Draghi lässt Sozialkassen bluten

Finanzen

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Der Negativzins der Europäischen Zentralbank trifft jetzt auch die Sozialkassen. Sparer und Versicherungskunden spüren ja schon seit langem die Wirkung der Niedrigzinsphase. Vermutlich trifft es auch die Rentenkasse, denn auch sie muss einen Teil ihrer Nachhaltigkeitsrücklage kurzfristig verfügbar halten – und da hat sie wenig Alternativen.

Aber, von Anfang an: Mario Draghi, Chef der EZB, hat den Zins, zu dem Banken ihr Geld bei der Zentralbank parken, ins Minus gedrückt. Das heißt, die Geschäftsbanken zahlen Strafgebühren dafür, dass sie ihr Geld bei der EZB hinterlegen. Seit Anfang Juni 2014 sind es -0,10 Prozent, seit Anfang September 2014 -0,20 Prozent – und seit Anfang Dezember 2015 sogar -0,30 Prozent. Im März 2016 hat die EZB den Negativzins auf -0,40 Prozent gesenkt. Den  Refinanzierungssatz hat sie auf null gesenkt.

Gesundheitsfonds büßt 1,8 Millionen ein

Natürlich geben die Banken die Strafzinsen an die Kunden weiter. Das trifft vorerst nur die ganz großen Kunden, wie Unternehmen – und eben den Gesundheitsfonds der Krankenkassen. Diese Geldsammel- und verwahrstelle der Krankenversicherungen habe im vergangenen Jahr das erste Mal Strafzinsen an seine kontoführenden Banken zahlen müssen, schreibt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Insgesamt gehe es dabei um 1,8 Millionen Euro. Das ist angesichts des Gesamtvolumens des Gesundheitsfonds von 200 Milliarden Euro zwar nicht viel, es wird in Zukunft aber noch mehr werden.

Wann muss die Rentenkasse Strafe zahlen?

Für andere Sozialversicherungsträger wird es natürlich ebenfalls immer schwieriger ihre Reserven ohne Verluste zu anzulegen. Bei der Rentenversicherung geht es zurzeit immerhin um 34 Milliarden Euro, was 1,77 Monatsausgaben entspricht. Was macht die Rentenkasse bloß, dass es nicht weniger wird? Irgendwann muss auch sie Strafzinsen zahlen. Der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ gegenüber sagte Frank Plate, der Präsident des Bundesversicherungsamts (BVA), derzeit sei das Geldvermögen „noch sicher angelegt“. Allerdings weiß auch Alexander Gunkel vom Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung, dass „zu den Bedingungen des Gesetzgebers … keine attraktiven Renditen zu erzielen sind“ („Frankfurter Allgemeine Zeitung“). Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch die Rentenversicherung Strafzinsen zahlen wird.

Wann trifft es Girokonten?

Wenn es schon die Sozialkassen trifft, könnte es in naher Zukunft auch Otto Normalverbraucher treffen – und sein Girokonto. Die Banken und Sparkassen werden über kurz oder lang dazu übergehen, die Kosten auf den Kunden abzuwälzen.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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