Bund zahlt mehr als 4100 Euro Zuschuss pro Rentner

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Ohne Bundeszuschuss wäre die Rentenversicherung schon längst pleite. Der Rententopf leidet an chronischer Unterdeckung – das ist systemimmanent. Es sieht also weit schlimmer aus, als uns die Politiker glauben lassen. Schon heute muss die Bundesregierung 86,7 Milliarden Euro zuschießen, damit die Deutschen Rentenversicherung ihren Verpflichtung nachkommen kann. Das sind mehr als 4100 Euro Bundeszuschuss pro Rentner. Allerdings ist dazu zu sagen, dass dieser Zuschuss auch geboten ist, denn jahrzehntelang hat sich der Staat bei der Rentenkasse bedient und eine versicherungsfremde Leistung nach der andere drauf gepackt. Der Verein Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) hat sie im Detail aufgeschlüsselt.

 

Staat muss ständig mehr zuschießen

Das Rentenniveau sinkt und dennoch muss die Regierung ständig mehr zuschießen. Da kann doch am System etwas nicht stimmen. Der Staat hat sich jahrzehntelang aus der Rentenkasse bedient (s. Video unten). Der Bundeszuschuss wird von den Steuerzahlern bezahlt, ja durch die Mehrwert- und Ökosteuer sogar von den Rentnern selbst. Denn ein Prozent der Mehrwertsteuer und die Gesamteinnahmen aus der Ökosteuer wandern auch in den großen Rententopf.

Rente mit 72 Jahren vorstellbar

Wir finanzieren also mit unseren Beiträgen schon lange nicht mehr nur unsere eigene Rente, denn unsere Beiträge sind bereits ausgegeben, wenn wir sie einzahlen. Vielmehr zahlen wir die Renten der jetzigen Rentenempfänger und müssen zudem länger arbeiten. Sogar über eine Rente ab 72 Jahren soll in der Politik bereits diskutiert werden. Wir werden also wohl nur noch eine Grundrente bekommen, die Inflationsbedingt wahrscheinlich noch nicht einmal die nötigsten Kosten decken wird.

2017 bereits 91 Milliarden Euro Zuschuss

Den Berechnungen des Ministeriums zufolge wird die Bundesregierung 2016 mehr als 86,7 Milliarden Euro an die Rentenkasse überweisen. Im kommenden Jahr dürften es mehr als 91 Milliarden Euro sein – 300 Millionen Euro mehr als bislang geplant. Der Grund dafür sei insbesondere die Entwicklung der Umsatzsteuer und die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter. Bis 2020 werde der Bundeszuschuss auf 100,65 Milliarden Euro steigen. Heute liegt das Rentenniveau bei knapp 48 Prozent.

Es reicht hinten und vorne nicht

Und trotzdem wird es nicht reichen. Schon heute rechnet die Mehrheit der Deutschen, dass sie auch nach ihrem 65. Geburtstag noch arbeiten müssen. Die Hamburger Körber Stiftung hat ermittelt, dass mehr als die Hälfte der Deutschen davon ausgeht, in diesem Alter noch zu arbeiten. Der Hälfte ist auch klar, dass es im Alter finanziell wohl nicht reichen wird. Dabei hat es die jetzige Generation 50plus noch gar nicht so schlecht getroffen – Gnade der frühen Geburt. Der nachwachsenden Generation in Deutschland dürfte es schlechter gehen. Das Vertrauen in die künftige Rente ist der Körber Stiftung dabei nicht sonderlich groß: 92 Prozent glauben, dass das Rentensystem weiter verändert werden muss, damit künftige Rentner nicht unterversorgt sind. Von der Politik erwarten sie allerdings nicht viel.

Wie viel schießt der Bund zur gesetzlichen Rente zu?

ZeitraumGarantiezins in %
1942-863
1987-943.5
1994-004
2000-033.25
2004-062.75
2007-112.25
2012-141.75
2015-161.25
2017-0.9

Was steht dahinter?

