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Ab 27 bekommen Rentenversicherte jährlich eine Renteninformation. Das ist noch kein Rentenbescheid, aber sie lässt schon erahnen, wie viel jeder später bekommen wird. Den Zahlen solltet ihr gründlich misstrauen, denn sie sind nur die halbe Wahrheit.
Was steht da genau drin und was heißt das konkret? „Die Höhe ihrer künftigen Regelaltersrente … entspräche nach heutigem Stand einer monatlichen Rente von.“ Die dürfte schon niedriger sein, als von vielen erhofft. Aber selbst von dieser niedrigen Rente gehen noch Kranken-, Zusatz- und Pflegebeiträge weg – und die sind nicht statisch. Zum 1. Juli 2023 beispielsweise erhöht sicher Pflegebeitrag von 3,05 auf 3,40 Prozent für Versicherte mit Kindern und für kinderlose von 3,4 auf 4,0 Prozent. Und das dürfte nicht das Ender der Fahnenstange gewesen sein. Ferner muss der künftige Rentner seine Rente voll versteuern. Der Grundfreibetrag dürfte künftig so niedrig ausfallen, dass selbst Niedrigrenten noch zu versteuern sind. Er beträgt für 2023 genau 10.908 für Singles und 21.816 Euro für Verheiratete. Das sind auf den Monat umgelegt 909 Euro (10.908 ÷ 12). Damit kommt in München, Frankfurt, Stuttgart oder Köln niemand sonderlich weit.
Was heißt Regelaltersgrenze?
Das alles verschweigt die Deutschen Rentenversicherung wohlweislich, sonst würden ja noch mehr auf die Barrikaden gehen. Sie deutet nur sachte darauf hin, dass von der monatlichen Rente ja noch etwas weggeht. Die Rentenkasse verschickt diese Info jährlich an rund 31 Millionen Versicherte. Darin steht, wie viel der Einzelne eingezahlt hat und was er an Rentenanwartschaften erworben hat. Das Ganze wird hochgerechnet auf den Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze. Was bedeuten aber die Zahlen und Begriffe? Was heißt beispielsweise Regelaltersrente und was Anpassungssatz?
Ok, eins nach dem anderen:
Renteninformation im Detail
Was heißt Regelaltersrente und was sagt das Datum aus? Was die Deutsche Rentenversicherung zur Regelaltersrente sagt: „Seit dem Jahr 2012 wird für ab 1947 Geborene die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 ist dann im Jahr 2031 67 die Regelaltersgrenze. Wer seine Rente früher erhalten will, muss in aller Regel Abschläge in Kauf nehmen. Die ständig steigende Lebenserwartung der Bevölkerung macht es nötig.“ Wer also beispielsweise 1954 geboren wurde, geht in der Regel mit 65 plus acht Monaten in Rente. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen – für jeden Monat früher 0,3 Prozent. Wer 45 Beitragsjahre zusammenbringt, kann schon mit 63 Jahren gehen – ohne Abschläge. Das trifft aber nur Beschäftigte, die nach der Lehre gleich gearbeitet haben – und zwar ohne Pausen bis zum 63. Lebensjahr. Ein Studium ist frührenten-schädlich.
Brutto-Rente nicht gleich Netto-Rente
Kranken- und Pflegeversicherung: Wer glaubt, er bekommt seine Rente eins zu eins ausgezahlt, sollte diesen Traum schnell begraben. Auf die Brutto-Rente werden Krankenversicherungs- und Pflegeversicherung fällig – ja auch noch ein Zusatzbeitrag zur Krankenkasse. Für die Krankenkasse werden 7,3 Prozent fällig, für die Pflegeversicherung 3,05 (kinderlose 3,3) Prozent und der Zusatzbeitrag macht ein Prozent aus.
Steuern: Ja, Rentner müssen Steuern zahlen, wobei das so pauschal auch nicht gilt, denn betroffen sind vor allem Ruheständler mit hohen (gesetzlichen) Renten oder Zusatzeinkommen wie Mieten, Kapitalerträgen und Betriebsrenten. Was ist hoch? Ganz konkret gesprochen, wer mehr als 9168 Euro Rente bezieht und andere Einkünfte hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Für 2019 liegt der Grundfreibetrag bei eben diesen 9168 Euro (monatlich 764 Euro), 2020 werden es 9408 Euro sein. Ach ja, da gibt es ja noch den Altersentlastungsbetrag und Werbekosten sowie Sonderausgaben. Und der Besteuerungsanteil steigt von Jahr zu Jahr – wer 2017 in Rente geht, hat einen Besteuerungsanteil von 74 Prozent, 2018 waren es 76 Prozent, 2019 dann 78 Prozent …
Niedrige Erwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrente: Nicht alle schaffen es bis 63 Jahre, geschweige denn bis 65 plus. Wer vorher bereits nicht mehr kann und täglich nicht längere als drei Stunden Arbeit durchsteht, kann Rente wegen Erwerbsminderung – und zwar voller – beantragen. Dann bekommt er den in der Renteninformation ausgewiesenen Betrag. Wer indes zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat Anspruch auf 50 Prozent der Erwerbminderungsrente. Vorsicht! Die Rentenversicherung ziert sich, bevor sie Erwerbsminderungsrente zahlt – und verlangt ein ärztliches Attest und erwartet, dass entsprechend vorher Rentenbeiträge gezahlt worden sind.
