Werbung
Brutto-Rente ist nicht gleich Netto-Rente. Rentner zahlen Kranken- und Pflegeversicherung plus Steuern. Von 💶 1600 Euro Rente bleibt weniger übrig als gedacht.❓Wie viel genau?
Wer in Rente geht, 😯 dürfte maßlos enttäuscht sein, was tatsächlich netto 🤔 übrigbleibt: Staat und Sozialversicherung langen 🫲 kräftig zu. Das heißt:
- 🧐 der gesetzlichen Rente gründlich zu misstrauen
- 😖 Von stabilen Renten kann keine Rede sein
- 📈 Die Sozialbeiträge steigen weiter
Abzüge
Staat und Sozialversicherung 😵💫 verschonen auch Rentnerinnen und Rentner nicht mit Steuern und Sozialabgaben. Angesichts klammer Sozialkassen werden die Zusatz- und Pflegebeiträge ständig 📈 erhöht, wie jüngst zum Jahresanfang 2026 wieder. Leider ist nicht absehbar, dass der Staat ans 🐷 Sparen 🤔 denkt. Das heißt, die Steuer- und Abgabenquote steigt weiter. Denn der Bund gibt mehr aus als er einnimmt – und muss das 🤑 Defizit mit Schulden finanzieren.
Was von der Brutto-Rente abgezogen wird:
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge – mehr als 11 Prozent, bei Kinderlosen (Pflegebeitrag mit Kindern 3,6 Prozent, kinderlos 4,2 Prozent). Wie viel genau hängt vom Zusatzbeitrag ab? Der 📈 stieg 2025 teils drastisch und lag im Durchschnitt bei 2,9 Prozent. Angesichts der jüngsten Erhöhung zum Jahresbeginn 2026 dürfte der Durchschnitt bereits bei mehr als drei Prozent liegen. Der Pflegebeitrag ist ebenfalls gestiegen, und zwar um 0,2 Prozentpunkte – und es ist zu befürchten, dass er 2026 weiter steigt, weil die Pflegekassen Minus schreiben. Den Pflegebeitrag 💶 zahlen Rentner allein!
- Steuern – wessen Rente einschließlich anderer Einkünfte 2025 niedriger war als der Grundfreibetrag von 12.096 Euro, zahlt keine Steuern, wer darüber liegt, zahlt möglicherweise Steuern – „möglicherweise“ deswegen, weil es darauf ankommt, wann jemand in Rente gegangen ist. Denn nach dem Jahr des Renteneintritts bemisst sich der steuerpflichtige Anteil. Übrigens, 12.096 Euro sind monatlich lediglich 1.008 Euro (12.096 ./. 12), das ist weniger als das monatliche Bürgergeld, das laut Bürgergeld.de in Berlin bei 1.097 Euro liegt, in Frankfurt am Main bei 1.403 Euro, in Hamburg bei 1.285 Euro, in Köln bei 1.363 Euro und in München bei 1.561 Euro liegt. Das heißt, selbst der Grundbedarf einschließlich Miete wird noch besteuert. 2026 steigt der Grundfreibetrag um 252 Euro auf 12.348 Euro.
- Spätestens jetzt dürfte klar sein🥺: Brutto ist nicht gleich netto. Das Portal „Ihre Vorsorge“ hat zusammengestellt, was versteuert und verbeitragt wird – eine erschreckend 😳 lange Liste mit vielen Ausnahmen und 🧐 Sonderregelungen.
Die konkrete Rechnung
Die Annahmen:
- Monatliche Bruttorente 1600 Euro (19.200 Euro pro Jahr)
- Renteneintritt 2026
- Konfessionslos
- Gesetzlich krankenversichert bei der BKK 24 (Zusatzbeitrag aktuell 4,39%)
- Wohnort Olching (Landkreis Fürstenfeldbruck)
- Rentenfreibetrag 16 Prozent
- Sonst keine weiteren Einkünfte
- Kinder
- Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro
Wer Kinder hat, für den sinkt der Beitrag zur Pflegeversicherung im Vergleich zu Kinderlosen leicht ab. Basierend auf dem für 2026 geltenden Grundfreibetrag von 12.348 € ergibt sich folgende Berechnung:.
1. Sozialversicherungsbeiträge (monatlich)
Bei Rentnern übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitrags und die Hälfte des Zusatzbeitrags der Krankenkasse. Die Pflegeversicherung tragen Rentner jedoch allein.
| Abzugsposten | Prozentsatz | Betrag |
| Krankenversicherung (KV) | 7,30 % (Hälfte von 14,6 %) | 116,80 € |
| Zusatzbeitrag (BKK 24) | 2,195 % (Hälfte von 4,39 %) | 35,12 € |
| Pflegeversicherung (PV) | 3,60 % (Satz für Eltern)* | 57,60 € |
| Gesamtabzug Sozialversicherung | 209,52 € |
*Hinweis: Seit der Pflegereform 2023 reduziert sich der Beitrag ab dem 2. Kind zusätzlich um 0,25 % pro Kind (bis zum 5. Kind). In dem Beispiel wird mit dem Standardsatz für Eltern mit einem Kind gerechnet.