  • Allgemeiner Bundeszuschuss
    Damit garantiert der Bund den Fortbestand der gesetzlichen Rentenversicherung – auch wenn sich das Verhältnis von Rentnern zu Arbeitnehmern ändert. Die Höhe wird für jedes Kalenderjahr neu festgesetzt.  2017 werden es mehr als 91 Milliarden Euro sein. Der allgemeine Bundeszuschuss ist abhängig von der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter und des Beitragssatzes im vorvergangenem Jahr.
  • Zusätzlicher Bundeszuschuss – ein Mehrwertsteuerpunkt
    Seit April 1998 fließt ein zusätzlicher Bundeszuschuss in die Rentenkassen. Das ist ein Zuschuss, mit dem zum Beispiel Vertriebene und Spätaussiedler für im Ausland geleistete – „fremde“ – Tätigkeiten in Deutschland eine Rente erhalten. Finanziert wird der zusätzliche Bundeszuschuss aus einem Prozentpunkt der Mehrwertsteuer. Sie wurde dazu 1998 um einen Prozentpunkt auf 16 Prozent erhöht. 1998 waren das 9,6 Milliarden Deutsche Mark (4,9 Milliarden Euro) und 1999 waren dies 15,6 Milliarden Deutsche Mark (7,8 Milliarden Euro). Seit dem Jahr 2000 wird der zusätzliche Bundeszuschuss entlang des Aufkommens aus der Mehrwertsteuer angepasst.
  • Erhöhungsbeitrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss – die „Ökosteuer“
    Weil das immer noch nicht reicht, wurde der zusätzliche Bundeszuschuss seit 1999 ergänzt – um die Einkommen der „Ökosteuer“. Vier Mal wurde dafür die Mineralölsteuer in den Jahren 2000 bis 2003 um jeweils 6 Pfennige – 3 Euro-Cent pro Liter angehoben. Seit 2004 orientiert sich dieser Zuschuss an der Veränderung der Bruttolöhne und –gehälter des Vorjahres zur Bruttolohn- und –gehaltssumme des vorvergangenen Jahres.
  • Beitrag für die Zusatzversorgung aus DDR-Zeiten
    Die Beiträge für Kinderziehungszeiten werden vom Bund seit 1999 pauschal beglichen. 2011 waren das rund 11,5 Milliarden Euro sein.
  • Zusatz- und Sonderversorgung aus DDR-Zeiten
    Darüber hinaus erstattet der Bund seit 1999 der gesetzlichen Rentenversicherung die Ansprüche aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR. Für 2010 waren dies rund vier Milliarden Euro.
  • Zuschläge zu Renten in den neuen Bundesländern
    Ebenso werden aus dem Bundeshaushalt Auffüllbeträge und Rentenzuschläge zu den Renten in den neuen Bundesländern sowie Leistungen für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR gezahlt. Zusammen waren das für 2010 rund 400 Millionen Euro.
  • Knappschaftskassen
    Der knappschaftlichen Rentenversicherung schoss der Bund 2010 rund sechs Milliarden Euro zu.

Höhe des Bundeszuschusses von 1957 bis heute

Seit 1957 bis heute ist der Bundeszuschuss (allgemeiner und zusätzlicher) kontinuierlich gestiegen – von 3,4 Milliarden Deutsche Mark auf rund 59 Milliarden Euro (entspricht 115 Milliarden Deutsche Mark). Das heißt, ein Viertel der Ausgaben für die Renten in Deutschland kommt vom Staat. Es ist absehbar, dass es künftig noch mehr wird.

