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Wer früher in Rente gehen will, kann Rentenabschläge ausgleichen. Lohnt sich so ein Ausgleich? Dank Steuerersparnis spricht vieles dafür. Was kostet der Kauf von Rentenpunkten?
Wer vorhat, schon mit 63 Jahren – oder etwas später – in Rente zu gehen und deswegen Abschläge in Kauf nehmen 🥲 muss, kann die Abschläge ausgleichen, indem er Rentenpunkte (offizielle Entgeltpunkte) kauft. 💶
Ein Rentenanwärter des Jahrgangs 1960 müsste, wenn er mit 63 Jahren in Rente gehen will, eine satte Kürzung in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den ein Beschäftigter früher in Rente geht, zieht ihm die Rentenkasse 0,3 Prozent ab. Wer also für die reguläre Rente bis 66 Jahre arbeiten müsste und mit 63 geht, dem fehlen drei Jahre à zwölf Monate – das ist ein Abschlag von 10,8 Prozent.
Jahrgang | Abschläge in % |
---|---|
1959 | 11,4 |
1960 | 12,0 |
1961 | 12,6 |
1962 | 13,2 |
1963 | 13,8 |
ab 1964 | 14,4 |
Abschläge ausgleichen
Wer die Abschläge ausgleichen will, muss mit einem sechsstelligen Betrag 💶 rechnen. Lohnt sich das? Ja, denn
- die gesetzliche Rente wird bis zum Lebensende gezahlt,
- die gesetzliche Rente wird regelmäßig erhöht (im Juli 2025 um 3,47 Prozent),
- mit Abschlagszahlungen lassen sich die Steuern senken,
- Private Versicherungen werfen weniger Rendite ab.
Also selbst, wer einhundert Jahre 👵👴 alt wird, bekommt er immer seine Rente. Da die gesetzliche Rente ein Umlageverfahren ist, das sich an der Lohnentwicklung orientiert, bekommen die Rentnerin und der Rentner auch mehr Rente, wenn die Löhne steigen.
Wer kann Rentenpunkte kaufen?
Freiwillige Zahlungen zum Erwerb von Rentenpunkten sind in der Regel unter folgenden Bedingungen möglich:
- Mindestalter von 50 Jahren.
- Die Regelaltersgrenze darf noch nicht erreicht sein.
- Es müssen bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein (z.B. eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren, wenn Abschläge bei vorzeitiger Rente ausgeglichen werden sollen).
Rentenpunkte kaufen lohnt sich
Und Steuern sparen lassen sich auch noch, wenn in der aktiven Phase eine Ausgleichszahlung geleistet wird. Wer es geschickt anstellt und die Zahlungen auf zwei oder drei Jahre vor Rentenbeginn verteilt, spart bis zu 30 Prozent Steuern, weil er die Zahlungen als Sonderausgaben geltend machen kann.
Was kostet ein Rentenpunkt?
Jahr | West | Ost |
---|---|---|
2020 | 7.542,49 EUR | 7.049,05 EUR |
2021 | 7.726,63 EUR | 7.316,88 EUR |
2022 | 7.235,59 EUR | 6.943,94 EUR |
2023 | 8.024,41 EUR | 7.805,85 EUR |
2024 | 8.436,59 EUR | 8.320,11 EUR |
2025 | 9.391,70 EUR | 9.391,70 EUR |
Die Rentenpunkte können in einem Betrag oder in Teilbeiträgen entrichtet werden.
Quelle: Volks- und Raiffeisenbanken
Was kostet der Ausgleich von Rentenabschlägen?
Wer sich dafür interessiert, kann das über eine spezielle Rentenauskunft bei der DRV erfahren. Diese muss beantragt werden. Der gesetzliche Rentenversicherungsträger berechnet dann den Wert für den Ausgleich der Rentenminderung zum beabsichtigten Rentenbeginn nach einer gesetzlich festgelegten Formel. Bedingung dafür ist, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine vorgezogene Rente vom Beitragszahlenden auch erfüllt werden könnten. Wie viel der Ausgleich ausmacht, hängt vom Umfang der Rentenminderung ab.
