Was ist die Flexi-Rente und wann kommt sie?

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Die Flexi-Rente – was ist das? Wer früher in Rente gehen will, soll das dürfen, ebenso soll er länger arbeiten dürfen, wenn er will. Das nennt sich dann Flexi-Rente. Die Flexi-Rente trat teils zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten, teils wurde erst zum 1. Juli 2017. Das neue Hinzuverdienstrecht beispielsweise gibt es erst seit Juli 2017. Möglich werden zudem freiwillige Zusatzzahlungen in die Rentenkasse ab einem Alter von 50 Jahren, um später ohne Abschläge früher in den Ruhestand gehen zu können. Mit der Flexi-Rente ist die Absicht verbunden, längeres Arbeiten attraktiver zu machen.

Flexi-Rente soll Hürden abbauen

Die Flexi-Rente soll die Hürden für den Bezug einer vorgezogenen Teilrente abbauen.  Teilrentner dürfen mehr vom Zuverdienst zu den Altersbezügen behalten. Ferner sieht das Gesetz vor, dass Arbeitgeber bei den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung entlastet werden, wenn sie Rentner über das Erreichen der Altersgrenze hinaus beschäftigen. Nach groben Schätzungen der Rentenexperten entgehen der Bundesagentur für Arbeit (BA) dadurch bis zu 87 Millionen Euro jährlich.

Ob die Flexi-Rente der große Wurf ist, darf angezweifelt werden, worauf eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts GfK (für die WELT AM SONNTAG) schließen lässt. Die Teilnehmer der Stichprobe wurden gefragt, „ob die Neuregelung für sie ein Grund ist, später in Rente zu gehen“. Mehr als drei Viertel gab an, „dass sie trotz der finanziellen Anreize, die mit dem Flexirenten-Gesetz eingeführt wurden, nicht über die gesetzliche Altersgrenze hinaus erwerbstätig sein will“. 

Natürlich gibt es Menschen, die länger arbeiten wollen; doch offenbar sind viel mehr Arbeitnehmer froh, wenn sie die Möglichkeit zur Frührente bekommen.

Natürlich gibt es Menschen, die länger arbeiten wollen; doch offenbar sind viel mehr Arbeitnehmer froh, wenn sie die Möglichkeit zur Frührente bekommen.

Nahles drückt Flexi-Rente durch

Das Projekt Flexi-Rente liegt ja schon lang in der Schublade der Sozialministerien Andrea Nahles. Bereits im Dezember des vergangenen Jahre klärte die Deutsche Rentenversicherung über die Flexi-Rente auf. Ziel der Flexi-Rente sei es zum einen das flexiblere Weiterarbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, zum anderen das attraktive Weiterarbeiten nach Erreichen der Grenze. Übrigens, geht die Flexi-Rente auf Carsten Linnemann, Vorsitzender der CDU-Mittelstandsvereinigung, zurück. Die Idee verfolge Linnemann, so „FOCUS“,  seit seinem Japan-Aufenthalt im Frühjahr 2013. Damals habe er gemerkt, bei der Berufstätigkeit im Alter gehe es nicht so sehr ums Geld, sondern ums Dazugehören. Die Japaner würden sich freuen, wenn sie noch dürfen. „Arbeit ist ein Wert an sich. Das ging mir nicht aus dem Kopf“, wird er von „FOCUS“ zitiert. Aber ganz abgesehen davon, müsse die Politik mehr für die tun, die nicht mehr arbeiten können. Das seien immerhin 1,7 Millionen Menschen in Deutschland. Sie bekommen zu wenig Erwerbsminderungsrente, wie sich mittlerweile herumgesprochen hat. „Für alle anderen sollen die Anreize steigen, länger zu arbeiten“, so der Flexi-Renten-Verfechter.

Flexi-Rente macht vieles komplizierter

Für die Rentenversicherung bedeutet das: Durch die Flexi-Rente wird künftig vieles noch komplizierter. Noch eines wird die Flexi-Rente bringen: Damit künftig mehr Beschäftigte und diese auch länger arbeiten, muss mehr in die Rehabilitation und Prävention gesteckt werden. Bislang hat die Rentenversicherung Reha-Antragsteller eher ausgebremst, was sich auch in den Antragszahlen des vergangenen Jahres ablesen lässt: -2,4 Prozent von Januar bis Ende November 2015. So wird das allerdings nichts mit der Flexi-Rente. Da muss die Rentenversicherung komplett umdenken. Jetzt will Nahles Versicherten die Möglichkeit einräumen, sich zwischen dem 45. und 46. Lebensjahr gesundheitlich durchchecken zu lassen. Ob das dann in einer medizinischen und beruflichen Rehabilitierung mündet, ist eine ganz andere Frage. Auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) kommen allerdings Mindereinnahmen von 79 bis 87 Millionen Euro jährlich zu.