4100 Euro Zuschuss vom Bund pro Rentner

Die Bundesarbeits- und sozialministerin verwaltet den größten Etat des Bundeshaushalts – und davon ist der Bundeszuschuss zur gesetzliche Rentenversicherung mit Abstand der größte Ausgabenblock.  Vor 25 Jahren lag dieser Anteil an den Bundesausgaben noch bei 13 Prozent. Für das Jahr 2011 lag der Anteil bei 80,9 Milliarden Euro, 2013 waren es 81,8 Milliarden, 2014 annähernd 84 Milliarden Euro, 2015 dann knapp 86 Milliarden Euro (20,8 Millionen Rentner), 2016 schließlich 86,7 Milliarden sein und 2017 dann 91 Milliarden Euro.  2010 entfielen pro Rentner im Durchschnitt gut 4000 Euro. 2015 waren es mehr als 4100 Euro pro Rentner. Bis 2020 werde der Bundeszuschuss auf 100,65 Milliarden Euro steigen, so das „Handelsblatt“.

Wer mehr über aktuelle Zahlen rund um die Rentenversicherung wissen will, schaut am besten bei der Deutschen Rentenversicherung vorbei, die jedes Jahr ihren Versicherungsbericht heraus gibt.

Dazu könnte jetzt noch die Steuerfinanzierung der Ost-West-Rentenangleichung kommen. Damit würde die 100-Milliarden-Euro-Marke schon früher übersprungen. Der Sozialbeirat verlangt laut „Berliner Zeitung“ die Steuerfinanzierung der Renteneinheit.

Die Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) kritisiert die einseitige Belastung der gesetzlichen Rente

Der ADG rechnet vor, dass der Zuschuss bei weitem nicht die versicherungsfremden Leistungen abdeckt, die deutlich höher liegen als der Zuschuss

In allen Jahren, in denen eine Berechnung/Hochrechnung/Abschätzung durch den VDR bzw. die DRV gemacht wurde, machte der Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben insgesamt mindestens 34 Prozent aus. Der Anteil der dafür zur Verfügung gestellten Bundesmittel bewegt sich dagegen seit Jahren zwischen 28 und 27 Prozent, so dass sich ein mit den Rentenausgaben wachsender Fehlbetrag von inzwischen 748 Milliarden Euro zu Lasten der Versicherten und Rentner ergibt.

Eine Sendung von plusminus – Griff in die Rentenkasse

 

 

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11 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Das ist schon mehr als seltsam, dass Sie hier die übliche, absichtliche Irreführung verbreiten.

    Der jährliche Rentenversicherungsbericht, weist nicht aus, für was alles die Rentenbeiträge benutzt werden. Jeder andere Treuhänder fremder Gelder wäre schon im Knast, bei solch absichtlicher Unterschlagung, was alles mit den Rentenbeiträgen finanziert wurde und wird!

    Oft habe ich versucht nachzuweisen, mit Quellenangaben, warum es nicht stimmt, dass jeder Rentner mit 4000 Euro bezuschusst wird.
    Warum also diese Behauptung weiter verbreiten?
    Warum glauben Sie, dass nur gesetzl. Rentenversicherte sämtliche, allgemeinstaatliche Aufgaben aus ihren Löhnen zu bezahlen haben?

    Lesen Sie einfach alle (!) Ausgaben der Rentenversicherung in Zahlen, die Zeitreihen der Deutschen Rentenversicherung, diverse Bundesdrucksachen, das Buch von Klaus. J. Klumpers-Die Enteignung der Altersrentner, Presseseminare der DRV in Würzburg, Prof. Winfried Schmähl, Ulrich Reinecke/DRV, soagar Rürup hat es zugegeben, u.s.w. u.s.f.

    DIE RENTNER WERDEN NICHT BEZUSCHUSST, SCHON GAR NICHT MIT 4000 EURO PRO RENTNER!

