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Der Fiskus hat sich wieder etwas einfallen lassen, um die Besteuerung von Renten zu verkomplizieren. Heute gibt es drei Anlagen statt einer. Was das bedeutet für die Steuererklärung bedeutet.
Für die Steuererklärung 2022 gibt es für Rentner nicht mehr nur eine, sondern bis zu drei Anlagen, klärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) auf. Diese drei Anlagen heißen: R-AUS, R-AV und b-AV.
Etwa ab Mitte Januar verschickt die Deutsche Rentenversicherung die Rentenbezugsmitteilungen für das Vorjahr. Somit können die Rentner erst dann ihre Steuererklärung vorbereiten. Die Mitteilung weist den Rentenbetrag, den Rentenanpassungsbetrag, die Krankenkassen- und Pflegebeiträge aus.
Keine Steuererklärung für Minirenten
So viel vorweg – wer mit Rente und sonstigen Einkünften unter dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro – das sind 909 Euro monatlich – bleibt, zahlt keine Steuern. Aber selbst, wer nur etwas höhere Einkünfte hat, zahlt vermutlich keine Steuer. Denn, mit Werbungskosten und Sonderausgaben lässt sich das zu versteuernde Einkommen senken. Viele dürften aber darüber liegen, weil sie beispielsweise eine Betriebsrente bekommen oder weil sie andere Einkünfte haben. Für sie gilt die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Das heißt noch nicht, dass sie auch Steuern zahlen, denn sie können so einiges absetzen.
Die Rentenversicherung informiert das zuständige Finanzamt automatisch. Für Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Sie müssen seit diesem Jahr die Werte nicht mehr zwingend in die Vordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ eintragen. Über ihre Rentenbezugsmitteilung wissen sie, was dem Finanzamt gemeldet wurde.
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7 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
[…] sonstiger Einkünfte, bezogen haben (Ehepaare 18 816), eine Steuererklärung abgeben. Die Steuererklärung ist mittlerweile so kompliziert geworden, dass sich Rentner besser von einer Steuersoftware helfen lassen sollten. Welche Programme […]
[…] wirkt sich dann allerdings erst auf die Steuer 2023 aus. Wer also 2022 – nach allen Abzügen wie Werbungskosten – ein Einkommen, wozu auch die Rente gehört, unter dem Grundfreibetrag, muss man keine Steuern […]
[…] Rentner ihre Krankenversicherung und einen Werbungskostenpauschbetrag absetzen können, müssen sie für 2021 tatsächlich erst ab einer Brutto-Jahresrente von mehr als […]
[…] Rentner ihre Krankenversicherung und einen Werbungskostenpauschbetrag absetzen können, müssen sie für 2021 tatsächlich erst ab einer Brutto-Jahresrente von mehr als […]
[…] 20.694) Euro liegt, zahlt keine Steuern. Aber, da Rentner ihre Krankenversicherung und einen Werbungskostenpauschbetrag absetzen können, müssen sie für 2022 tatsächlich erst ab einer Brutto-Jahresrente von mehr als […]
[…] 20.694) Euro liegt, zahlt keine Steuern. Aber, da Rentner ihre Krankenversicherung und einen Werbungskostenpauschbetrag absetzen können, müssen sie für 2022 tatsächlich erst ab einer Brutto-Jahresrente von mehr als […]
[…] der Reihe nach: Da Rentner ihre Krankenversicherung und einen Werbungskostenpauschbetrag absetzen können, müssen sie für 2021 tatsächlich erst ab einer Brutto-Jahresrente von mehr als […]