Die IG Metall will noch eines drauf setzen und fordert neben einer Rentenreform auch eine Neuorientierung der Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitslosenversicherung müsse zur „Arbeitsversicherung“ umgebaut werden, die sich stärker als bislang darum kümmert, dass die Menschen auch angesichts des anstehenden Wandels von Tätigkeiten in Folge der Digitalisierung der Arbeitswelt in Arbeit bleiben können, der erste Vorsitzende der Gewerkschaft, Jörg Hofmann. Neben der physischen und psychischen Reha müsste es so etwas wie eine berufliche Reha geben. Hofmann meint denn auch, das müsse als Teil der Versicherungsleistung begriffen werden. Damit ließe sich auch das Armutsrisiko senken.

Wie soll die Flexi-Rente funktionieren?

Wie soll die Flexi-Rente funktionieren? Rentenversicherte sollen ab dem 63. Lebensjahr auch eine Teilrente beantragen können – und zwar stufenlos. Bislang war es so, dass nur zwischen einer Zweidrittel-, einer halben oder einer Eindrittel-Teilrente gewählt werden konnte. Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel erklärt auf mehr als 40 Seiten verständlich und detailliert die Flexi-Rente, gibt Tipps, Formulierungen und Rechenbeispiele zum praktikablen Anwenden und zum Nachrechnen für die eigene Rente. Der Ratgeber „Flexirente“ ist zum Herunterladen und kostet 7,90 Euro.

Maximal 6300 Euro Zuverdienst

Künftig soll nicht mehr alles auf die Rente angerechnet werden, wenn ein Teilrentner mehr als 450 Euro verdient, sondern nur noch zu 40 Prozent – bis zu einer individuellen Obergrenze. Bis zu zweimal jährlich darf bislang mehr als diese 450 Euro (insgesamt 6300 Euro pro Jahr) verdient werden, wobei das nur für abhängig Beschäftigte gilt. Wer Selbstständig ist und nicht monatlich abrechnet, darf nur zwölfmal 450 Euro verdienen. Wer mehr als diese Obergrenze verdient, muss damit rechnet, dass der Mehrverdienst voll auf die Rente angerechnet wird. Das heißt, Selbstständige müssen am Ende ihr Jahreseinkommen durch zwölf teilen. Liegt das Ergebnis dann über der Hinzuverdienstgrenze, gibt es weniger Rente, so dass Selbstständige in den Genuss dieser Ausnahmeregelung faktisch gar nicht kommen können. „Liegt das Zusatzeinkommen über der Hinzuverdienstgrenze, so gibt es – und zwar rückwirkend und für die Zunkunft – nur noch eine Teilrente“, schreibt der Selbstständigen-Ratgeber Mediafon. Wer zur Rente etwas hinzuverdient, muss jedes Jahr die Deutschen Rentenversicherung über seinen Hinzuverdienste informieren. Dumm nur, er weiß ja meist noch gar nicht so genau, wie viel er in dem betreffenden Jahr tatsächlich verdient. Besonders schwierig wird das bei Selbstständigen. Im Folgejahr zum 1. Juli gleicht die Deutsche Rentenversicherung die Prognose mit dem tatsächlich gemeldeten Verdienst ab. Wer mehr verdient hat als prognostiziert, dem wird die Rente nachträglich gekürzt. Das ist total an der Realität vorbei und dem Hirn von Bürokraten entsprungen. Die Deutsche Rentenversicherung nennt das „Spitzabrechnung“– total realitätsfremd und für Selbstständig absolut daneben. „Die Einkommensprognosen für das Vorjahr werden zum darauf folgenden 1. Juli mit dem tatsächlich erzielten Hinzuverdienst rückschauend centgenau verglichen („Spitzabrechnung“) und die Rente unter Berücksichtigung des tatsächlichen Hinzuverdienstes neu berechnet“, so die Deutsche Rentenversicherung.