Um wie viel die Rente steigt
Rentenanpassung: „Aufgrund zukünftiger Rentenanpassungen kann die errechnete Rente in Höhe von …. Euro tatsächlich höher ausfallen“, schreibt die Rentenversicherung. 2016 sind die Renten tatsächlich um 4,25 Prozent im Westen und um 5,95 Prozent im Osten gestiegen. 2017 fiel die Rentenerhöhung nicht ganz so üppig aus. Zum 1. Juli 2019 steigen die Renten im Westen 3,18 und im Osten 3,91 Prozent. Und am 1. Juli 2023 steigen die Renten im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent.
Anpassungssatz: Klingt etwas sperrig, ist aber nichts anderes als eine Wahrscheinlichkeitsrechnung. Die Deutsche Rentenversicherung prognostiziert, wie hoch die Rente ausfallen könnte, wenn sie jedes Jahr beispielsweise um ein Prozent steigt oder sogar zwei Prozent. Verlassen sollte sich allerdings niemand darauf, denn in der Vergangenheit gab es schon mehrmals Nullrunden, so 2004 bis 2006 und 2010, 2013 fiel die Erhöhung im Westen mit 0,25 Prozent auch eher bescheiden aus.
Wie die Rentenlücke ausgleichen?
Versorgungslücke: „Da die Renten im Vergleich zu den Löhnen geringer steigen werden und sich somit die spätere Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert …“, ein Satz mit Sprengkraft. Dazu kommt die Inflation, sprich der Kaufkraftverlust. Das heißt, Rentner werden systematisch immer ärmer, den beide Entwicklungen treffen sie mit voller Wucht. Was das bedeutet, lässt sich leicht an den Zahlen des Statistischen Bundesamts ablesen. Seit 1992 beispielsweise haben die Deutschen annähernd ein Drittel an Kaufkraft verloren. Das klingt harmlos, bedeutet aber für Rentner, dass sie sich deutlich weniger leisten können – ihre Rente kann mit der Preissteigerung nicht mithalten.
Spätestens jetzt dürfte jedem klar sein, dass er zwingend zusätzlich fürs Alter vorsorgen muss. Ob die Betriebsrente da allerdings der beste Weg ist, darf stark bezweifelt werden. Das gleiche gilt für die Riesterrente, die mittlerweile nichts mehr bringt. Die Rentenpolitiker müssten den aktiv Beschäftigten sagen, dass sie besser privat vorsorgen und Betriebs- und Riesterrenten links liegen lassen sollten. Denn bei Betriebsrenten zwackt die Krankenasse annähernd ein Fünftel am Ende ab – alles, was der Betriebsrentner an Rendite erwirtschaftet hat, ist mit einem Schlag weg.
… und zum Schluss noch sieben große Irrtümer beim Thema Rente, die „Focus“ gesammelt hat: „Hätten Sie es gewusst? Sieben große Irrtümer beim Thema Rente“
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10 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Lieber Helmut, die Kaufkraft-Tabelle ist Spitze! Kannst Du die mal irgendwo als PDF anhängen, damit man sie sich ausdrucken kann. Damit kann man gut argumentieren, aber…“nur was Du schwarz auf weiß besitzt, kannst Du getrost nach Hause tragen…!“
Kannst Du in die Inflationstabelle die Rentenerhöhungen mit aufnehmen? Dann hat man einen Vergleich für die reale Rentenentwicklung
[…] lotet schon mal die Akzeptanz für ein späteres Renteneintrittsalter aus. Er favorisiert das Modell „3:2:1“: Wenn die Lebenserwartung um drei Jahre steige, so […]
[…] Versorgungslücke ergibt sich so oder so. Wie soll die gefüllt werden? Die Kommission hebt dem „Handelsblatt“ […]
[…] dieser Renteninformation haben wir die für Sie vom … bis gespeicherten Daten … und das geltende Rentenrecht […]
[…] ist es. Vieles ist schon im Vorfeld geklärt, denn jeder gesetzlich Versicherte hierzulande bekommt ab dem 27. Lebensjahr eine Renteninformation, in der wichtige Daten vermerkt sind“. Worauf ist dennoch zu […]
[…] dieser Renteninformation haben wir die für Sie vom … bis gespeicherten Daten … und das geltende Rentenrecht […]
[…] Buch „Rentenplaner für Dummies“ liefert Antworten, wie sich die drohende Rentenlücke schließen lässt und welche Möglichkeiten es gibt, in der Rente finanziell über die Runden zu […]
Der überwiegende Teil der Arbeitnehmer und auch Politiker kennen die mathematischen Zusammenhänge bei der Rentenberechnung nicht.
Weise ich auf Fehler in der Argumentation hin, ernte ich nur Beleidigungen.
Das Rentenwissen ist unter aller Kanone. Alle sind Rentenexperten, die Ihr Stammtischwissen verteidigen und lieber weiter in die Irre laufen, statt etwas dazulernen.
http://www.meine-rente.jimdofree.com
Das ist leider so.