Bürgergeld statt Hartz IV

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Seit 2018 kämpft die SPD dafür, Hartz IV gegen ein Bürgergeld zu ersetzen. 2023 kommt das Bürgergeld nun. Was steckt dahinter, wann gibt es das Bürgergeld und wer bekommt es?

Die Abschaffung von Hartz IV ist der SPD eine Herzensangelegenheit, dabei hat der ehemalige SPD-Kanzler Gerhard Schröder Hartz IV eingeführt. Jetzt hat es die Ampel-Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) aber geschafft, Hartz IV durch ein Bürgergeld zu ersetzen. Kurz vor Torschluss schaffte es das Bürgergeld-Gesetz doch noch, nach Anrufung des Vermittlungsausschusses, beschlossen zu werden. Somit tritt es zum Jahreswechsel 2022/23 in Kraft.

Das Bürgergeld im Detail

Was bedeutet das? Hartz IV (Arbeitslosengeld II) wird durch das „Bürgergeld“ abgelöst. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro, so das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Wesentliche Teile der Reform treten zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern können. Inhalt der Reform sind auch höhere Zuverdienstgrenzen und ein höheres Schonvermögen (bis zu 40.000 Euro). Das Bürgergeld-Gesetz kommt in zwei Schritten umgesetzt: zum 1. Januar und zum 1. Juli 2023.

Regelsätze

Folgende Regelsätze sieht die Grundsicherung vor:

  • Alleinstehende Person: 502 Euro
  • Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften: 451 Euro
  • Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren: 420 Euro
  • Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren: 348 Euro
  • Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahre: 318 Euro

Voraussetzungen

Wer hat Anspruch auf das Bürgergeld? Gezahlt wird Bürgergeld bei

  • bei Bedürftigkeit,
  • bei grundsätzlicher Erwerbsfähigkeit,
  • oft im Anschluss an Leistungen auf das Arbeitslosengeld I

Sind und Zweck des Bürgergeldes ist, das jemand zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigt wird und es soll die nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern.

Auszahlungstermine

Wann wir das Bürgergeld ausgezahlt? Die „Kreiszeitung“ hat die Auszahlungstermine aufgelistet:

  • Januar 2023: Freitag, 30.12.2022
  • Februar 2023: Dienstag, 31.01.2023
  • März 2023: Dienstag, 28.02.2023
  • April 2023: Freitag, 31.03.2023
  • Mai 2023: Freitag, 28.04.2023
  • Juni 2023: Mittwoch, 31.05.2023
  • Juli 2023: Freitag, 30.06.2023
  • August 2023: Freitag, 28.07.2023
  • September 2023: Donnerstag, 31.08.2023
  • Oktober 2023: Freitag, 29.09.2023
  • November 2023: Dienstag, 31.10.2023
  • Dezember 2023: Donnerstag, 30.11.2023
  • Januar 2024: Freitag, 29.12.2023

Was das Bürgergeld enthält

Das Bürgergeld soll die Lebenshaltungskosten abdecken. Miete und Heizkosten werden separat gezahlt. Das Infoportal Buerger-geld.org erklärt, was alles im Bürgergeld enthalten ist:

Das Bürgergeld ist ein Grundeinkommen bzw. eine Grundsicherung für erwerbsfähige und bedürftige Menschen. Es handelt sich um eine Form der sozialen, staatlichen Hilfe. Es tritt es an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengeldes II, auch bekannt unter dem Namen Hartz IV. Ab dem 1. Januar 2023 wird in Deutschland das Bürgergeld gezahlt. Beim Bürgergeld handelt sich nicht um ein bedingungsloses Bürgergeld oder bedingungsloses Grundeinkommen, sondern um ein Bürgergeld, dessen Zahlung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.  Wichtigste Bedingung dabei ist die Bedürftigkeit.

Kein Anspruch auf Bürgergeld für Rentner

Rentnerinnen und Rentner haben keinen Anspruch auf Bürgergeld, aber auf Grundsicherung im Alter. zu beantragen. Sie ist laut Deutscher Rentenversicherung für Menschen im Alter und bei voller Erwerbsminderung gedacht.

Die Grundsicherung soll, wie das Bürgergeld, folgende Ausgaben abdecken:

  • den Lebensunterhalt
  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Vorsorgebeiträge
  • Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen und Hilfe in Sonderfällen

Die Grundsicherung hängt vom eigenenEinkommen, dem des Partners und dem Vermögen ab, so die „Morgenpost“.

Erklärvideo zu Nahles Bürgergeld

Schon 2018 setzte sich Andreas Nahles, heute Chefin der Bundesagentur für Arbeit, für ein Bürgergeld ein.

„Bürgergeld zu keinem Zeitpunkt unter Existenzminimum“

Bürokratie kostet Geld

Nahles beklagte damals, dass Sanktionen, die es auch beim Bürgergeld weiter gibt, wirken, „als würde den Leistungsbeziehern von vornherein unterstellt, betrügen zu wollen“. Das kommt aber nicht von ungefähr, wie die Studie von Algan und Cahuc belegen. Skandinavier zeigen mehr Gemeinsinn als Deutsche, weswegen Deutsche stärker kontrolliert werden müssen. Dumm nur, dass bürokratische Kontrolle und gerichtliche Auseinandersetzungen wieder Geld kosten, Geld, das den Betroffenen letztlich fehlt. Die Umbenennung von Hartz IV in Bürgergeld wird daran nichts ändern.

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Helmut Achatz

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