Seit 1. Juli 2017 ist das anders geworden wie der „Ratgeber Flexirente“ schreibt: „Es wird wie bisher das Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen als Hinzuverdienst erfasst; es kommt entgegen der alten Regelung nicht mehr darauf an, ob der Hinzuverdienst aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit herrührt; alle anrechenbaren Einkünfte werden als eine Summe zusammengefasst“ – und die Grenze liegt bei 6300 Euro (monatlich 525 Euro). Und wer in der zweiten Jahreshälfte 2017 in Rente geht, kann für den Rest des Jahres die vollen 6300 Euro hinzuverdienen, ohne dass sich das negativ auf seine Rente auswirkt.

Maximal können Rente und Hinzuverdienst zusammen so hoch sein wie der höchste Bruttoverdienst der vorangegangenen 15 Jahre.

Ausgleichszahlung soll möglich sein

Der Entwurf sieht ferner die Möglichkeit vor, Abschläge bei vorgezogenen Altersrenten durch frühzeitige Zahlungen auszugleichen – und das soll schon ab 50 möglich sein (bisher ist erst ab 55 Jahren). Dazu ein konkretes Beispiel – durchgerechnet von finanzen.de: „Bei einer Bruttorente von 1000 Euro und einem um zwei Jahre vorgezogenen Rentenbeginn reduziert sich die Rente um 72 Euro pro Monat; der Deutschen Rentenversicherung zufolge könnte dieser Abschlag durch eine Ausgleichszahlung von 17 280 Euro wettgemacht werden; die Zahlung kann dabei auf einen Schlag oder gestückelt geschehen“. Zur Erinnerung: Pro Monat früher in Rente muss der Rentner einen Abschlag von 0,3 Prozent hinnehmen, bei zwei Jahren sind das 0,3 * 24 = 7,2 Prozent. Die 17 280 Euro gleichen diesen Abschlag aus.

Übrigens, es lohnt sich zurzeit, Abschläge durch Ausgleichszahlungen abzumildern, das schreibt sowohl das Vergleichsportal „Finanztip“, wie das Portal Anwaltsauskunft: „Was kaum einer glauben mag, ist aber Fakt und durch verschiedene Studien bestätigt: Die gesetzliche Rente aus freiwilligen Beiträgen schlägt in vielen Fällen sowohl die Riester-Rente als auch die Rürup-Rente“, so Rechtsanwalt Wagner. „Angesichts der rekordtiefen Zinsen und der zu erwartenden niedrigen privaten Renten bei Neuabschlüssen spricht viel für die gesetzliche Rente, da diese vom Zinsniveau am Kapitalmarkt völlig abgekoppelt ist.“ Hinzu kämen die dauerhaft höhere Rente, die höhere Witwen- oder Witwerrente und die steuerlichen Vergünstigungen bei der Einzahlung.

Interessant sind freiwilige Beitragszahlungen für

  • „Vor 1955 geborene Mütter, die trotz Kindererziehungszeiten nicht auf die für eine Regelaltersrente nötige Mindestversicherungszeit von fünf Jahren kommen. Mit Eintritt ins Rentenalter können Sie die fehlenden Monate auffüllen“, wie FOCUS-Online schreibt.

Übrigens gibt es für freiwilligen Beiträge eine Unter- und Obergrenze: Monatlich sind mindestens 84,15 Euro zu zahlen (pro Jahr 1009,80 Euro), höchstens sind 1187,45 Euro pro Monat möglich (ergibt im Jahr 14.249,40 Euro) – also ein großer Spielraum.

Ach ja, die sogenannte Zwangsverrentung von Hartz-IV-Beziehern soll eingedämmt werden. Die Rentenversicherung darf, so der Gesetzesentwurf, Betroffene  nicht mehr vorzeitig in die Rente schicken, wenn der Rentenanspruch damit unter Hartz-IV-Niveau fällt und Grundsicherung im Alter beantragt werden müsste.

Wo liegt die Obergrenze? Auf der Seite „Seniorenbedarf“ steht:

Die 40%-Regelung gilt nur bis zu einer Obergrenze in der Höhe der bisherigen Bruttoeinkommen aus Arbeit. Dabei wird der höchste Wert aus den letzten 15 Jahren herangezogen. Wenn also unser Anton A im Beispielsfall mehr als 50.000 € Jahresbrutto neben der Teilrente dazuverdient, wird dieser Betrag voll gegen seine Rente gerechnet und es kommt zu keiner Rentenauszahlung. Das nächste Problem ist, und dies wird hier verschwiegen, dass der vorzeitige Rentenbeginn für A auch Nachteile haben kann, weil er auf die hier festgestellten Entgeltpunkte einen rentenrechtlichen Abschlag erhalten kann, den er bei einer späteren Vollrente mit angerechnet bekommt.

