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Immerhin zwei Drittel der Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, weil sie über dem Grundfreibetrag liegen – wer und vor allem bis wann? Bald läuft die Frist für die Steuererklärung 2024 ab. Wer einen Steuerberater hat, hat noch etwas länger Zeit. Ein Überblick.
In Vor-Corona-Zeiten mussten die Steuerzahler ihr Steuererklärung im Mai abgeben, mittlerweile haben sie deutlich länger Zeit, aber auch die läuft jetzt ab.
Abgabefrist für Steuererklärung
Merken Sie sich die folgenden Stichtage gut vor, um teure Verspätungszuschläge zu vermeiden:
- Für Selbermacher: Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen, haben Sie bis zum 31. Juli 2025 Zeit, diese beim Finanzamt einzureichen.
- Mit professioneller Hilfe: Wer die Unterstützung eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nimmt, profitiert von einer deutlich längeren Frist. In diesem Fall muss die Erklärung erst am 30. April 2026 beim Finanzamt sein.
- Freiwillige Abgabe: Sie sind nicht zur Abgabe verpflichtet, möchten aber eine Steuererstattung beantragen? Dann haben Sie ganze vier Jahre Zeit. Die freiwillige Steuererklärung für 2024 können Sie bis zum 31. Dezember 2028 einreichen.
Verspätungszuschlag
Wer zu spät kommt, den bestraft nicht das Leben, sondern das Finanzamt mit einem Verspätungszuschlag – und beträgt je Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro.
Steuerrechner
Wer wissen will, ob und wie viel Rentensteuer fällig wird, nutzt am besten einen Online-Rentensteuerrechner. Mittlerweile ist das Angebot an derartigen Online-Rechnern gewachsen. Hier einige Beispiele:
- Steuerrechner für Rentner von Stiftung Warentest
- Rentensteuerrechner der Deutschen Rentenversicherung
- Rentenbesteuerungsrechner von smart-rechner.de
Es lohnt sich, die Ergebnisse miteinander zu vergleichen.
Das ist neu in 2024: Die wichtigsten steuerlichen Änderungen im Überblick
Auch für das Steuerjahr 2024 gibt es wieder einige Anpassungen, die sich positiv auf Ihr Portemonnaie auswirken können:
- Erhöhter Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, wurde für 2024 spürbar angehoben. Er beträgt nun 11.604 Euro für Ledige (23.208 Euro für Verheiratete).
- Angepasste Steuertarife: Um der kalten Progression entgegenzuwirken, wurden die Eckwerte des Steuertarifs verschoben. Das bedeutet, dass höhere Steuersätze erst bei einem höheren zu versteuernden Einkommen greifen.
- Homeoffice-Pauschale: Die Homeoffice-Pauschale bleibt ein wichtiges Instrument für viele Arbeitnehmer. Sie können für jeden Tag, den Sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben, 6 Euro geltend machen, maximal jedoch 1.260 Euro im Jahr (entspricht 210 Tagen).
- Pendlerpauschale: Für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte können Sie weiterhin die Entfernungspauschale ansetzen. Ab dem 21. Kilometer beträgt diese 38 Cent.
- Werbungskostenpauschale: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale) liegt unverändert bei 1.230 Euro. Liegen Ihre tatsächlichen Werbungskosten darüber, lohnt sich das Sammeln von Belegen.
- Entlastung für Familien: Der Kinderfreibetrag wurde ebenfalls erhöht. Zudem gibt es weiterhin den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
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