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Während Rentenexperten das Rentenalter erhöhen wollen, will es die Linke absenken – ungeachtet der Demografie.
Jan van Aken, Vorsitzender und Spitzenkandidat der Partei Die Linke, fordert das Rentenalter abzusenken. „Dass jeder Vierte vorzeitig in Rente gehen will und dabei Abschläge in Kauf nimmt, ist ein Alarmsignal“, meint der Linken-Spitzenkandidat. Wer im Pflegeheim arbeite, in der Fabrik oder auf dem Bau könne irgendwann nicht mehr. „Diese Menschen müssen dann in Rente gehen, denn Körper und Psyche am Ende sind“, so van Aken.
Rente mit 65 gefordert
Die Rente mit 67 sei das größte Programm zu Kürzung der Renten in der Geschichte unseres Landes. „Hunderttausende müssen mit Abschlägen in die Rente und haben so jeden Monat weniger Geld, als sie nach einem anstrengenden Berufsleben verdient hätten“, rechnet van Aken vor.
Das sei zutiefst ungerecht. Deshalb fordert die Linke wieder eine Rente mit 65. Die Partei will auch die bisherigen Regeln vor besonders langjährig Versicherte über den Haufen werfen: So soll, wer 40 Jahre lang gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, schon ab 60 abschlagsfrei in Rente gehen können. Denn, so das Argument der Linken, in vielen Berufen könne man nicht bis 67 arbeiten.
Mit 60 statt mit 70 in Rente
„Gut bezahlte Wirtschaftsexperten und Unions-Politiker können das nicht nachvollziehen und fordern bereits die nächste Erhöhung des Rentenalters“, wirft ihnen van Aken vor. Wer sich jetzt hinstelle und von den Menschen verlange, doch bis 70 zu arbeiten, der wolle in Wahrheit nur deren Renten schreddern. „Wer stabile Renten will, muss dafür sorgen, dass alle Menschen mit ihren Einkommen einzahlen – auch Beamte, Selbstständige, Manager und Abgeordnete; Arbeiten bis der Sargdeckel fällt, ist jedenfalls nicht die Lösung des Rentenproblems.“
Wer soll das bezahlen?
Die Linke bleibt allerdings vage, wenn es um die Frage hat, wer das bezahlen soll. Eine Einheitsrente ist in Deutschland nur schwer durchsetzbar, weil das Grundgesetz geändert werden müsste – und das geht laut Artikel 79 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz nur durch ein Gesetz, und ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestags und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
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