Abschläge ausgleichen durch Zahlungen

Wer heute früher in Rente geht, muss mit Abschlägen rechnen. Die kann er ausgleichen, um die Abschläge auszugleichen. Die Zahlung von zusätzlichen Beiträgen zum Ausgleich von Abschlägen soll künftig schon ab 50 möglich sein – bislang lag die Grenze bei 55 Jahren. Das kann sich lohnen, denn mit dem Ausgleichsbetrag lässt sich eine Rendite von zwei bis drei Prozent einfahren, wo sonst gibt’s die noch. Dafür ist das Formular V0210 auszufüllen „Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters“.

Und noch ein Detail dürfte für Versicherte interessant sein: Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, parallel zur Rente, soll vom Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung profitieren – der soll die Rente erhöhen. Das gilt indes nur, wenn auch der Teilrentner seinen Arbeitnehmeranteil zahlt.

Regelungswut von Andrea Nahles

Eines ist heute schon sicher: einfacher wird’s nicht. Die Regelungswut von Andrea Nahles kennt keine Grenzen.

Dazu der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

Die gestrige Einigung ist auch ein wichtiger Schritt, um andere Projekte der Koalition zügig aufs Gleis zu setzen. Dazu gehört die Umsetzung der Flexi-Rente. Eine Koalitionsarbeitsgruppe hatte sich bereits im November auf die Eckpunkte verständigt und einen Abschlussbericht vorgelegt. Derzeit wird ein Gesetzentwurf erarbeitet. Hierzu waren noch einige Detailfragen zu klären. Nun wollen wir erreichen, dass vor der Sommerpause auch der Gesetzentwurf kommt. Mit der Flexi-Rente wollen wir Frühverrentung vermeiden und Anreize zum längeren Verbleib im Erwerbsleben erhöhen. Das Hinzuverdienstrecht wird wesentlich vereinfacht. Wir wollen durch klare und transparente Information, den Menschen zeigen, wie sich längeres Arbeiten lohnen kann und welche flexiblen Übergänge möglich sind. Hierfür wollen wir eine transparente Renteninformation, die jeder versteht. Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung bringen derzeit keinen rentenrechtlichen Vorteil für die Beschäftigten. Das wollen wir ändern, und es belohnen, wenn der Arbeitnehmer seinen Beitrag leistet. Der isolierte Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung bei Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze soll zudem befristet für fünf Jahre entfallen. – Denn Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, sind versicherungsfrei.

Wie kommt der Gesetzesentwurf an?

Wie kommt der Gesetzentwurf an? Sozialverbände und Opposition kritisieren ihn als unzureichend. Die Anreize für Teilrente und Teilzeit blieben zu gering. Kranke und Geringqualifizierte würden zu wenig unterstützt. Der Linke-Rentenexperte Matthias W. Birkwald warnte, die Teilrente sei mit größter Vorsicht zu genießen. Dem Grünen-Rentenexperte Markus Kurth sind die neuen Möglichkeiten für fließendere Übergänge viel zu kompliziert; ganz abgesehen davon, dass der Gesetzentwurf  an den Bedürfnissen der Älteren völlig vorbei gehe. Künftig sollen Rentner bei einer vorgezogenen Teilrente und Weiterarbeit in Teilzeit kleinere Renten-Abschläge in Kauf nehmen müssen als heute.

Jetzt zeigt sich bei Musterberechnungen der Stiftung Warentest, dass nicht alle Versicherte davon profitieren würden. „Es gibt auch Fälle, die sich mit der geplanten Flexi-Rente schlechter stellen“, so in einer Stellungnahme der Stiftung für den Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Das sagt beispielsweise die „Lausitzer Rundschau“ zur Flexi-Rente:

Das Flexi-Renten-Konzept der Großen Koalition ist ungefähr so flexi, wie ein Holzbalken weicher als eine Stahlstrebe ist: nur geringfügig. Vor allem ist die Regelung immer noch so kompliziert, dass kaum mehr als bisher davon Gebrauch machen werden. Zumal auf die Nutzer die Gefahr lauert, dass von der Teilrente sogar nachträglich noch Geld zurückgefordert werden kann. Ziel muss es doch sein, jenen, die auch im Rentenalter noch arbeiten wollen, das unbürokratisch zu ermöglichen. Ebenso jenen, die früher kürzertreten wollen. Ein größeres Rad dreht unter den Parteien in Punkto Flexi-Rente derzeit nur die FDP, die sich an Schweden orientiert: Möglichkeit zum Bezug der dann erworbenen Rente schon mit 60, sofern man dadurch nicht zum Armutsfall wird, völlig freie Hinzuarbeitsmöglichkeit ohne Abzüge so lange man will, aber auch Pflicht zur weiteren Einzahlung in die Rentenkasse

