Warum das Betriebsrentenstärkungsgesetz Murks ist

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Fehler 6 des Betriebsrentenstärkungsgesetz

Fehler 6

Nur für Großkonzerne

„Das Sozialpartnermodell ist für Großkonzerne gemacht und für mittelständische Betriebe nicht zu bewältigen“, wird Andrew Hartsoe, verantwortlich für Betriebsrenten beim Finanzberater Plansecur in der „Frankfurter Allgemeinen“ zitiert. Der Mittelstand sei oft nicht tarifgebunden. „Bleibt es dabei, ist das Modell von Nahles ein Rohrkrepierer“, sagt Hartsoe. Es bleibt erst mal dabei. Damit sind Millionen von Arbeitnehmern außen vor, denn von 2000 bis 2016 ist die Tarifbindung der Hans-Böckler-Stiftung zufolge in Westdeutschland von 70 auf 59 Prozent gesunken, in Ostdeutschland von 63 auf 47 Prozent. Wie heißt es doch so schön im Gesetzestext:
„Soweit Entgeltansprüche auf einem Tarifvertrag beruhen, kann für diese eine Entgeltumwandlung nur vorgenommen werden, soweit dies durch Tarifvertrag vorgesehen oder durch Tarifvertrag zugelassen ist. (2) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann geregelt werden, dass der Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer oder für eine Gruppe von Arbeitnehmern des Unternehmens oder einzelner Betriebe eine automatische Entgeltumwandlung einführt, gegen die der Arbeitnehmer ein Widerspruchsrecht hat (Optionssystem). Das Angebot des Arbeitgebers auf Entgeltumwandlung gilt als vom Arbeitnehmer angenommen, wenn er nicht widersprochen hat und das Angebot 1. in Textform und mindestens drei Monate vor der ersten Fälligkeit des umzuwandelnden Entgelts gemacht worden ist und 2. deutlich darauf hinweist, a) welcher Betrag und welcher Vergütungsbestandteil umgewandelt werden sollen und b) dass der Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von mindestens einem Monat nach dem Zugang des Angebots widersprechen und die Entgeltumwandlung mit einer Frist von höchstens einem Monat beenden kann.“ Und weiter heißt es in dem Gesetz: „Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Anwendung der einschlägigen tariflichen Regelung vereinbaren“. Das klingt wie „hätte, hätte … Fahrradkette“. „Bätschi“ würde Andrea Nahles sagen.

Fehler 7

Garantieverbot

Fehler oder Vorteil – das sogenannte Garantieverbot lässt das ganze Betriebsrentenstärkungsgesetz zur Makulatur werden. Wer immer auch eine Betriebsrente anbietet, er muss keine Garantie über die Beitragshöhe mehr abgeben. Das heißt im Umkehrschluss, dass der Versicherte das Risiko selbst trägt. Im Gesetz heißt das wieder verklausuliert so: „Bei einer reinen Beitragszusage hat der Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung dem Versorgungsempfänger auf der Grundlage des planmäßig zuzurechnenden Versorgungskapitals laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu erbringen. Die Höhe der Leistungen darf nicht garantiert werden.“ Das heißt, die Versicherer müssen für Betriebsrenten nach dem Sozialpartnermodell keine Deckungsstöcke mit konservativen Anlagevorschriften mehr aufbauen. Deckungsstock klingt etwas sperrig, heißt vereinfacht gesprochen, Sicherungsvermögen. Das ist der Teil des Vermögens eines Versicherungsunternehmens, das nötig ist, um den Kunden, sprich den Versicherten, ihr Geld auch wirklich auszahlen zu können. Das können Staatsanleihen sein, Bares und Immobilien. Das Problem: Staatsanleihen bringen keine Rendite, Bares sowieso nicht.
Damit entfällt aber jedes Argument für eine Betriebsrente. Warum soll ein Beschäftigter einem Versicherer sein Geld geben, wenn er selbst, sprich der Versicherte, das Risiko übernimmt. Dann kann er sein Geld auch gleich selbst anlegen und spart damit Anfangsprovision, Verwaltungsgebühr und sonstige Kosten. Als Selbstentscheider hat der Versicherte deutlich niedrigere kosten, denn er muss keine teure Versicherungsadministration mitfinanzieren, die ja auch noch etwas am Versicherten verdienen will. Mit dem Garantieverbot hat Nahles die Betriebsrente ad absurdum geführt. Wahrscheinlich ist ihr das aber nicht bewusst – wie auch, Nahles ist seit 1988 in der SPD, sie ist Literaturwissenschaftlerin (neuere und ältere Germanistik) und hat darüber hinaus Politikwissenschaften studiert. In diesem Geist ist auch das Betriebsrentenstärkungsgesetz verfasst. Wie soll sie wissen, dass Gebühren Rendite kosten – je höher die Gebühren, desto geringer die Rendite. Das lernt jeder Betriebswirtschaftsstudent im ersten Semester.

