Misstraut eurer Rente – jetzt handeln statt jammern

Finanzen

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Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung lässt erahnen: Ihre Rente wird niedriger ausfallen als gedacht. Was tun? Handeln Sie jetzt, um Ihre Rentenlücke zu schließen! So geht’s.

Ab 27 bekommen Rentenversicherte jährlich eine Renteninformation. Den Zahlen solltet ihr allerdings gründlich misstrauen, denn sie sind nur die halbe Wahrheit. Wie lässt sich die Rentenlücke schließen? Was steht da genau drin und was heißt das konkret? „Die Höhe ihrer künftigen Regelaltersrente … entspräche nach heutigem Stand einer monatlichen Rente von.“ Die dürfte schon niedriger sein, als von vielen erhofft. Aber selbst von dieser niedrigen Rente gehen noch Kranken-, Zusatz- und Pflegebeiträge weg – und die steigen stetig. Zum 1. Juli 2023 beispielsweise erhöhte sich der Pflegebeitrag von 3,05 auf 3,40 Prozent für Versicherte mit Kindern und für Kinderlose von 3,4 auf 4,0 Prozent. Und das dürfte nicht das Ende der Fahnenstange gewesen sein. Die Kassen rechnen für Anfang 2025 mit einer Erhöhung 0,2 bis 0,5 Prozentpunkten.

Ferner muss der künftige Rentner seine Rente voll versteuern. Der Grundfreibetrag ist viel zu niedrig. Er beträgt für 2024 genau 11.604 Euro; das sind auf den Monat umgelegt 967 Euro (11.604 ÷ 12). Damit kommt in München, Frankfurt, Stuttgart oder Köln niemand sonderlich weit.

Was heißt Regelaltersgrenze?

Das alles verschweigt die Deutschen Rentenversicherung wohlweislich, sonst würden ja noch mehr auf die Barrikaden gehen. Sie deutet nur sachte darauf hin, dass von der monatlichen Rente ja noch etwas weggeht. Die Rentenkasse verschickt diese Info jährlich an rund 31 Millionen Versicherte. Darin steht, wie viel der Einzelne eingezahlt hat und was er an Rentenanwartschaften erworben hat. Das Ganze wird hochgerechnet auf den Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze. Was bedeuten aber die Zahlen und Begriffe? Was heißt beispielsweise Regelaltersrente und was Anpassungssatz?

Ok, eins nach dem anderen:

Renteninformation im Detail

Was heißt Regelaltersrente und was sagt das Datum aus? Was die Deutsche Rentenversicherung zur Regelaltersrente sagt: „Seit dem Jahr 2012 wird für ab 1947 Geborene die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 ist dann im Jahr 2031 67 die Regelaltersgrenze. Wer seine Rente früher erhalten will, muss in aller Regel Abschläge in Kauf nehmen. Die ständig steigende Lebenserwartung der Bevölkerung macht es nötig.“ Wer also beispielsweise 1954 geboren wurde, geht in der Regel mit 65 plus acht Monaten in Rente. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen – für jeden Monat früher 0,3 Prozent. Wer 45 Beitragsjahre zusammenbringt, konnte schon mit 63 Jahren gehen – ohne Abschläge. Das trifft aber nur Beschäftigte, die nach der Lehre gleich gearbeitet haben – und zwar ohne Pausen bis zum 63. Lebensjahr. Ein Studium ist frührenten-schädlich.

Früher in Rente mit Abschlägen

GeburtsjahrAltersgrenze
195363 Jahre plus 2 Monate
195463 Jahre plus 4 Monate
195563 Jahre plus 6 Monate
195663 Jahre plus 8 Monate
195763 Jahre plus 10 Monate
195864 Jahre
195964 Jahre plus 2 Monate
196064 Jahre plus 4 Monate
196164 Jahre plus 6 Monate
196264 Jahre plus 8 Monate
196364 Jahre plus 10 Monate
ab 196465 Jahre

Brutto-Rente nicht gleich Netto-Rente

Kranken- und Pflegeversicherung: Wer glaubt, er bekommt seine Rente eins zu eins ausgezahlt, sollte diesen Traum schnell begraben. Auf die Brutto-Rente werden Krankenversicherungs- und Pflegeversicherung fällig – ja auch noch ein Zusatzbeitrag zur Krankenkasse. Für die Krankenkasse werden 7,3 Prozent fällig, für die Pflegeversicherung 3,4 (kinderlose 4,0) Prozent und der Zusatzbeitrag.

