Brutto-Rente nicht gleich Netto-Rente

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In der Rente bei der KVdR

Wer eine gesetzliche Rente bezieht, ist als Pflichtversicherter automatisch in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Die KVdR ist aber nur ein Mantel, denn in der Praxis hat der Rentner mit „seiner“ Krankenkasse zu tun. Das kann die TK, eine BKK, die AOK oder die Barmer sein.

Brutto-Rente nicht gleich Netto-Rente

Brutto-Rente ist nicht gleich Netto-Rente – das wird vor allem freiwillig gesetzlich Krankenversicherten schmerzlich bewusst. Was hat es mit „pflichtversichert“ und „freiwillig“ krankenversichert auf sich? Wer in der zweiten Hälfte seines Berufslebens nicht mindestens 90 Prozent in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war (9/10-Regelung), hat in punkto gesetzlicher Krankenversicherung mit Zitronen gehandelt, denn er ist nicht pflichtversichert, sondern freiwillig versichert – mit gravierenden Folgen. Übrigens, die Krankenkassen nehmen es da sehr genau und zählen selbst die Tage. Es zählt dabei auch, wenn der Gatte oder die Gattin über den Partner familienversichert war. Dumm nur, wer in der zweiten Berufshälfte zu lang privatversicherte war und zu spät oder zu kurz gesetzlich versichert war. Seit August 2017 entschärft eine Gesetzesänderung die 9/10-Regelung, allerdings nur für Eltern mit Kindern.

Ach ja, und dann muss er natürlich einen Rentenanspruch in der gesetzlichen Rente haben, sonst wird es ebenfalls nichts. Die Versicherungspflicht beginnt dann an dem Tag, an dem die Rente beantragt wird.

Was freiwillig Versicherte erwartet

Die Folgen für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse: Sie zahlen nämlich den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil in die gesetzliche Krankenkasse, ferner zahlen sie für alle anderen Einnahmen wie Miet- und Kapitaleinkünfte sowie die Riester-Rente. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen GKV hat eine viele Seiten lange Liste über alle Einkünfte, für die ein freiwillig gesetzlich Krankenversicherter zahlen muss – und diese Liste ist beängstigend lang. Sie bekommen natürlich die ihnen zustehende Hälfte von der Rentenversicherung. Um den Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen sie sich schon selbst kümmern und bei der Rentenversicherung nachhaken.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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