Ein Rechenbeispiel:

Der fiktive Axel B. hat Anspruch auf eine ungekürzte Rente von 1065 Euro. Er entschließt sich drei Jahre vor seinem Rentenantrittsalter in Rente zu gehen. Dadurch wird seine Rente um 10,8 Prozent gemindert. Sie beträgt dann 950 Euro brutto (ohne Abzüge zur Kranken- und Pflegeversicherung). Axel B. möchte seine aber Beschäftigung nicht ganz aufgeben, sondern auf die Hälfte an Arbeitszeit reduzieren. Sein Gehalt (neben der Rente) beträgt dann nur noch 1.511 Euro.

Aktuell würde das bedeuten:

Sein Hinzuverdienst übersteigt sowohl die Grenze für eine volle Rente als auch für eine Rente in Höhe von zwei Dritteln.Daher hat er Anspruch auf eine halbe Rente. Diese würde 475 Euro betragen.

Mit der Flexi-Rente hieße das:

Basierend auf seinem monatlichen Verdienst beträgt der jährliche Hinzuverdienst von Axel B. 18.132 Euro. Hiervon bleiben 6300 Euro anrechnungsfrei. Von den verbliebenen 11.832 Euro werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Dies entspricht einem Betrag von 394 Euro im Monat. Die Rente, die er noch erhält beträgt dann also 556 Euro.

Aufbesserung der Rentenansprüche

Aktuell würde das Modell von Herrn B. nicht zu einer Veränderung seiner Rentenansprüche führen. Mit der Flexi-Rente könnte er sich allerdings entschließen, neben seinem Arbeitgeber auch selbst Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Wenn er das im Jahr 2018 täte, würde sich seine Rente daher ab 1. Juli 2019 (nach heutigen Werten) um 15,23 Euro monatlich erhöhen.

Quelle: FAZ/Deutsche Rentenversicherung

Die wichtigsten Punkte des Gesetzesentwurfs

  • Es soll möglich sein, vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilzeitarbeit durch eine Teilrente zu ergänzen
  • Bei vorgezogener Rente soll es möglich sein, mit Arbeit den Rentenanspruch zu erhöhen. Rentner sind künftig rentenversichert bis zur Regelaltersgrenze
  • Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, soll Entgeltpunkte sammeln können
  • Es soll möglich sein, früher und flexibler zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen
  • Die Rentenversicherung will Versicherte früher und über Gestaltungsmöglichkeiten informieren
  • Arbeitgeber müssen künftig für ältere Arbeitnehmer nicht mehr den gesonderten Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen
  • Häufig sinnvoll: Stimmen Sie Ihre private Altersvorsoge zeitlich mit der gesetzlichen Rente ab.
  • Informieren Sie Ihren Versicherer rechtzeitig, wann Sie das Geld abrufen möchten. Der Antrag muss in der Regel einige Monate im Voraus gestellt werden.
  • Achten Sie auf die Besteuerung Ihrer Versicherungsleistungen. Im Zweifel sprechen Sie Ihren Versicherer oder Vermittler an.
  • Ist eine Unfallversicherung in Ihre Altersvorsorge integriert? Falls diese mit dem Eintritt in die Rentenphase wegfällt, sollten Sie eventuelle Schutzlücken schließen.

Quelle: Die Deutschen Versicherer (GDV)

Am 25. November 2016 hat der Bundesrat die Flexi-Rente abgesegnet. Damit können Arbeitnehmer vom kommenden Jahr an flexibler aus dem Berufsleben aussteigen. Das Gesetz erlaubt es denjenigen, die mit 63 Jahren in Teilrente gehen, künftig deutlich mehr hinzu zu verdienen. Ab Juli 2017 können Rentner jährlich 6300 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen. Darüber liegende Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Weiterführende Links:

Was hat sich Mensch unter einer Flexi-Rente vorzustellen?

— Takitom ? (@motikat) May 11, 2016

"Wer länger arbeitet, kann künftig höhere Rentenansprüche erwerben als bisher." @HGoebel #Flexirente https://t.co/fRUL6qfYRB

— INSM (@insm) May 12, 2016

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Helmut Achatz

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