Deine Rente 2024 – was sich ändert

FinanzenSoziales

Werbung

2024 gibt’s mehr Rente, die Altersgrenze steigt auf 66 Jahre und der Steueranteil für Neurentner erhöht sich – was sich sonst noch alles für Rentner 2024 ändert.

Rentenerhöhung

Zum 1. Juli 2024 wird es wohl doch nur eine Rentenerhöhung von 3,5 Prozent geben, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilte. Das klang im Spätsommer 2023 vom Rentenexperte Dr. Bernd Raffelhüschen wie auch Professor Jens Boysen-Hogrefe vom Kieler Institut für Weltwirtschaft noch ganz anders. Sie sind von mindestens 5,5 bis sechs Prozent ausgegangen angesichts der stark gestiegenen Löhne im vergangenen Jahr – und die Entwicklung der Löhne gibt nun mal die Richtung bei der Rentenerhöhung vor. Die Nominallöhne sind nämlich laut Statistischem Bundesamt im 1. Quartal 2023 um 5,6 Prozent, im 2. Quartal um 6,6 Prozent und im 3. Quartal um 6,3 Prozent gestiegen. Im Rentenversicherungsbericht 2023 steht auf Seite 46 (Umfang insgesamt 111 Seiten) aber 3,51 Prozent. Angesichts dieses Missverhältnisses kann sich noch etwas ändern – zum Positiven. Das heißt, die Rentenerhöhung liegt möglicherweise zwischen 3,5 und sechs Prozent. Genaueres erfahren wir im März oder April 2024.

Erhöhung der Erwerbsminderungsrente

Zum 1. Juli 2024 bekommen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner eine Erhöhung, wenn ihre entsprechende Rente zwischen 2001 und 2018 begann, . So, jetzt wird’s kompliziert, denn die Rentenkasse unterscheidet zwischen zwei Gruppen: Rentenbeginn zwischen 2001 und 30. Juni 2014 sowie zwischen Juli 2014 und Dezember 2018. Die erste Gruppe bekommt eine Erhöhung um 7,5 Prozent, die zweite Gruppe bekommt lediglich 4,5 Prozent mehr. Die Erhöhung ist abhängig von den persönlichen Rentenpunkten, die jeder im Laufe seines Lebens gesammelt hat.

Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner dürfen ab 2023 mehr hinzuverdienen, ohne dass das auf ihre Renten angerechnet wird.  Die Hinzuverdienstgrenze für entsprechende Renten steigt 2024 bei teilweiser Erwerbsminderung von 35.647,50 Euro auf 37.117,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung steigt sie von 17.823,75 Euro auf 18.558,75 Euro.

Neurentner zahlen prozentual mehr Steuern

Ab 2024 ändert sich der steuerpflichtige Anteil von Neurentnern.  Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt ab Januar 2024 von 83 auf 84 Prozent. Somit bleiben nur noch 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. 2005 waren 50 Prozent steuerfrei, 2020 noch 20 Prozent, 2023 noch 17 Prozent, 2040 schließlich müsste die komplette Rente versteuert werden. Bei Bestandsrenten gilt allerdings der einmal festgestellte steuerfreie Anteil. Es kann sein, dass sich mit dem Wachstumschancengesetz daran noch etwas ändert, denn der steuerfreie Anteil soll langsamer, sprich in halben Prozentschritten, abgeschmolzen werden als geplant. Aber noch ist das Gesetz nicht durch und im Vermittlungsausschuss. Sollte das Gesetz durchgehen, liegt der Besteuerungsanteil für 2023 dann „nur“ bei 82,5 statt 83 Prozent.

Regelaltersgrenze steigt auf 66 Jahre

Rente mit 65 war mal – 2024 können Beschäftigte regulär erst mit 66 Jahre in Rente gehen, so sie nicht 45 Beitragsjahre vorweisen können. Davon betroffen ist der Jahrgang 1958 – die Vertreter dieses Jahrgangs werden 2024 schließlich 66 Jahre alt. Wer 1959 geboren ist, kann erst mit 66 Jahren plus zwei Monaten in Rente gehen – jedes Jahr erhöht sich die Grenze um jeweils zwei Monate. Jahrgang 1964 kann erst bis 67 Jahren regulär in Rente gehen – das ist dann 2031 der Fall.