Fehler 8

Verwaltungskosten

Bei einer staatlich geförderten Zusatzrente darf es nicht sein, dass die eigentlichen Gewinner Versicherungsunternehmen sind. Wenn der Staat das Rentenniveau senkt, muss er auch für einen Ausgleich sorgen. Wie das funktioniert, zeigt unser nördlicher Nachbar Schweden. Schweden hat eine effiziente Form kapitalgedeckter Altersvorsorge als Ergänzung zur staatlichen Rente aufgebaut. Schwedische Arbeitnehmer legen 2,5 Prozent ihres Lohns jeden Monat zur Seite. Der Clou dabei, die schwedischen Altersvorsorger können wählen, in welchen der rund 800 Fonds im System sie einzahlen. Wer damit überfordert sein sollte, zahlt in den staatlich verwalteten Fonds ein. Dieser staatlich verwaltete Fonds AP7 Såfa hat seit 2000 eine durchschnittliche jährliche Rendite von 6,5 Prozent pro Jahr erwirtschaftet, trotz zwei Börsencrashs. Die Kosten belaufen sich pro Jahr nur auf 0,13 Prozent für den Aktienfonds und auf 0,05 Prozent für den Rentenfonds. Obwohl das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die verschiedenen Altersvorsorgesysteme in anderen europäischen Ländern untersucht hat, darunter auch das schwedische Modell, geht sie in ihrem Betriebsrentenstärkungsgesetz mit keinem Wort darauf ein. Wer nach „Schweden“ sucht, bekommt keine Treffer.
Das heißt, Nahles wirft die Altersvorsorge den Versicherern zum Fraß vor. Denn, von Renditen und Kosten wie in Schweden können deutsche Betriebsrentner nur träumen. Kapitallebensversicherungen und Investmentfonds kassieren weit mehr als die 0,13 Prozent. Das schwedische Modell ist bezogen auf Rendite und Risiko deutlich effizienter als die deutsche Altersvorsorge-Flickschusterei.

Fehler 9

Gesetzliche Rente

Wer Geld in die betriebliche Altersvorsorge einzahlt, reduziert damit automatisch seine gesetzliche Rente. Nicht nur das, auch alle anderen Sozialleistungen bemessen sich am Bruttogehalt – ist das geringer, fallen nicht nur die gesetzliche Rente geringer aus, sondern auch Arbeitslosengeld, Krankengeld, Erwerbsminderungsrente und Altersrente. „Finanztip“ hat die Probleme mit der Entgeltumwandlung sehr ausführlich dargestellt. Es lohnt sich, das Kapital zu lesen. Übrigens, wer eigenverantwortlich per Entgeltumwandlung fürs Alter vorsorgt, reduziert damit nicht nur die eigene gesetzliche Rente, sondern auch das Beitragsaufkommen der Deutschen Rentenversicherung insgesamt und damit die gesetzliche Rente aller. „Dadurch verschärft sich das gesamtgesellschaftliche Problem der Rentenarmut“, wie Norbert Schönert trefflich bemerkt. Denn die Rentenversicherung und auch die anderen Zweige der Sozialversicherung verlieren natürlich Einnahme aufgrund der beitragsfreien Umwandlung der Gehälter von Millionen Arbeitnehmern.

Fehler 10

Job-Wechsel?

Was ist, wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt oder sein Unternehmen pleitegeht? Im Gesetz zum Stellenwechsel steht beispielsweise überhaupt nichts. Für den Insolvenzfall gibt es den Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) – da muss sich der Arbeitnehmer aber dahinterklemmen und um seine Ansprüche kämpfen. Was ist bei einem Jobwechsel?  Ob jemand seinen Vertrag mitnehmen kann, hängt von der Art des Vertrags ab. Wer eine Direktzusage oder einen Vertrag über die Unterstützungskassen hat, ist gekniffen: Leider ist es so, dass es viele Formen der betrieblichen Altersvorsorge gibt, manchmal kann der Vertrag, den jemand beim alten Arbeitgeber abgeschlossen hat bei einem Wechsel nicht ohne Einbußen beim neuen Arbeitgeber weitergeführt werden, weil der mit einem anderen Versicherer zusammenarbeitet. So lange es da keine Vereinheitlichung gibt, bleibt das Murks

