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Einige Politiker wollen die „Rente mit 63“ abschaffen. Das ist nicht das erste Mal, denn schon seit Jahres ist das Aus im Gespräch. Dabei gibt es sie ja schon lange nicht mehr, denn Jahrgang 1960 beispielsweise kann erst mit 64 Jahren und vier Monaten abschlagsfrei in Rente gehen.
Die Diskussion um die Abschaffung der „Rente mit 63“ gibt es nun schon seit Jahren. Der Freiburger Ökonom Bernd Raffelhüschen bohrt schon seit Jahren und plädiert regelmäßig dafür, die „Rente mit 63“ abzuschaffen. Rentenanwärter sollten sich schon mal darauf einstellen, dass dieses Gesetz über kurz oder lang geändert wird. Dann ist es vorbei mit „Rente ab 63“. Jüngst ist auch Finanzminister Christian Lindner in die Diskussion eingestiegen. „Warum setzen wir nicht Anreize, damit Menschen länger arbeiten wollen – statt die Rente mit 63 zu finanzieren?“, fragte der FDP-Chef. Die Rente mit 63 sei eine „Stilllegungsprämie für qualifizierte Beschäftigte“, wurde er schon Mitte 2023 vom „Spiegel“ zitiert. Mitte Mai 2024 stellte das FDP-Präsidium einen Fünf-Punkte-Plan für eine „generationengerechte Haushaltspolitik“ vor und die Abschaffung der „Rente mit 63“, wie die „Welt“ berichtet. „Die Rente mit 63 wie das Bürgergeld in seiner jetzigen Ausgestaltung setzen Fehlanreize, die wir uns nicht leisten können“, heißt es in dem Beschluss.
Statt über eine Erwerbstätigenrente nachzudenken, wollen Politiker und vermeintliche Experten wie Raffelhüschen & Co, die gesetzliche Rente verschlechtern. Die Österreicher haben die Erwerbstätigenrente schon vor vielen Jahren eingeführt und fahren ganz gut damit: In Österreich ist das Rentenniveau von allen deutlich höher als in Deutschland.
Rente mit 63 wird zur Rente mit 65
Wer wann abschlagsfrei in Rente gehen kann:
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Was heißt „Rente mit 63“?
Worum geht es? Als die Regelaltersgrenze zum 1. Januar 2012 stufenweise angehoben wurde, hat sich die SPD damals gedacht, sie müsste den hart arbeitenden Beschäftigten ein Bonbon als Ausgleich bieten – und führte für diese Klientel, sprich die besonders langjährig Versicherte, eine neue Altersrente ein: die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren. Festgezurrt wurde das im Sozialgesetzbuch VI (SGB) §236b.
Seit wann gilt das Gesetz?
Seit dem 1. Juli 2014 können besonders langjährig Versicherte schon ab 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Allerdings gilt das nur für eben diese Gruppe, wenn sie vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich diese Marke stufenweise auf 65 Jahre. Wer 1953 geboren ist, kann erst mit 63 plus zwei Monate gehen, der 1954 Geborene erst mit 63 plus vier Monate …
Und für wen gilt die „Rente mit 63“? Für Akademiker schon mal nicht oder nur in absoluten Ausnahmefällen, denn sie kommen nicht auf 45 Beitragsjahre, weil das Studium – in der Regel mindestens acht Semester oder vier Jahre – nicht mitgezählt wird.
Dazu zählen der Deutschen Rentenversicherung zufolge:
- Zeiten mit den Pflichtbeiträgen aus der Beschäftigung
- bei geringfügiger, nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung (anteilige Berücksichtigung)
- Pflichtbeiträge aus selbstständiger Tätigkeit
- Zeiten mit freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung (auch selbstständig) gezahlt wurden
- Zeiten der Wehr- und Zivildienstpflicht
- Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen
- Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes
- Zeiten, in denen Arbeits- und Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit oder Übergangsgeld bezogen wurden
- Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung
- Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld und Konkursausfallgeld
Was zählt nicht dazu?
- Schulzeiten, das gilt vor allem für Fachhoch- und Hochschule
- Zeiten der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld II)
„Rente mit 63“ mit Abschlägen
Wer keine 45 Beitragsjahren zusammen bringt, kann auch mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn er mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen. Allerdings muss ein solcher langjährig Versicherter Abschläge in Kauf nehmen.
Mehr zur Rente mit 63 und wie Sie sie beantragen, erfahren Sie hier.
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