024
2023 (Steuerberater)31. Mai 2025
2023 (freiwillig)31. Dezember 2027
202431. Juli 2025
2024 (Steuerberater)30. April 2026
2024 (freiwillig)31. Dezember 2028

Für die Steuererklärung 2025 – und spätere – sollen wieder kürzere Fristen gelten, das heißt, die Steuererklärung ist dann grundsätzlich spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres einzureichen.

Wer zu spät kommt, den bestraft nicht das Leben, sondern das Finanzamt mit einem Verspätungszuschlag.

Steuerrechner

Wer wissen will, ob und wie viel Rentensteuer fällig wird, nutzt am besten einen Online-Rentensteuerrechner. Mittlerweile ist das Angebot an derartigen Online-Rechnern gewachsen. Hier einige Beispiele:

Es lohnt sich, die Ergebnisse miteinander zu vergleichen.

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Helmut Achatz

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