Wie am besten auf das „Danach“ vorbereiten?

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Ruheständler kommen irgendwann in die Situation, sich über das „Danach“ Gedanken zu machen. Wichtige Fragen drehen sich ums Erbe, aber auch darum wie das Sterben an sich „abgewickelt“ – sorry, für das Wort – werden kann und zwar so, dass für die Hinterbliebenen möglichst wenig Stress entsteht. Also, wie am besten auf das „Danach“ vorbereiten?

Meist kommt der Tod in unserer Gesellschaft nicht unverhofft, ein nicht unerheblicher Teil der alten Menschen liegt vor dem Tod eine Weile im Krankenhaus oder ist ein Pflegefall. Bevor es jedoch soweit ist, bleibt Ihnen selbst noch einiges an Zeit, um die eigenen Angelegenheiten zu regeln. Um Angehörige zumindest finanziell zu entlasten, gibt es mehrere Möglichkeiten: eine Sterbegeldversicherung abschließen oder die Kosten für die Bestattung auf einem separaten Konto ansparen.

Wissenswertes zu Versicherungen

Für die Kinder und Enkel kommen zu dieser Zeit viele Fragen auf, unter anderem auch diese: Worauf kommt es bei der Bestattungsplanung an? Im Todesfall stehen für die Hinterbliebenen einige Aufgaben an, die nicht aufgeschoben werden dürfen. Einige davon drehen sich rund um die bestehenden Versicherungen. Insbesondere die Versicherungen, die im Todesfall Leistungen ausschütten oder mit dem Tod des Versicherten enden, müssen so früh wie möglich benachrichtig werden. Dazu gehören:

  • Unfallversicherungen innerhalb von 2 Tagen
  • Lebensversicherungen innerhalb von 2 Tagen
  • Information der Auslandsversicherung bei Tod im Ausland

In den Versicherungsbedingungen sind in der Regel die Fristen genannt, die im Sterbefall des Versicherten eingehalten werden müssen, um eine reibungslose und zeitnahe Abwicklung der Versicherung zu gewährleisten. Zu beachten ist dabei, dass nicht alle Versicherungen mit dem Todesfall automatisch enden. Das gilt zum Beispiel bei Familienversicherungen. Diese laufen in der Regel bis zur nächsten Beitragsfälligkeit weiter. Auch Wohngebäude- oder Autoversicherungen bestehen fort, da der Versicherungsgegenstand auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers bestehen bleibt.

Alle relevanten Daten sollten gesammelt an einem gut zugänglichen Ort aufbewahrt werden, damit Angehörige sie im Ernstfall sofort finden. Dies gilt übrigens nicht nur für Versicherungsunterlagen, sondern auch für Verträge mit Telefonanbietern, Grundversorgern und Gaswerken, die nach dem Tod gekündigt werden müssen.

Wann wird es Zeit für die Vorsorge?

Der richtige Zeitpunkt, sich um die Zeit nach dem Tod zu kümmern ist dann, wenn es einem selbst noch leicht fällt, Entscheidungen zu treffen und eigene Angelegenheiten zu regeln. Wer geistig fit ist und es auch bleibt, findet auch für kompliziertere Probleme leicht eine Lösung und kann sich jederzeit mit Fachleuten wie Anwälten oder Versicherungsmaklern beraten. Auch Angehörige sollten in die Pläne einbezogen und eingeweiht werden, damit sie im Fall des Ablebens wissen, wie weiter zu verfahren ist.

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Eine Patientenverfügung sollte selbstverständlich sein. Zugegeben, viele scheuen sich, über diese Themen nachzudenken und zu agieren. Das macht es allerdings nicht besser.

Bild 1: © istock.com/kzenon

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1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

  • Mit unserem eigenen Tod ist Angst verbunden. Wir wissen, dass es uns eines Tages trifft. Aber wir wollen es nicht wirklich wahr haben. „Vorsorgen ist besser als Bohren“, sagt der Zahnarzt und hilft somit, größere Schmerzen und „Auseinandersetzungen“ zu vermeiden. Sie haben völlig recht, aufzufordern, den Familienrat bei Zeiten, wenn überhaupt noch kein wirklicher Gedanke an den Sensenmann verschwendet werden muss, zusammenzurufen ist. Der Erblasser oder auch die Paare, sollten beizeiten sich Vertraute wie Kinder, echte Freunde, oder auch jemanden Außenstehenden wie einen langjährigen Steuerberater, Anwalt etc. nehmen und wirklich sagen und vor allem dann auch aufschreiben, wie ein jeder denn sein Ende „gestaltet wissen will“. Bürgerpflicht Nr. 1 zum Selbstschutz ist tatsächlich die Patientenverfügung (sehr empfehlenswert die vom bayrischen Innenministerium Stand 2016), in der all das unmissverständlich und rechtlich „wasserdicht“ angekreuzt wird, was man „NICHT will“. Zusammen mit dieser Patientenverfügung empfiehlt sich noch eine Generalvollmacht für den Fall, in dem man plötzlich außer Gefecht gesetzt ist. Geistig! Die Frage gilt zu klären und schriftlich zu beantworten, wer soll in dem Falle meiner Unfähigkeit meine REchtsgeschäfte erledigen. z.B. Bankvolllmacht über den Tod hinaus, Zahlungen über den Tod hinaus. Verhandlungen mit behandelnden Ärzten etc. Damit da nix schief geht, empfiehlt sich der Gang zum Notar. Diesem Juristen ist unmissverständlich das zu vermitteln, wem man was in welchem Falle genau an Rechten und Pflichten übertragen will. Dazu gehört natürlich, dass diesem Rechtsvertreter im Vorfeld schon klar gemacht wird, was er im Falle der eigenen Unfähigkeit genau erledigen soll. Hierzu gehört jede Menge Vertrauen, die vorab zu prüfen ist. Dann muss der Notar genau diese Wünsche zu Papier bringen und notariell beglaubigen. Das ist wichtig, wenn nicht große Schwierigkeiten im Falle von Rechtsgeschäften bei Demenz oder anderen unabänderlichen Hirnschädigungen auftreten. Last but not least. Es empfiehlt sich ein Testament. Genau aufschreiben, wer was in welchem Umfange erben soll. Auch hier ist Präzision wichtig.
    Alle diese Dokumente alle zwei Jahre wieder vorkramen, prüfen, ob sie noch Bestand haben, ggf. ändern, eigenhändig unterschreiben und wieder an einem Ort platzieren, den Eingeweihte kennen. Frei nach Adenauer: „was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“ kann alles jederzeit widerrufen werden. Dann lebt es sich im Alter sorgenfreier. Auf die nächsten 20 Jahre!

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Helmut Achatz

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