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Rente mit 63 – wer kann wann gehen? Darüber wird viel diskutiert und geschrieben. 2017 haben sie 253 521 beantragt und im vergangenen Jahr sicher weit mehr. Die Unternehmen sind nicht glücklich darüber, weil ihnen erfahrene Know-how-Träger abhanden kommen. Viele wollen oder können einfach nicht mehr – und entziehen sich der Tretmühle, das heißt, sie gehen mit 63 in Rente.
Rente mit 63 – wer wann gehen kann
Eine Dreiviertelmillion klingt viel, tatsächlich ist die Rente mit 63 nur ein Privileg für wenige, denn, wer ein Studium absolviert hat, kommt sowieso nicht in den Genuss der frühen Rente, weil er keine 45 Versicherungsjahre erreicht. Die Schule zählt übrigens auch nicht. Dazu kommt, dass es den vorgezogenen Ruhestand nur für die Geburtsjahrgänge 1949 bis 1952 gibt. Ab Jahrgang 1953 klettert das frühestmögliche Renteneintrittsalter um zwei Monate pro Jahrgang.
Was ist mit der Regelaltersgrenze?
Nur die vor 1947 Geborene durften noch mit 63 Jahren in Rente, für alle anderen erhöht sich die Regelaltersgrenze schrittweise
Komplizierte Rente mit 63
Klingt alles kompliziert – ist es auch. Dazu ein Beispiel: Wer 1954 geboren ist, kann regulär mit 65 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen. Bei mindestens 45 Beitragsjahren, die Betonung liegt auf Beitragsjahre, verkürzt sich das Renteneintrittsalter auf 63 Jahre und 4 Monate. Für den Geburtenjahrgang 1955 verlängert sich der Zeitraum auf 63 und 6 Monate. Für die 1964 Geborenen, übrigens der geburtenstärkste Jahrgang, heißt das, auf alle Fälle bis 65 zu arbeiten.
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Rente mit 63 – Privileg für wenige
Wer dennoch mit 63 in Rente gehen will und die erforderlichen 45 Beitragsjahre nicht zusammenbringt, muss mit Abschlägen rechnen. Für die 1954 Geborenen heißt das: minus 9,6 Prozent, bei den 1955ern sind es 9,9 Prozent und für die 1964 Geborenen sogar 14,4 Prozent.
Akademiker haben das Nachsehen
Übrigens, Akademiker mit einem Studium, das vielleicht acht, zehn oder gar zwölf Semester dauertet, haben gar keine Chance auf die Rente mit 63, weil sie die 45 Beitragsjahre nicht zusammenbringen. Ein späterer Berufseinstieg wird bestraft. Hauptnutznießer sind überdurchschnittlich häufig Facharbeiter. Drei Viertel der Antragsteller sind Männer. Nutznießer der Rente mit 63 sind also vor allem gutverdienende Männer in florierenden Industriebranchen sowie Verwaltungsbedienstete.
Wer es mal grob überschlagen will, geht am besten auf die Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das bietet auf seiner Homepage einen Rentenrechner an.
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9 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
[…] Was ist die Flexi-Rente und wann kommt sie? Was sich für Vorruheständler und Rentner 2016 ändert Drei von Vier arbeiten bis zur Regelaltersgrenze Rente mit 63 – wer wann gehen kann […]
[…] bisher Erreichte: Also vor 63 Jahren gibt’s normalerweise keine Rente – und das gilt selbst für die besonders lan…. Wer allerdings früher aufhören will und nicht mehr in die Rentenkasse einzahlt, hat ja […]
[…] nach knapp zwei Jahren fällt die Bilanz der Rente mit 63 Jahren durchwachsen aus. Das Gesetz aus der Feder von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ist reine […]
[…] bisher Erreichte: Also vor 63 Jahren gibt’s normalerweise keine Rente – und das gilt selbst für die besonders lan…. Wer allerdings früher aufhören will und nicht mehr in die Rentenkasse einzahlt, hat ja […]
Ich bin 1959 im März geboren. Ab 01.10.2020 arbeitslos kann ich zum 01.10.2022 in Rente gehen?
da bin 63 Jahre und 8 Monate alt.
Hallo Herr Bittner,
Sie wollen, wenn ich es richtig verstanden haben, als besonders langjährig Versicherter mit 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in Rente gehen. Klären Sie vorher bei der Deutschen Rentenversicherung, ob Sie dann die 45 Jahre voll haben. Dann steht dem Rentenbeginn nicht mehr im Weg.
[…] mehr. Die letzten, die wirklich abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen konnten, gehörten dem Geburtsjahrgang 1952 an – und die sind schon längst in […]
Hallo,ich habe am 01.08.1977 meine Berufsausbildung angefangen und
und möchte nächstes Jahr im Februar 2025 in die Rente gehen.
Kann ich das ohne Abschläge realisieren!
Es kommt auf das Geburtsjahr an. Der Geburtsjahrgang 1960 beispielsweise kann mit 45 Jahren Mindestversicherungszeiten mit 64 Jahren plus 4 Monate in Rente gehen. Das heißt, es kommt auf die Mindestversicherungszeit an und auf den Geburtsjahrgang.