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Was zählt zu den 45 Beitragsjahren?
Dazu zählen der Deutschen Rentenversicherung zufolge:
- Zeiten mit den Pflichtbeiträgen aus der Beschäftigung
- bei geringfügiger, nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung (anteilige Berücksichtigung)
- Pflichtbeiträge aus selbstständiger Tätigkeit
- Zeiten mit freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung (auch selbstständig) gezahlt wurden
- Zeiten der Wehr- und Zivildienstpflicht
- Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen
- Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes
- Zeiten, in denen Arbeits- und Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit oder Übergangsgeld bezogen wurden
- Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung
- Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld und Konkursausfallgeld
Was zählt nicht dazu?
- Schulzeiten, das gilt vor allem für Fachhoch- und Hochschule
- Zeiten der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld II)
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting
„Rente mit 63“ mit Abschlägen
Wer wirklich mit Punkt 63 in Rente will, kann das nur mit Abschlägen, alles andere ist Schönfärberei. Das heißt, wer keine 45 Beitragsjahren zusammen bringt, kann auch mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn er mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen kann und bereit ist, als sogenannter „langjährig Versicherter“ Abschläge in Kauf zu nehmen.
Erfolgsmodell „Rente mit 63“
Die „Rente mit 63“ ist ein Erfolgsmodell für alle Begünstigten. Pro Jahr nutzen Rentenbescheid24 zufolge schätzungsweise 200 000 Versicherte die vorzeitige abschlagsfreie Rente. Von 2014 bis 2019 waren das rund ein Million Menschen. Aktuell dürfte es aber eineinhalb Millionen Versicherte, die die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Mindestversicherungszeit in Anspruch nehmen. 2021 betraf diese Rentenform laut „Sozialpolitik aktuell“ 26,6 Prozent der Frauen und 36,6 Prozent der Männer.
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4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Ich kann nicht mehr, bin krank und gehe immer noch mit fast 65 Jahren arbeiten!
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[…] plus elf Monaten in Rente; der Jahrgang 1958 kann erst mit 66 Jahren in Rente gehen. Die meisten verabschieden sich jedoch früher aus dem Berufsleben – entweder, weil sie 45 Beitragsjahre voll haben oder mit Abschlägen. Das heißt, tatsächliches […]
Jahrgang 58 kann mit 64 abschlagfrei gehen, wenn 45 Beitragsjahre voll sind und die Rente für besonders lang Versicherte beantragt wird