Fehler 11

Null-Rendite

Rendite – wie sieht es damit aus? Ganz schlecht. „Vor allem jüngere Arbeitnehmer sollten gut aufpassen“, schreibt die Verbraucherzentrale Bayern. „Wenn sich der Arbeitgeber nicht mit einem nennenswerten Beitragszuschuss einbringt, drohen deutliche Einbußen“, so der Altersvorsorgeexperte Merten Larisch. Je nach Alter sollte der Arbeitgeberanteil der Verbraucherzentrale Bayern zufolge wenigstens 40 Prozent betragen. „So können auch spezifische Nachteile der betrieblich geförderten Vorsorgevariante aufgehoben werden“.
„Finanztip“ geht sogar noch einen Schritt weiter und rechnet das anhand eines Beispiels vor: „Im stark vereinfachten Basisfall, dass sich die Beiträge zur bAV nicht verzinsen, zahlt der Durchschnittsverdiener über 30 Jahre jeden Monat netto 100 Euro in den Vertrag und bekommt nur 82 Euro garantierte Nettorente heraus. Er müsste nach Renteneintritt mit 67 noch rund 37 Jahre leben, also 104 Jahre alt werden, damit er sein Geld wiederbekommt.
Fazit: Das lohnt sich auf keinen Fall! Angenommen, die bAV-Beiträge verzinsen sich mit zwei Prozent pro Jahr über 30 Jahre. Dann sieht die Sache etwas besser aus. Statt 82 Euro kann sich der Arbeitnehmer für 100 Euro monatlicher Einzahlung jetzt über eine garantierte Nettorente von 127 Euro pro Monat freuen. Damit er sein eingezahltes Geld wiederbekommt, müsste er noch 24 Jahre Rente beziehen – also 91 Jahre alt werden.
Fazit: „Das lohnt sich wahrscheinlich für die meisten Betriebsrentner immer noch nicht.“ Denn, das Problem, das die Ersparnis heute, die Lasten im Alter nicht ausgleichen kann, hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz eben nicht behoben.

So viel Rente bringt die Entgeltumwandlung¹

Das ist natürlich eine Vereinfachung: Nach 30 Jahren hätte unser Fall 30 Rentenpunkte gesammelt, was eine gesetzliche Bruttorente von 900 Euro ergäbe. Von der Brutto-Betriebsrente bleiben nach Abzug aller Kosten und Abgaben nur noch 82 Euro netto übrig unter der Annahme, dass sich die 30 Jahre lang eingezahlten Beiträge nicht verzinsen. Aus 100 Euro sind 82 Euro geworden. Der betriebliche Altersvorsorger müsste schon ein Methusalem-Alter erreichen, um nur das eingezahlte Geld wieder herauszuholen. Übrigens, die Nullverzinsung ist gar nicht so abwegig, denn der gegenwärtige Garantiezinses (Höchstrechnungszins) liegt bei 0,9 Prozent. Wobei 0,9 Prozent nicht auf die Einzahlungen berechnet werden, sondern darauf, was von den Prämien abzüglich der Kosten (Abschlussprovision, Vertriebsaufwand, Verwaltung, Todesfallschutz) übrigbleibt – und das sind meist nur 70 Prozent. Damit reduziert sich der effektive Garantiezins noch einmal. Er kommt damit der „0“ ziemlich nahe. Aber selbst bei Minimal-Verzinsung von zwei Prozent müsste der Betriebsrentner 91 Jahre alt werden. Dumm nur, dass Männer im Westen nur eine Lebenserwartung von 78 Jahren haben. Das heißt, die bAV lohnt sich für die meisten Männer überhaupt nicht.

vombisUntergrenze in Euro
1.1.20181.1.1970152,25
1.1.201731.12. 2017148,75
1.1.201631.12.2016145,25
1.1.201531.12.2015141,75
1.1.201431.12.2014138,25
1.1.201331.12.2013134,75
¹ Ein Single hat 30 Jahre durchschnittlich verdient und 100 Euro monatliches Entgelt in einen bAV-Beitrag umgewandelt. Vereinfachend sagen wir, dass Löhne und bAV-Beiträge konstant sind.
² Monatsbrutto und Rentenbrutto sind nötig, um die Einkommensteuerlast zu berechnen. Nach 30 Jahren hat der Single 30 Rentenpunkte gesammelt. Daraus ergibt sich eine gesetzliche Bruttorente von rund 900 Euro.
³ Wir unterstellen einen garantierten Rentenfaktor von 28. Das bedeutet: Für 10.000 Euro angespartes Kapital sind 28 Euro monatliche Bruttorente garantiert.
¹¹ Im Beispiel verliert der Durchschnittsverdiener durch die Entgeltumwandlung (182 Euro von 3000 Euro) pro Jahr 1/16 Rentenpunkt. Über 30 Jahre macht das rund 1,8 Rentenpunkte.
Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: 2. Juni 2017)