    Sehr gut erklärt:
    https://www.youtube.com/watch?v=2Bm2uHKOUb4&list=PL95F9AEBEDFC9C6C5

    https://www.youtube.com/watch?v=8mGC0bjyXSY

    die seit 1957 mangelhaften Bundeszuschüsse:
    http://adg-ev.de/index.php/publikationen/publikationen-altersvorsorge/1387-versicherungsfremde-leistungen-2015?showall=1

    Die etwa 90 Mrd. – der sogenannte [viel zu geringe] Bundeszuschuss – sind Ersatzleistungen, die der Bund zahlen muss [§213 SGB VI], weil der Finanzminister aus den Rentenbeiträgen allgemeinstaatliche, gesamtgesellschaftliche Aufgaben finanziert! Und weil seit 1957 jedes Jahr zuwenig an die gRV zurück erstattet wurde, schuldet der Bund der gRV, also den Rentenversicherten, bis heute rund 700 Mrd. Euro!!! Der Staat bedient sich, nicht umgekehrt. Die Ausgaben der Rentenversicherung sind nicht gleich Rentenausgaben! So muss man sich nicht wundern, wenn die GRV geschwächt ist, wenn ihr permanent Mittel entzogen werden durch direkten Zugriff bisher aller Finanzminister, damit ist die Selbstverwaltungsautonomie der GRV außer Kraft, und das seit 1957, nur ein Beispiel für alle anderen Jahre: Ein paar Zahlen zur Erinnerung:
    Noch im Jahr 2005 bezifferte die Bundestagsdrucksache 16/55 die Höhe der ungedeckten versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung für das Jahr 2003, je nach Definition, auf 6 bzw. 19 Mrd. Euro.[1] Und im Jahr 2010 meinte der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund H. Rische mit Blick auf den Bundeszuschuss: „Werden solche Ausgaben – wie in der gemeinsamen Abschätzung von BMGS[2] und VDR aus dem Jahre 2004 – unter der Rubrik „nicht beitragsgedeckte Leistungen“ zusammengefasst, so finanzieren die Bundeszuschüsse gegenwärtig zwar einen großen Teil davon, aber nicht deren vollen Umfang. So lautet auch das Ergebnis einer jüngsten Aktualisierung der damaligen Abschätzung.“[3] Im Jahr 2012 veröffentlichte die Deutsche Rentenversicherung eine Studie zum Thema. Danach betrugen die versicherungsfremden Leistungen im Jahr 2009 nach der Abgrenzung solcher Leistungen aus früheren Jahren 47,3 Mrd. Euro. Unter Einrechnung der Transferleistungen lag der Betrag sogar bei 70,7 Mrd. Euro. Die Bundeszuschüsse machten nur 57,3 Mrd. Euro aus.[4] Nach diesen Zahlen blieben die Beitragszahler auf 13,4 Mrd. Euro sitzen.
    [1] BT-Drucksache 16/65, S. 376.
    [2] BMGS ist die Abkürzung für das damals noch existierende Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung.
    [3] H. Rische, Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 24. Juni 2010 in Frankfurt am Main, S. 9-10.
    [4] Deutsche Rentenversicherung Heft 1, März/April 2012, S. 3.