Zahl der Ausgleichszahler steigt
Kein Wunder, dass sich dieses attraktive Angebot der Rentenversicherung während der langen Niedrigzinsphase in den Vorjahren laut Rentenportal „Ihre Vorsorge“ inzwischen herumgesprochen hat: Zahlten im Jahr 2014 bundesweit noch keine 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Sonderbeiträge ein, waren es 2023 bereits rund 50.000.
Rentenabschläge ausgleichen. Quelle: ihre-vorsorge.de | Deutsche Rentenversicherung
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Wie Ausgleichszahlungen nutzen?
Wer mehr darüber wissen will: Die Deutsche Rentenversicherung hat das Thema „Rentenabschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen“ kompakt und informativ zusammengefasst.
Wie vorgehen – in sechs Schritten
- Ausschlaggebend ist, dass Sie mindestens 35 Versicherungsjahre zusammenbringen und mindestens 50 Jahre alt sind. Klären Sie Ihr Rentenkonto.
- Klären Sie, wie viel Sie einzahlen müssen, um Ihre Abschläge auszugleichen. Sie können sich von der Deutschen Rentenversicherung kostenlos beraten lassen (Telefon 0800 / 10 00 48 00 oder Internet https://www.deutsche-rentenversicherung.de). Sie können dazu das Formular V0210 nutzen, das sie aus dem Internet auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung herunterladen oder Sie füllen das Formular online aus unter deutsche-rentenversicherung.de/eAntrag. Bei »Zeitpunkt des beabsichtigten Rentenbeginns« am »besten frühestmöglichen Zeitpunkt« an.
- Von Ihrem Arbeitgeber lassen Sie sich eine »Arbeitgeberbescheinigung« geben. Das entsprechende Formular V0211 können Sie von der Homepage der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.
- Von der Rentenversicherung bekommen Sie die Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung, die Sie noch zu nichts verpflichtet. Sie erfahren darin, wie viel Sie zahlen müssen, um Ihre Abschläge auszugleichen. Es liegt bei Ihnen, wie viel Sie einzahlen – Sie müssen nicht den Höchstbetrag zahlen.
- Sie können den Ausgleichsbetrag in Raten zahlen oder auf einen Schlag.
- Wenn Sie Ende 50 oder Anfang 60 freiwillig in die Rentenkasse einzahlen, können Sie das in der Steuererklärung geltend machen.
Mit Abschlägen Steuern sparen
Der Clou einer Ausgleichszahlung ist die Steuerersparnis, den mit freiwilligen Beiträgen in die Rentenkasse sparen Sie richtig Steuern.
Für das Jahr 2025 gelten in Deutschland folgende Höchstbeträge für den steuerlichen Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen:
- Für Alleinstehende beträgt der Höchstbetrag 29.344 Euro.
- Für zusammenveranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich dieser Betrag auf 58.688 Euro.
Höchstbetrage für Altersvorsorgeaufwendungen
Jahr | Höchstbetrag Altersvorsorgeaufwendungen | Steuerlich anerkannt in Prozent |
2022 | 25.629 Euro | 94 |
2023 | 26.528 Euro | 100 |
2024 | 27.566 Euro | 100 |
2025 | 29.344 Euro | 100 |
Klingt zu gut, um wahr zu sein. Im Jahr 2025 sind 100 Prozent der geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen bis zum oben genannten Höchstbetrag steuerlich als Sonderausgaben anerkannt und absetzbar. Diese Regelung, die ursprünglich erst für 2025 geplant war, wurde vorgezogen und gilt bereits seit dem Jahr 2023. Um Ausgleichszahlungen steuerlich zu optimieren, ist es sinnvoll, hohe Beträge auf mehrere Jahre zu verteilen.
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