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2024 gibt’s mehr Rente, die Altersgrenze steigt auf 66 Jahre und der Steueranteil für Neurentner erhöht sich – was sich sonst noch alles für Rentner 2024 ändert.
Rentenerhöhung
Zum 1. Juli 2024 wird es wohl doch nur eine Rentenerhöhung von 3,5 Prozent geben, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilte. Das klang im Spätsommer 2023 vom Rentenexperte Dr. Bernd Raffelhüschen wie auch Professor Jens Boysen-Hogrefe vom Kieler Institut für Weltwirtschaft noch ganz anders. Sie sind von mindestens 5,5 bis sechs Prozent ausgegangen angesichts der stark gestiegenen Löhne im vergangenen Jahr – und die Entwicklung der Löhne gibt nun mal die Richtung bei der Rentenerhöhung vor. Die Nominallöhne sind nämlich laut Statistischem Bundesamt im 1. Quartal 2023 um 5,6 Prozent, im 2. Quartal um 6,6 Prozent und im 3. Quartal um 6,3 Prozent gestiegen. Im Rentenversicherungsbericht 2023 steht auf Seite 46 (Umfang insgesamt 111 Seiten) aber 3,51 Prozent. Angesichts dieses Missverhältnisses kann sich noch etwas ändern – zum Positiven. Das heißt, die Rentenerhöhung liegt möglicherweise zwischen 3,5 und sechs Prozent. Genaueres erfahren wir im März oder April 2024.
Erhöhung der Erwerbsminderungsrente
Zum 1. Juli 2024 bekommen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner eine Erhöhung, wenn ihre entsprechende Rente zwischen 2001 und 2018 begann, . So, jetzt wird’s kompliziert, denn die Rentenkasse unterscheidet zwischen zwei Gruppen: Rentenbeginn zwischen 2001 und 30. Juni 2014 sowie zwischen Juli 2014 und Dezember 2018. Die erste Gruppe bekommt eine Erhöhung um 7,5 Prozent, die zweite Gruppe bekommt lediglich 4,5 Prozent mehr. Die Erhöhung ist abhängig von den persönlichen Rentenpunkten, die jeder im Laufe seines Lebens gesammelt hat.
Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner dürfen ab 2023 mehr hinzuverdienen, ohne dass das auf ihre Renten angerechnet wird. Die Hinzuverdienstgrenze für entsprechende Renten steigt 2024 bei teilweiser Erwerbsminderung von 35.647,50 Euro auf 37.117,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung steigt sie von 17.823,75 Euro auf 18.558,75 Euro.
Neurentner zahlen prozentual mehr Steuern
Ab 2024 ändert sich der steuerpflichtige Anteil von Neurentnern. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt ab Januar 2024 von 83 auf 84 Prozent. Somit bleiben nur noch 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. 2005 waren 50 Prozent steuerfrei, 2020 noch 20 Prozent, 2023 noch 17 Prozent, 2040 schließlich müsste die komplette Rente versteuert werden. Bei Bestandsrenten gilt allerdings der einmal festgestellte steuerfreie Anteil. Es kann sein, dass sich mit dem Wachstumschancengesetz daran noch etwas ändert, denn der steuerfreie Anteil soll langsamer, sprich in halben Prozentschritten, abgeschmolzen werden als geplant. Aber noch ist das Gesetz nicht durch und im Vermittlungsausschuss. Sollte das Gesetz durchgehen, liegt der Besteuerungsanteil für 2023 dann „nur“ bei 82,5 statt 83 Prozent.
Regelaltersgrenze steigt auf 66 Jahre
Rente mit 65 war mal – 2024 können Beschäftigte regulär erst mit 66 Jahre in Rente gehen, so sie nicht 45 Beitragsjahre vorweisen können. Davon betroffen ist der Jahrgang 1958 – die Vertreter dieses Jahrgangs werden 2024 schließlich 66 Jahre alt. Wer 1959 geboren ist, kann erst mit 66 Jahren plus zwei Monaten in Rente gehen – jedes Jahr erhöht sich die Grenze um jeweils zwei Monate. Jahrgang 1964 kann erst bis 67 Jahren regulär in Rente gehen – das ist dann 2031 der Fall.
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1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
Bin durch Krankheit Berufsunfähig warum werden mir dann
Prozente abgezogen ,es ist doch nicht meine Schuld das ich Krank bin ,habe ich mir nicht aus gesucht .
MfG M.Meier