    Der damalige Vermögensstand 1957 der GRV von 14,5 Mrd. DM wurde von
    Adenauer einkassiert (Bundesdrucksache 1659/1955) mit den Worten: Der
    Staat muss sowieso einen Bundeszuschuss leisten, sollten die Beiträge
    einmal nicht für die Ausszahlungen reichen, aber Kinder kriegen die
    Leute ja immer. Dass es aber durch Automatisierung immer weniger
    versicherungspflichtige Arbeitsplätze geben wird und gerade
    Einkommensstarke sich nicht mit an allgemeinsstaatlichen Aufgaben
    beteiligen und sich kraft eigener Befugnis aus der Solidarität
    ausgeklinkt haben, hat er völlig außer acht gelassen. Er brauchte das
    Geld und alle folgenden Finanzminister auch, um viele wichtige
    allgemeinstaaliche Aufgaben intransparent zu finanzieren, aber eben
    versicherungsfremd sind. So bezahlen seit dem allein die gesetzlich
    Sozialversicherten einen Großteil vieler wichtiger staatlicher
    Aufgaben: (Absicherung des Arbeitsmarktrisikos durch Rentenzahlung
    Bestandsschutz für Renten in den neuen Bundesländern
    Renten für Aussiedler
    Ausgleich von NS-Unrecht
    Ausgleich von SED-Unrecht.
    Kinder Betreuungsgeld
    Familienausgleich (Kinderzeiten für vor 1921 geborene Frauen,
    Waisenrenten)
    Berücksichtigungszeiten, Kindererziehungszeiten,
    Renten für Ersatzzeiten (Kriegsdienst, Gefangenschaft)
    Integration von Vertriebenen und Aussiedlern
    Transfer in die neuen Bundesländer
    Beteiligung an Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Renten wegen
    Arbeitsmarktlage
    Vorgezogene Renten (z. B. bei Altersteilzeit)
    Mindestrenten
    Anerkennung für Ausbildungszeiten, Höherbewertung der ersten drei
    Versicherungsjahre
    Ansprüche Behinderter in geschützten Einrichtungen
    Krankenversicherung der Rentner (KVdR), (die Pflegeversicherung der
    Rentner (PVdR) tragen die Rentner selbst)
    Zusatzabkommen mit USA, Israel, Kanada
    Rentenanteile, soweit sie in der Höhe des Barwertes der Rente bezogen
    auf die Lebenserwartung von der durchschnittlichen Lebenserwartung
    einer Mannesrente ab 65. bzw. 67. Lebensjahren abweichen
    Durchlaufende Posten, bei denen die GRV nur als Verwalter tätig ist
    (Knappschaftszuschüsse, DDR-Zusatzversorgung)
    Bundesmittel für die Demografische Last
    Organisations- und Gestaltungshoheit durch den Bund
    Mitfinanzierung anderer Sozialsysteme durch die GRV (Reha,
    Berufsförderung)
    Anteilige Verwaltungskosten für versicherungsfremde Leistungen,
    (ganz neu die Mütterrente)

    und da die Verwalter nicht gezwungen sind, alle Ausgaben transparent zu machen, nur deshalb sind solche
    skandalösen Behauptungen möglich.
    Und das ohne zu kommentieren, ohne zu recherchieren hier einzustellen.

    Die Plünderung der Rentenkasse vom Kaiserreich bis heute!
    Weshalb junge Menschen im Alter keine auskömmliche Rente erhalten werden – ihnen so aber niemand sagt!
    weiterlesen:
    http://www.houseofobjects.de/FotoPage/pages/Praesentationsdaten/2004/pluenderung_dokumentverweis.pdf

    1. „Warum wird die demografische Entwicklung nur bei der Finanzierung der Renten ins Spiel gebracht, nicht aber bei der Finanzierung der Pensionen von Politikern, höheren Beamten und Richtern oder anders berufständisch Versicherten?“
    Schließlich ist es doch der selbe Personenkreis, der für alle Altersversorgungssysteme im Land aufkommen muss, sei es über Beiträge oder Steuern.

    2. „Politiker aller Parteien sprechen gerne von Solidarität. Warum entziehen sich selbst dieser Solidarität? Wenn Sie das ernst meinen würden, könnten alle Abgeordneten beschließen, ab sofort ihre Altersversorgung und Krankenversicherung über die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme zu regeln.“

    3. „In einem Rechtsstaat sollte doch der Grundsatz gelten, Gleiches Recht für alle Bürger. Warum gelten elementare Grundrechte wie Gleichheitssatz, Eigentumsschutz oder Rechtsstaatprinzip (keine rückwirkenden Rechtsänderungen) für Zwangs-Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung nicht?“
    Mit der oft benutzten Ausrede, die Systeme kann man nicht miteinander vergleichen, gibt der/die Abgeordnete ja zu, dass es bei uns zweierlei Bürger gibt, wie im alten Kaiserreich, in vordemokratischer Zeit.

