Krankenkassen dürfen klammheimlich Beiträge erhöhen
Die Gesundheitsreform ist durch: Krankenkassen müssen ab sofort ihre Mitglieder nicht mehr über Beitragserhöhungen informieren. Damit unterlaufen sie das Sonderkündigungsrecht. Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung…
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