Mit Grundsicherung mehr Geld im Alter

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Viele Rentner bekämen Grundsicherung, wissen es aber nicht oder scheuen die Bürokratie. Wer hat Anspruch? Wie Grundsicherung beantragen?

Mehr als eine halbe Million Rentner bekommen heute schon Grundsicherung im Alter, aber es gibt weit mehr, die Anspruch hätte, aber keine Antrag stellen – aus Angst vor der Bürokratie, Unwissen oder Scham. Der Staat spart sich so jedes Jahr Der „Staat spart zwischen sechs und zehn Milliarden Euro im Jahr, weil Berechtigte im Antragsdschungel abgeschreckt werden und ihre Ansprüche nicht geltend machen“, so Andreas Peichl vom Ifo-Institut. Das Ifo-Institut hat im Auftrag der Stiftung Grundeinkommen eine entsprechende Studie herausgebracht – mit eben diesem Ergebnis. „Wir haben dazu rund 175 verschiedene Bestimmungen, das versteht keiner mehr“, so Volkswirtschaftsprofessor.

Die Grundsicherung im Alter kann in Einzelfällten einige Hundert Euro pro Monat ausmachen. Ungeschickt, dieses Geld nicht zu beantragen. Wer hat Anspruch? Wo ist die Grundsicherung zu beantragen? Was wird an Unterlagen verlangt? Wie wird die Grundsicherung beantragt? Hier die Antwort auf diese Fragen:

Wer hat Anspruch?

Jeder hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter, wenn er die Regelaltersgrenze – die steigt je nach Geburtsjahrgang von 65 auf 67 Jahre – erreicht hat, die Rente gering ist und er seinen Lebensunterhalt damit nicht bestreiten kann.

Als einfache Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 865 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben. (Deutsche Rentenversicherung).

Grundsicherung wird nur gezahlt, wenn der Wohnsitz in Deutschland ist.

Wo wird der Antrag gestellt?

Zuständig sind die kommunalen Behörden, meist das Sozialamt. Die Rentenversicherung kann indes bei der Antragstellung helfen.

Wie wird der Antrag gestellt?

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Formulare gibt es im Rathaus oder im Internet auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung. Hier der Antrag zum Herunterladen. Der Antrag gilt für zwölf Monate, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

Auf der Seite des Münchner Rathauses ist aufgelistet, was zum Termin beim Sozialamt mitzubringen ist.

Dazu gehören beispielsweise

  • der Mietvertrag
  • die Stromrechnung,
  • der Rentenbescheid
  • und – falls Sie arbeiten – einen Lohn- oder Gehaltszettel,
  • ggf. Nachweis über Kranken-/Pflegegeld
  • Kontoauszüge,
  • der Kindergeldbescheid,
  • die Sparbücher
  • Personalausweis oder Pass

Wie berechnet sich die Grundsicherung?

Der Bedarf setzt sich zusammen aus einer Pauschale für den Lebensunterhalt von 446 Euro sowie den Ausgaben für Miete und Heizung. Dem gegenüber gestellt werden die Vermögensverhältnisse des Antragsstellers. Die Staat lässt dem Antragssteller ein „Schonvermögen“ von 5000 Euro. Wer darüber liegt, muss erst sein Vermögen verbrauchen – erst dann kann er Hilfe vom Staat erwarten. Das Sozialamt prüft auch die Einnahmen und sonstiges Vermögen. Für Renten aus Riester beispielsweise gibt es einen Freibetrag.

Was tun bei Ablehnung?

Wird der Antrag abgelehnt, dann binnen vier Wochen Widerspruch einlegen. Beim Widerspruch helfen Sozialverbände wie der VdK

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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