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Immerhin zwei Drittel der Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, weil sie über dem Grundfreibetrag liegen – wer und vor allem bis wann? Die Frist für die Steuererklärung 2022 ist abgelaufen. Wer einen Steuerberater hat, hat noch etwas länger Zeit.
Corona und Ukrainekrieg haben vieles verkompliziert, deswegen brauchen die Finanzämter und Steuerzahler mehr Zeit für die Bearbeitung. Das Finanzministerium hat reagiert und die Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert. Rentnerinnen und Rentner haben also mehr Zeit – aber auch die läuft jetzt ab. Was heißt das für die Steuererklärungen der Jahre 2022, 2023 und 2024?
Abgabefrist für Steuererklärung
Ende Mai war mal – die Abgabefrist für die Steuererklärung 2022 war der 30. September 2023; da der 30. September 2023 auf einen Samstag fällt, verlängerte sich die Abgabefrist auf Montag, den 2. Oktober 2023. Wer seine Steuererklärung danach abgibt, muss schon eine gute Ausrede haben. Diese Regel gilt wohl gemerkt für „unberatene“ Steuerzahler, also für Rentnerinnen und Rentner, die sich keinen Steuerberater nehmen.
Für die Steuererklärung 2023 wiederum wird die Abgabefrist um einen Monat verkürzt, das heißt, die Steuererklärung ist regulär am 31. August 2024 abzugeben, weil das aber auch eine Samstag ist, fällt die Abgabefrist auf Montag, den 2. September 2024. In den Folgejahren verkürzt sich die Abgabefrist weiter auf Ende Juli. Das heißt, die Steuererklärung für 2024 ist bis 31. Juli 2025 abzugeben.
Länger Zeit mit Steuerberater
Wer einen Steuerberater engagiert oder sich vom Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, hat länger Zeit für die Abgabe seiner Steuererklärung. Die Fristen sind:
Steuerjahr | Abgabe Steuererklärung |
---|---|
2021 (freiwillig) | 31. Dezember 2025 |
2022 (Steuerberater) | 31. Juli 2024 |
2022 (freiwillig) | 31. Dezember 2026 |
2023 | 31. August 2024 |
2023 (Steuerberater) | 31. Mai 2025 |
2023 (freiwillig) | 31. Dezember 2027 |
2024 | 31. Juli 2025 |
2024 (Steuerberater) | 30. April 2026 |
2024 (freiwillig) | 31. Dezember 2028 |
Für die Steuererklärung 2025 – und spätere – sollen wieder kürzere Fristen gelten, das heißt, die Steuererklärung ist dann grundsätzlich spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres einzureichen.
Wer zu spät kommt, den bestraft nicht das Leben, sondern das Finanzamt mit einem Verspätungszuschlag.
Steuerrechner
Wer wissen will, ob und wie viel Rentensteuer fällig wird, nutzt am besten einen Online-Rentensteuerrechner. Mittlerweile ist das Angebot an derartigen Online-Rechnern gewachsen. Hier einige Beispiele:
- Steuerrechner für Rentner von Stiftung Warentest
- Rentensteuerrechner der Deutschen Rentenversicherung
- Rentenbesteuerungsrechner von smart-rechner.de
Es lohnt sich, die Ergebnisse miteinander zu vergleichen.
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