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Immerhin zwei Drittel der Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, weil sie über dem Grundfreibetrag liegen – wer und vor allem bis wann? Bald läuft die Frist für die Steuererklärung 2025 ab. Wer einen Steuerberater hat, hat noch etwas länger Zeit. Ein Überblick.
Die Zeit für die Abgabe der Einkommensteuererklärung läuft ab.
Abgabefrist für die Steuererklärung 2025
Merken Sie sich die folgenden Stichtage gut vor, um teure Verspätungszuschläge zu vermeiden:
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Für Selbermacher: Wenn Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2025 selbst erstellen, haben Sie bis zum 31. Juli 2026 Zeit, diese beim Finanzamt einzureichen. (Hinweis: Da der 31. Juli 2026 ein Freitag ist, bleibt es bei diesem regulären Termin.)
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Mit professioneller Hilfe: Wer die Unterstützung eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nimmt, profitiert von einer deutlich längeren Frist. In diesem Fall muss die Erklärung für das Steuerjahr 2025 erst am 28. Februar 2027 beim Finanzamt sein.
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Freiwillige Abgabe: Sind Sie nicht zur Abgabe verpflichtet, möchten aber eine Steuererstattung beantragen? Dann haben Sie insgesamt vier Jahre Zeit. Die freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2025 können Sie noch bis zum 31. Dezember 2029 einreichen.
Verspätungszuschlag
Wer zu spät kommt, den bestraft nicht das Leben, sondern das Finanzamt mit einem Verspätungszuschlag – und dieser beträgt je angefangenem Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro für jeden Monat der Verspätung.
Steuerrechner
Wer wissen will, ob und wie viel Rentensteuer fällig wird, nutzt am besten einen Online-Rentensteuerrechner. Mittlerweile ist das Angebot an derartigen Online-Rechnern gewachsen. Hier einige bewährte Beispiele:
- Steuerrechner für Rentner von Stiftung Warentest
- Rentensteuerrechner der Deutschen Rentenversicherung
- Rentenbesteuerungsrechner von smart-rechner.de
Es lohnt sich, die Ergebnisse miteinander zu vergleichen.
Das ist neu: Die wichtigsten steuerlichen Änderungen im Überblick
Auch für die aktuellen Steuerjahre gibt es wieder einige Anpassungen und Erleichterungen, die sich positiv auf Ihr Portemonnaie auswirken können:
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Steigender Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, wird kontinuierlich angepasst, um Rentner und Arbeitnehmer zu entlasten. Prüfen Sie hier jeweils die aktuellen Werte für den Veranlagungszeitraum.
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Angepasste Steuertarife: Um der kalten Progression entgegenzuwirken, werden die Eckwerte des Steuertarifs regelmäßig verschoben. Das bedeutet, dass höhere Steuersätze erst bei einem höheren zu versteuernden Einkommen greifen.
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Homeoffice-Pauschale: Sie können für Tage, an denen Sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben, pauschal einen festen Betrag pro Tag geltend machen (im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen).
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Pendlerpauschale: Für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte gilt weiterhin die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer.
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Werbungskostenpauschale: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale) hilft dabei, ohne großen Belegaufwand Kosten abzusetzen. Liegen Ihre tatsächlichen Werbungskosten (z. B. für Gewerkschaftsbeiträge, Arbeitsmittel oder Fachliteratur) darüber, lohnt sich das Sammeln von Belegen weiterhin.
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etwas deichseln, um mit ihrer Rente besser über die Runde zu kommen.
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