Ost-West-Rentenangleichung Sache des Staats

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Keine Solidarrente

Altersarmut zu vermeiden bedürfe es auf jeden Fall gezielter, ursachengerechter Ansätze. Mit Blick auf den von der Bundesarbeitsministerin vorgelegten Vorschlag zur Verbesserung der Situation von Erwerbsgeminderten sei es nach Buntenbachs Worten in der Selbstverwaltung unstrittig, dass zielgerichtete Lösungen zur Bekämpfung von Altersarmut gerade für diesen Personenkreis notwendig seien. Da die Quote der zusätzlich auf Grundsicherung angewiesenen Erwerbsminderungsrentner zurzeit bei etwa 15 Prozent liege, sei nachzuvollziehen, dass die Koalition hier eine weitere Leistungsverbesserung vornehmen wolle. Im Vergleich dazu betrage der Anteil bei den Altersrentnern weniger als drei Prozent. Über Zeitpunkt und Umfang dieser Leistungsausweitung gebe es keine Einigkeit in der Selbstverwaltung.

Buntenbach ging in ihrem Bericht auch auf die bessere Absicherung von Beschäftigten ein, die zwar lange Zeit erwerbstätig sind, aufgrund geringer Verdienste aber keine ausreichenden Alterssicherungsansprüche aufbauen. Vorschläge wie die „solidarische Lebensleistungsrente“ lehne die Selbstverwaltung ab, da hier eine Vermischung von Versicherungs- und Fürsorgeprinzip erfolge. Die Entscheidung der Bundesarbeitsministerin, die von ihr vorgeschlagene Solidarrente außerhalb der Rentenversicherung anzusiedeln, sei nach Buntenbachs Worten nachzuvollziehen.

Pflichtversicherung für Selbstständige

Mit der angedachten obligatorischen Alterssicherung für alle Selbstständigen könne sie sich durchaus anfreunden. Gegenwärtig sei das Risiko, im Alter Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu müssen, bei vorher selbstständig Erwerbstätigen etwa doppelt so hoch wie bei vorher abhängig Beschäftigten.

Foto: Deutscher Bundestag

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Helmut Achatz

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