Brief der Rentenkasse für die Steuer

Finanzen

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Langsam wird es Zeit, die Unterlagen für die Steuererklärung zusammenzusuchen. Wichtiges Dokument für Rentner ist die Rentenbezugsmitteilung von der Deutschen Rentenversicherung. Die kommt bei Bestandsrentner automatisch, Neurentner müssen sie beantragen.

Wichtige Daten der Rentenkassen werden zwar automatisch ans Finanzamt weitergeleitet, aber es empfiehlt sich, eine Steuererklärung auszufüllen, um die Steuern zu drücken. Dafür brauchen Rentner die sogenannte „Rentenbezugsmitteilung“. Normalerweise verschickt sie die Deutsche Rentenversicherung bereits Ende Januar bis Mitte Februar. Wenn sie noch nicht im Briefkasten lag oder vielleicht untergegangen ist, am besten online oder telefonisch anfordern – und zwar unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung. Es geht auch telefonisch unter 0800 1000 48000.

Rentenbescheinigung wichtig für Steuererklärung

Rentnerinnen und Rentner, die nicht nur gesetzliche Rente bekommen, sondern auch noch andere Einkünfte haben, brauchen diese Rentenbezugsmitteilung aber, denn sie enthält nicht nur den Rentenbetrag, sondern auch den Rentenanpassungsbetrag sowie die geleisteten Beiträge zur Krankenversicherung. Letzteres ist gerade für Betriebsrentner wichtig, denn zu den Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung kommen ja auch noch die Beiträge, die sie für ihre Betriebsrente zahlen müssen, was sich auf die Sonderausgaben und damit auf die zu zahlende Steuer auswirkt. Wer eine Betriebsrente bekommt, zahlt, anders als für die gesetzliche Rente, die vollen Krankenkassenbeiträge plus Pflegebeiträge, insgesamt mehr als 20 Prozent.

Abgabetermin Steuererklärung

Wie lang haben Rentner Zeit für Steuererklärung 2025? Die Abgabefrist ist der 31. Juli 2025.  Wer sich bei seiner Steuererklärung von einem Steuerberater, einer Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, für den verlängert sich die Abgabefrist für 2024 bis zum 30. April 2026.

Anforderung von …

Wer die Internetseite deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung öffnet, wird danach gefragt, was er anfordern will. Wichtig für die Steuererklärung ist die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung (Versichertenrente)“.

Steuererklärung abgeben?

Rentnerinnen oder Rentner und Steuern? Ja, wessen Rente einschließlich anderer Einkünfte 2022 niedriger war als der sogenannte Grundfreibetrag von 11.784 Euro gestiegen (23.568 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) zahlt keine Steuern. Bezogen auf den Monat sind das 982 Euro. Viele werden darüber liegen und müssen möglicherweise eine Steuererklärung abgeben. Die gezahlten Krankenkassenbeiträge für die gesetzliche Rente und die Betriebsrente sind ein wichtiger Faktor, um die Steuern zu drücken oder gar keine Steuern zahlen zu müssen.

Sonderausgaben

„Zunächst dürfen laut Gesetz die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben angesetzt werden“, so die Steuerexperten von der Lohngsteuerhilfe Lohi. „Das sind immerhin schon rund elf Prozent der Rente.“ Auch Beiträge zur Haftpflicht-, Unfall- oder Zahnzusatzversicherung kommen infrage, wenn die steuerliche Höchstgrenze noch nicht erreicht wurde. Nicht zu vergessen sind die sonstigen Sonderausgaben, wie ein Versorgungsausgleich, Unterhaltsleistungen, die Kirchensteuer, Parteibeiträge und Spenden. In den meisten Fällen wird der Pauschbetrag von 36 Euro (72 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) überschritten.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Werden haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen, so können die Kosten dafür zu 20 Prozent abgesetzt werden. Darunter fallen nicht nur die Kosten für eine Putzhilfe oder ambulante Pflege, sondern auch der Hausnotruf. Wer krankheitsbedingt in einem Pflegeheim wohnen muss, kann alle Dienstleistungen im Heim, auch für den Haarschnitt oder die Fußpflege, als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Mieter finden häufig auch Posten in der Nebenkostenabrechnung des Vermieters, die absetzbar sind. Ähnlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen lassen sich auch Handwerkerrechnungen in der Rente von der Steuer absetzen.

Außergewöhnliche Belastungen

Alle Ausgaben, die unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen, sollten für die Steuererklärung addiert werden. Dies sind beispielsweise die Kosten für eine Brille, ein Hörgerät, den Zahnersatz oder den Rollator. Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente auf Rezept, Zuzahlungen bei der Physiotherapie, Honorare für Heilpraktiker oder vom Arzt verordnete medizinische Behandlungen, die die Krankenkasse nicht übernommen hat, können in der Steuererklärung angegeben werden. Wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen müssen zuvor vom Amtsarzt attestiert werden.

Fahrtkosten zum Arzt, zur Physiotherapie oder ins Krankenhaus können mit 30 Cent pro Kilometer berücksichtigt werden. Viele einzelne kleinere Rechnungen können hier am Ende ins Gewicht fallen. Und große Investitionen wie in einen Treppenlift, im Zuge eines alters- oder behindertengerechten Umbaus des Eigenheims, machen sich richtig bemerkbar. Es kommt zwar die zumutbare Belastung zum Tragen, bevor etwas abgesetzt werden kann, aber die ist bei kleineren Renten nicht wirklich hoch.

Werbungskosten

Jedem steuerpflichtigen Rentner wird vom Finanzamt automatisch eine Pauschale von 102 Euro angerechnet. Oft liegen aber höhere Werbungskosten, beispielsweise aufgrund einer gebührenpflichtigen Renten- oder Steuerberatung, Mitgliedschaft bei einem Lohnsteuerhilfeverein, Kontoführungsgebühren, Gewerkschafts- oder Verbandsbeiträgen vor. Auch Rechtsberatungs- oder Prozesskosten, bei denen es um die Rente geht, sind anzuführen. Wird einem Nebenjob, der kein Minijob ist, nachgegangen, so kommen die Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fortbildungskosten dazu.

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Helmut Achatz

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