Steuern:  Ja, Rentner müssen Steuern zahlen, wobei das so pauschal auch nicht gilt, denn betroffen sind vor allem Ruheständler mit hohen (gesetzlichen) Renten oder Zusatzeinkommen wie Mieten, Kapitalerträgen und Betriebsrenten. Was ist hoch? Ganz konkret gesprochen, wer mehr als 11.604 Euro Rente bezieht und andere Einkünfte hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Ach ja, da gibt es ja noch den Altersentlastungsbetrag und Werbekosten sowie Sonderausgaben. Und der Besteuerungsanteil steigt von Jahr zu Jahr – wer 2017 in Rente geht, hat einen Besteuerungsanteil von 74 Prozent, 2018 waren es 76 Prozent, 2019 dann 78 Prozent …

Niedrige Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente: Nicht alle schaffen es bis 63 Jahre, geschweige denn bis 65 plus. Wer vorher bereits nicht mehr kann und täglich nicht längere als drei Stunden Arbeit durchsteht, kann Rente wegen Erwerbsminderung – und zwar voller – beantragen. Dann bekommt er den in der Renteninformation ausgewiesenen Betrag. Wer indes zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat Anspruch auf 50 Prozent der Erwerbminderungsrente. Vorsicht! Die Rentenversicherung ziert sich, bevor sie Erwerbsminderungsrente zahlt – und verlangt ein ärztliches Attest und erwartet, dass entsprechend vorher Rentenbeiträge gezahlt worden sind.

Um wie viel die Rente steigt

Rentenanpassung: „Aufgrund zukünftiger Rentenanpassungen kann die errechnete Rente in Höhe von …. Euro tatsächlich höher ausfallen“, schreibt die Rentenversicherung. Ab 1. Juli 2024 gibt es 4,57 Prozent mehr Rente – und zwar in Ost und West in gleicher Höhe.

Anpassungssatz: Klingt etwas sperrig, ist aber nichts anderes als eine Wahrscheinlichkeitsrechnung. Die Deutsche Rentenversicherung prognostiziert, wie hoch die Rente ausfallen könnte, wenn sie jedes Jahr beispielsweise um ein Prozent steigt oder sogar zwei Prozent. Verlassen sollte sich allerdings niemand darauf, denn in der Vergangenheit gab es schon mehrmals Nullrunden, so 2004 bis 2006 und 2010, 2013 fiel die Erhöhung im Westen mit 0,25 Prozent auch eher bescheiden aus.

Wie die Rentenlücke ausgleichen?

Versorgungslücke: „Da die Renten im Vergleich zu den Löhnen geringer steigen werden und sich somit die spätere Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert …“, ein Satz mit Sprengkraft. Dazu kommt die Inflation, sprich der Kaufkraftverlust. Das heißt, Rentner werden systematisch immer ärmer, den beide Entwicklungen treffen sie mit voller Wucht. Was das bedeutet, lässt sich leicht an den Zahlen des Statistischen Bundesamts ablesen. Seit 1992 beispielsweise haben die Deutschen annähernd ein Drittel an Kaufkraft verloren. Das klingt harmlos, bedeutet aber für Rentner, dass sie sich deutlich weniger leisten können – ihre Rente kann mit der Preissteigerung nicht mithalten.

Spätestens jetzt dürfte jedem klar sein, dass er zwingend zusätzlich fürs Alter vorsorgen muss. Ob die Betriebsrente da allerdings der beste Weg ist, darf stark bezweifelt werden. Das Gleiche gilt für die Riesterrente, die mittlerweile nichts mehr bringt. Die Rentenpolitiker müssten den aktiv Beschäftigten sagen, dass sie besser privat vorsorgen und Betriebs- und Riesterrenten links liegen lassen sollten. Denn bei Betriebsrenten zwackt die Krankenasse annähernd ein Fünftel am Ende ab – alles, was der Betriebsrentner an Rendite erwirtschaftet hat, ist mit einem Schlag weg.

Besser privat vorsorgen

Angesichts einer desaströsen Riesterrente, einer Betriebsrente, von der die Sozialversicherung 20 Prozent abkassiert, ist jeder gut beraten, selbst privat vorzusorgen. Am einfachsten geht das über einen ETF-Sparplan.

… und zum Schluss noch sieben große Irrtümer beim Thema Rente, die „Focus“ gesammelt hat:  „Hätten Sie es gewusst? Sieben große Irrtümer beim Thema Rente“

Bild: mit KI generiert (Image Creator von Microsoft Designer)

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1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

  • Norbert Böttcher
    12. Juni 2024 12:18

    Zum Thema Rente habe ich auf meiner Internetplattform zahlreiche Musterrechnungen hinterlegt. Anhand dieser Daten können Sie Ihren Rentenbescheid selbst gut prüfen. Mit Excel geht es recht einfach. Notizen und Aufsätze sollen Ihnen dabei helfen, sich zurecht zu finden. Bei Fragen nutzen Sie bitte die hinterlegte eMailadresse.
    http://www.meine-rente.jimdofree.com

    Antworten

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Helmut Achatz

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