    4. „Warum weigern sich die poltischen Parteien, die versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen RV (und nicht nur dort) transparent zu machen und offen zu legen? Dagegen behaupten die Politiker, die gesetzliche RV erhalte einen riesigen Zuschuss, obwohl das nachweislich nicht stimmt. In einer Bundestagsdrucksache (16/65 vom November 2005) bestätigt die damalige Bundesregierung auf eine Anfrage hin, dass der nicht durch Zuschüsse gedeckte Teil der versicherungsfremden Leistungen in Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung 50 Milliarden Euro pro Jahr ausmacht.
    Eine seit Jahrzehnten praktizierte Entlastung für alle Bürger, die nicht in die gesetzlichen SV-Dysteme einzahlen müssen. Das ist praktisch eine gewaltige Entlastung, insbesonder für Politiker, höhere Beamte und Richter bei deren Abgabenseite. Haben Sie diese Quersubventionierung zu Lasten der Beitragszahler wirklich nötig?“

    Wenn die Politiker auf den GG-Artikel 33, Absatz 5, verweisen, könnte man darauf verweisen, dass es den Begriff des Beamtentums oder des Berufsbeamtentums oder gar deren hergebrachten Grundsätze, vor 1933 gar nicht gab.

    Es entscheiden über die GRV nur Personen, die nicht betroffen sind. Damit einher geht eine permanente Missachtung der Selbstverwaltungsautonomie der GRV. Derweil haben sich Politik und Justiz für sich selbst nicht nur wesentlich bessere Regelungen geschaffen, sie haben auch spätestens seit 1978 elementare Grundrechte für die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung außer Kraft gesetzt, Gleichheitssatz, Eigentumsschutz für die Beiträge, Rechtsstaatsprinzip (keine rückwirkenden Eingriffe) Nachlesen kann man das in den Entscheidungen des BVerfG vom 01.07.1981 (1 BvR 874/77 u.a.) oder vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00, Absätze 53, 55 und 70).