Die „Rente ab 63“ ist eigentlich eine „Rente ab 64“. Denn, wer ganz viele Beitrags- und Anrechnungsjahre gesammelt hat, mindestens 45, kann als sogenannter „besonders langjährig Versicherte“ mit 64 Jahren in Rente gehen ohne Abschläge hinnehmen zu müssen. Das betrifft den Jahrgang 1958; Jahrgang 1959 muss schon 64 Jahre plus zwei Monate im Job ausharren, Jahrgang 1960 dann bereits 64 Jahre plus vier Monate. Jeder spätere Jahrgang darf jeweils zwei Monate abschlagsfrei in Rente gehen. 2029 ist die Altersgrenze schließlich bei 65 Jahren. Vor der jeweiligen Altersgrenze in Rente zu gehen, ist für „besonders langjährig Versicherte“ nicht möglich.

Rente mit 63 und Abschlägen

Wer tatsächlich mit 63 in Rente gehen will, muss Abschläge in Kauf nehmen. Voraussetzung ist, dass er oder sie mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Die Rentenkasse spricht dann von „langjährig Versicherten“. Für jeden Monat, den sie früher als regulär in Rente gehen, werden ihnen 0,3 Prozent von der Rente abgezogen, die sie normalerweise bekommen hätten, wenn sie bis zur Regelaltersgrenze durchgehalten hätten. Für den Jahrgang 1961, der 2024 vorgezogen mit 63 Jahren in Rente geht, beträgt der Abschlag 12,6 Prozent. Und so rechnet die Rentenkasse: reguläres Renteneintrittsalter 66 Jahre und 6 Monat minus 63 Jahre = 3 Jahre und 6 Monate oder 42 Monate. 42 mal 0,3 = 12,6 Prozent.

Wenn es nach dem Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ginge, wäre dieses Angebot schon abgeschafft, wie der SWR berichtet. „Wir brauchen andere Rentenmodelle; wir haben eine höhere Lebenserwartung. Ein Großteil derer, die früher in Rente gehen, sind gesund, verdienen gut – und sind eigentlich leistungsfähig“, so Kretschmann.

Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen

Hierzulande müssen Beschäftigte nur bis zu einer bestimmten Grenze Rentenbeiträge zahlen – und die steigt 2024. Diese sogenannte Beitragsbemessungsgrenze steigt 2024 in den alten Bundesländern von monatlich 7.300 Euro auf 7.550 Euro und in den neuen Bundesländern von monatlich 7.100 Euro auf 7.450 Euro. Da der Rentenbeitrag bei 18,6 Prozent gleichbleibt, die Beitragsbemessungsgrenze aber steigt, zahlen Besserverdienende mehr Geld in die Rentenkasse. Wer also in Westdeutschland mehr als 7.550 Euro verdient, zahlt ab 2024 dann 1404,30 Euro statt 1.357,80 Euro, wobei sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag teilen. Im Osten sind es 1.387,37 Euro statt 1.320,60 Euro. Auch die Bezugsgröße steigt 2024 – im Westen von 3.395 Euro auf 3.535 Euro pro Monat, im Osten von 3.290 Euro auf 3.465 Euro pro Monat. Die Bezugsgröße ist deshalb so wichtig, weil sich von ihr andere Werte in der Sozialversicherung ableiten, wie beispielsweise Freibeträge. Die Bezugsgröße orientiert sich am durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Rentenversicherten.  Übrigens, mit der Trennung zwischen Ost und West ist es ab 2024 endgültig vorbei.

Minijob-Grenze 538 statt 520 Euro

450 Euro war mal – ab 2024 liegt die Minijob-Grenze bei monatliche 538 Euro, bis 2023 waren es noch 520 Euro.  Die Minijob-Grenze orientiert sich am Mindestlohn – und der steigt 2024 auf 12,41 Euro (2023: 12 Euro).

Freiwillig in der gesetzlichen Rente versichert

Wer sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, für den gibt es 2024 neue monatliche Mindest- und Höchstbeiträge.  Der Mindestbeitrag steig ab 2024 von bislang 96,72 Euro auf 100,07 Euro; der Höchstbetrag von 1.357,80 Euro auf 1.404,30 Euro im Monat.

 

Du kannst den Artikel teilen:

Werbung

Das könnte dich auch interessieren

null

Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

Newsletter

Erhalte regelmäßig News, Tipps und Infos rund um’s Thema Rente und Co. Du erhältst 14-tägig einen Newsletter.

Weitere Inhalte

Rentenplaner für Dummies

Tour de France für alte Knacker: Buch Cover

Werbung

Menü