2. Steuerberechnung (jährlich)
Bei Rentenantritt 2026 sind 16 % der Rente steuerfrei.
-
Jahresbruttorente: 19.200,00 €
-
Rentenfreibetrag (16 %): – 3.072,00 €
-
Steuerpflichtiger Teil der Rente: 16.128,00 €
-
Werbungskostenpauschbetrag: – 102,00 €
-
Sonderausgaben (KV/PV Beiträge): – 2.475,84 €
-
Zu versteuerndes Einkommen (zvE): ca. 13.550,16 €
Da das zvE über dem Grundfreibetrag von 12.348 € liegt, fällt eine geringe Einkommensteuer an.
-
Voraussichtliche Einkommensteuer (Jahr): ca. 125,00 €
-
Monatliche Steuerbelastung: ca. 10,42 €
3. Das Netto-Ergebnis
| Posten | Betrag |
| Bruttorente | 1.600,00 € |
| – Sozialversicherung (KV, Zusatz, PV) | – 209,52 € |
| – Einkommensteuer | – 10,42 € |
| Nettorente (Auszahlungsbetrag) | 1.380,06 € |
Anhand dieser Rechnung dürfte klar sein, dass die Steuern das geringere Übel sein, die Sozialbeiträge schlagen so richtig ins Kontor.
Krankenkassenwechsel
Der Zusatzbeitrag der BKK 24 (4,39 %) ist im Vergleich zum Marktdurchschnitt (der 2026 bei ca. 2,9 % erwartet wird) sehr hoch. Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse würde das Netto sofort um 15 € pro Monat erhöhen.
Entwicklung des Besteuerungsanteils
| Jahr des Rentenbeginn | Höchste Jahresbrutto-Rente 2020, die steuerfrei bleibt in Euro | Monatsbrutto 2. Halbjahr in Euro | Besteuerungsanteil in % | Rentenfreibetrag in Euro* |
|---|---|---|---|---|
| 2005 | 17555 | 1493 | 50 | 6191 |
| 2006 | 17140 | 1458 | 52 | 5819 |
| 2007 | 16795 | 1428 | 54 | 5509 |
| 2008 | 16583 | 1410 | 56 | 5320 |
| 2009 | 16314 | 1387 | 58 | 5079 |
| 2010 | 15951 | 1357 | 60 | 4753 |
| 2011 | 15681 | 1334 | 62 | 4511 |
| 2012 | 15488 | 1317 | 64 | 4338 |
| 2013 | 15293 | 1301 | 66 | 4163 |
| 2014 | 15062 | 1291 | 68 | 3956 |
| 2015 | 14923 | 1269 | 70 | 3831 |
| 2016 | 14789 | 1258 | 72 | 3711 |
| 2017 | 14568 | 1239 | 74 | 3513 |
| 2018 | 14339 | 1170 | 76 | 3308 |
| 2019 | 14114 | 1200 | 78 | 3106 |
| 2020 | 13708 | 1166 | 80 | 2742 |
| 2021 | 13990 | 81 | 2658 | |
| 2022 | 82 | |||
| 2023 | 82,5 | |||
| 2024 | 83 | |||
| 2025 | 83,5 | |||
| 2026 | 84 | |||
| 2027 | 84,5 | |||
| 2028 | 85 | |||
| 2029 | 85,5 | |||
| 2030 | 86 | |||
| *im Jahr, das auf den Rentenbeginn folgt |
2023 lag der Besteuerungsanteil bei 82,5 Prozent 🙁 – und ist 2026 😢 auf 84 Prozent gestiegen.
Wichtig:
Jede spätere Rentenerhöhung wird zu 100 % zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet, da der Rentenfreibetrag als Euro-Betrag unverändert bleibt.
Gegencheck mit Brutto-Netto-Rentenrechner
Mit dem Brutto-Nett-Rentenrechner des Sozialverbands SoVD kann jeder gegenchecken, wie viel ihm am Ende von der Brutto-Rente übrigbleibt.
Wenn die Deutsche Rentenversicherung jährlich ihre ℹ️ Rentenmitteilung verschickt, freuen 😃 sich einige vielleicht noch, was sie da lesen. Der 😱 Schock kommt erst, wenn sie dann ihre Rente beantragen und ihnen der Rentenberater vorrechnet, was letztlich wirklich herauskommt, und sie den Rentenbescheid bekommen.
Mit unserem 📩 Newsletter auf dem Laufenden bleiben
Einfach jetzt kostenlos abonnieren
Pflichtversichert in der Krankenkasse?
Wer eine gesetzliche Rente bezieht, ist als Pflichtversicherter automatisch in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Die KVdR ist aber nur ein Mantel, denn in der Praxis hat der Rentner mit „seiner“ Krankenkasse zu tun. Das kann die TK, eine BKK, die AOK oder die Barmer sein.
Plichtversichert oder freiwillig versichert?