Fehler 12

Verkomplizierung

Das Gesetz ist schlichtweg zu kompliziert. Das sagen selbst wohlmeinende Verbände und Versicherer sowie die Gewerkschaften. Ein kompliziertes Gesetz kostet aber und ist zudem ungerecht. Dem Gesetz ist anzumerken, dass es nicht aus einem Guss stammt, es gleicht eher einem Flickenteppich. Das Gesetz ist nicht nur kompliziert, sondern in sich unlogisch.


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9 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Dipl.Ing.Alexander Meissini
    11. März 2018 19:39

    Liebe Leute,ich kann es nur immer wiederholen

    Kümmert Euch um eure Rente und euer finanzielles Leben

    Pflegeversicherung in jungen Jahren ist preiswert und sichert gegen Vermögensverlust ab

    Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren auch preiswert

    Lernen,lernen,lernen,damit Ihr einen Job bekommt,der einem ausreichend absichert
    ,damit man Rücklagen bilden kann

    Die Mieten werden immer weiter steigen ,also erwerbt Eigentum

    Bildet eure Kinder,auch im wirtschaftlichen Denken aus

    Excel hilft sehr gut bei der Ein/Ausgabenverwaltung

    Die Rentenversicherung ist eine Versicherung,dass kapieren viele nicht

    Was ich einzahle,bekomme ich raus

    Wenig einzahlen,wenig Rente,wie bei allen Versicherungen

    Kümmert Euch um Eure Finanzen und wartet nicht auf den Staat

    Bildet zusätzliche Rücklagen für die spätere Rentenlücke

    Und Lernen,lernen,lernen

    Je besser die Ausbildung,je höher das Einkommen

    Aber nur Sachen studieren,lernen für die es auch Berufe gibt

    Handwerker,IT leute und Ingenieure werden gesucht!!!!!!!!!!!

    Antworten
  • Norbert Schönert
    12. März 2018 08:51

    Bravo! Alles auf den Punkt gebracht. Bei Fehler Nr. 10 könnte noch ergänzt werden dass man nicht nur seine eigene Rente, sondern auch die Renten aller durch Gehaltsumwandlung kürzt. Dadurch verschärft sich das gesamtgesellschaftliche Problem der Rentenarmut mit freundlicher staatlicher Unterstützung nochmals.
    All diese unsäglichen privaten Vorsorgeangebote wurden von den Lobbyisten der Versicherungswirtschaft geschrieben. Ein durchschnittlier Politker in seiner Versorgungshängematte hat leider keine Ahnung.

    Antworten
    • Helmut Achatz
      12. März 2018 08:56

      Hallo Norbert,
      vielen Dank für den Hinweis. Das baue ich gleich in den Beitrag ein, denn genau so ist es.
      viele Grüße
      Helmut

      Antworten
  • „Die Lobby der Krankenkassen hat sich aber durchgesetzt, so dass alle, außer betrieblichen Riester-Sparern, auch weiterhin doppelt Krankenkassenbeiträge für ihre Altersvorsorge zahlen müssen“

    So ein Blödsinn! Beiträge zur bAV nach §3.63 wurden bisher (zumindest außer bei Riester) und werden auch weiterhin aus dem Brutto gespeist. Somit wurde und wird in der Ansparphase kein Krankenkassenbeitrag entrichtet

    Antworten
  • […] Ob sie einen zusätzlichen Beitrag zur Betriebsrente leisten, liegt in ihrem freien Ermessen. Im Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde leider versäumt, die Doppelverbeitragung abzuschaffen. Wie Entgeltumwandlung funktioniert […]

    Antworten
  • […] dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollte alles ganz anders werden – das Paradies für alle, die über den Betrieb fürs Alter […]

    Antworten
  • […] Warum das Betriebsrentenstärkungsgesetz Murks ist › Vorunruhestand 12. März 2018 at 9:08 […]

    Antworten
  • […] Anfang 2022 müssen Chefin oder Chef für alle Direktversicherungen dank des Betriebsrentenstärkungsgesetzes mindestens 15 Prozent dazu zahlen, denn sie sparen sich durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben, […]

    Antworten
  • […] von Sozialabgaben zu befreien, hat nicht geholfen. Zum Hintergrund: Seit dem Eintritt des Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1. Januar 2019 werden sogenannte Riester-Renten aus betrieblichen Versorgungen in der […]

    Antworten

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