💶 Brutto-Rente ist nicht gleich Netto-Rente – das wird vor allem freiwillig gesetzlich Krankenversicherten schmerzlich bewusst. Was hat es mit „pflichtversichert“ und „freiwillig“ krankenversichert auf sich? Wer in der zweiten Hälfte seines Berufslebens nicht mindestens 90 Prozent in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war (9/10-Regelung), hat in puncto gesetzlicher Krankenversicherung mit 🍋 Zitronen gehandelt, denn er ist nicht pflichtversichert, sondern freiwillig versichert – mit 🤪 gravierenden Folgen. Übrigens: Die Krankenkassen nehmen es da sehr genau und 🔢 zählen selbst die Tage. Es zählt dabei auch, wenn der 🤵♂️ Gatte oder die 👰♂️ Gattin über den Partner familienversichert war. 🤪 Dumm nur, wer in der zweiten Berufshälfte zu lang privatversichert war und zu spät oder zu kurz gesetzlich versichert war. Seit August 2017 entschärft eine Gesetzesänderung die 9/10-Regelung, allerdings nur für Eltern mit Kindern.
⚠️ Ach ja, und dann muss er natürlich einen Rentenanspruch in der gesetzlichen Rente haben, sonst wird es ebenfalls nichts. Die Versicherungspflicht beginnt dann an dem Tag, an dem die Rente beantragt wird.
Was freiwillig Versicherte erwartet
Die Folgen für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse: Sie zahlen nämlich den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil in die gesetzliche Krankenkasse, ferner zahlen sie für alle anderen Einnahmen wie Miet- und Kapitaleinkünfte sowie die Riester-Rente. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen GKV hat eine viele Seiten lange Liste über alle Einkünfte, für die ein freiwillig gesetzlich Krankenversicherter zahlen muss – und diese Liste ist beängstigend lang. Sie bekommen natürlich die ihnen zustehende Hälfte von der Rentenversicherung. Um den Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen sie sich schon selbst kümmern und bei der Rentenversicherung nachhaken.
Werbung


10 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Ich habe 1460€Rente davon gehen 260€ krankenkasse weg.
Der Rest ist miete Telefon Lebenshaltungskosten Versicherung Strom, ja gehe mit 72 immer noch arbeiten
Wie ist das mit der witwerrente?
Wie soll ich die Frage verstehen? Die Witwerrente wird genauso besteuert und verbeitragt wie eine „normale“ Rente.
Hallo Ingrid,
sind Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert. Der Versicherungsbeitrag erscheint mir ziemlich hoch. Haben Sie schon über einen Wechsel der Krankenversicherung nachgedacht?
Auch als Rentner ist die Wahl der KV sehr wichtig. Ein anderer Punkt ist in Deutschland die Miete. Viel zu viele Rentner wohnen zur Miete. Das bedeutet die deutschen Regierungen der letzten 50 Jahre haben bei weitem nicht genug getan um Leuten Anreize zu bieten Eigentum zu erwerben. Hier ist Deutschland wahrscheinlich ein Schlusslicht in Europa. Selbst in Italien besitzen Rentner mehr Wohneigentum als in Deutschland. Fuer die Volksgemeinschaft ist es alles anders als sozial wenn dann Rentnern Mietbeihilfe gezahlt werden muss. Da waere es doch viel besser den sozialen Wohnungsbau fuer alle Berufstaetigen zu foerdern. Dieses hat zwar nichts direkt mit dem Anliegen der Leserin zu tuen, aber ich bin davon ueberzeugt dass viele Rentner ein besseres Auskommen haetten wenn Sie keine Miete zahlen muessten.
Mehrfach habe ich bei der Deutschen Rentenversicherung per E-Mail angefragt, ob der/die Witwer/Witwe Rentenanteile vom verstorbenen Ehemann/Ehefrau erhält und ob/ wie hoch prozentual Einkommen aus Vermietungen berechnet werden.Leider habe ich nie eine Antwort bekommen.
Vielleicht können Sie mir meine Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Tut mir leid, aber in dem konkreten Fall müssen Sie sich an die Rentenversicherung wenden.
Hallo Johanne Schneider,
gehen Sie persönlich zu einer Rentenberatung, auch bei der Deutschen Rentenversicherung. Dort wird Ihnen in einem Gespräch alles erklärt.
Diesen Artikel hab ich zufällig gefunden ich hab in meinem Leben in Ost und West seit dem 17.Lebensjahr gearbeitet 2 Kinder groß gezogen und bin mit 66Jahren in Rente gegangen – ich hab Studiert- Alles was ich machen konnte für meine Familie gegeben – meine Männer (3+)haben versagt meine 2Jungs stehen auf eigene Beine. Was bleibt mir mit 1100€ Rente.Das Leben ist schön und das Problem ist das was an finanziellen Möglichkeiten noch machbar ist’s??? Die Katastrophe ist da…
Das tut mir leid. Es gibt allerdings viele soziale Angebote, angefangen von Wohngeld über Grundsicherung im Alter.