    Alles, was der Staat ausgibt oder investiert, muss von der jeweils erwerbstätigen Generation erwirtschaftet werden, z.B. auch Schulen und Universitäten. Den sogenannten Generationenvertrag ausschließlich auf Beitragszahler und Rentner zu reduzieren ist falsch und ausgesprochen schäbig, er dient nur den Interessen weniger Leute.
    . . . . . .. Die Tatsache, dass sowohl die Politik als auch die Justiz die Offenlegung von versicherungsfremden Leistungen praktisch verhindern, zwingt die Frage auf, wer von dem Zustand profitiert. So hat zum Beispiel die Bundesregierung zuletzt am 10.11.2005 in der Bundestagsdrucksache 16/65 (S. 331) bestätigt, dass die nicht durch Bundeszahlungen ersetzten versicherungsfremden Leistungen in Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung 65 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Das ist praktisch ein Sondersteuertopf, für den auschließlich Beitragszahler und Rentner aufkommen. Umgekehrt heißt das, dass insbesondere Politiker, höhere Beamte und Richter erheblich davon profitieren, hierfür nicht zur Kasse gebeten zu werden.
    . . . . . . . . Schon 1996 (am 24.05.) hat die Süddeutsche Zeitung den damaligen Bundesfinanzminister dazu folgendermaßen zitiert: „Wenn die Sozialversicherungssysteme von den Fremdleis­tungen entlastet werden, findet keine Reform der Sozialsysteme statt, weil dann der Druck fehlt, die Ausgaben zu senken.“ Schon damals betrug dieser Wert 100 Milliarden DM (Prof. Franz Ruland (VDR) am 21./22.11.1994 in Würzburg). Die Hans-Böckler-Stiftung hat für 2002 sogar 83,7 Milliarden Euro ungedeckte versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen SV errechnet.
    Die demografische Entwicklung spielt bei der Finanzierbarkeit der Renten erst eine Rolle, seit Versicherungskonzerne ihre Gier in Richtung Rentenversicherungskassen gerichtet haben. Die demografische Entwicklung war in den Jahren 1910 bis 1990 wesentlich dramatischer. Durch die gestiegene Produktivität der Arbeitnehmer wurde der Effekt mehr als kompensiert und das ist auch heute noch so. Wenn man den jährlichen Anteil der Rentenausgaben ins Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) setzt, so stellt man fest, dass dieser Anteil von 1975 bis 1990 ziemlich konstant geblieben ist, 6,76 % und 6,88 %, nach der Wiedervereinigung ist der Wert über 7,95 (1995), 8,40% („000), auf 8,64 % (2005) gestiegen und seither wieder gefallen, auf 8,18 % (2010 auf 7,79 % (2015). Dabei hat sich im gleichen Zeitraum die Zahl der Renten mehr als verdoppelt.
    Quelle: DRV – RV in Zeitreihen 2016 S. 249 und S. 285.
    . . . . . . . Gleiches Recht für alle Bürger entsprechend Art. 3 GG.
    Begründung: In der gesetzlichen RV sind elementare Grundrechte außer Kraft gesetzt, Art. 3 – Gleichheitssatz, Art. 14 – Eigentumsschutz und Art. 20 – Rechtsstaatsprinzip.
    Das BVerfG hat das in seinem Urteil vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00) dafür folgende Formulierung gefunden:
    „Knüpft der Gesetzgeber – wie hier – an ein bereits bestehendes Versicherungsverhältnis an und verändert er die in dessen Rahmen begründete Anwartschaft zum Nachteil des Versicherten, so ist darüber hinaus ein solcher Eingriff am rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes zu messen, der für die vermögenswerten Güter und damit auch für die rentenrechtliche Anwartschaft in Art. 14 GG eine eigene Ausprägung erfahren hat.“
    Sinngemäß auch für den Gleichheitssatz und das Rechtsstaatsprinzip (Keine gesetzlichen rückwirkende Änderungen ).

    Wollen Sie weitere Nachweise? Wieviel LKWs voll wollen Sie haben?

    Insbesondere auch Steuerberatern ist aufgefallen, dass das mit den Bundeszuschuss hinten und vorne nicht stimmt, nicht stimmen kann!

    u.a: http://www.gea.de/leser/leserbriefe/++bundeszuschuss+ist+eine+taeuschung.2152109.htm

    Beispieljahr, stellvertretend für alle
    Anhand der Veröffentlichung der Deutschen Rentenversicherung im Heft 1/12 werden nicht beitragsgedeckte Entnahmen und so genannte Bundeszuschüsse in der Rentenversicherung veröffentlicht und als Beispiel das Jahr 2009 herangezogen.

    Die Ausgaben der Rebtenversicherung betrugen rd. 207,6 Milliarden Euro.

    Versicherungsfremde Leistungen nach DRV: rd. 55,6 Milliarden Euro
    Transferleistungen (RV-Bericht 2009) rd. 14,3 Milliarden Euro
    Summe der versicherungsfremden Leistungen 2009 rd. 69,9 Milliarden Euro

    Deutsche Rentenversicherung am 7.5.2012: 26,8 % der Rentenversicherungs-Ausgaben sind versicherungsfremd.

    Bundeszuschuss zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen:
    (DRV-Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2012, Seite 218)

    Bundeszuschuss 38,6 Milliarden Euro
    Zusätzlicher Bundeszuschuss u. a. aus Ökosteuer 18,7 Milliarden Euro
    Summe der Bundeszuschüsse 57,3 Milliarden Euro
    (nur Rentenkasse)

    Defizit zu Lasten der Gesetzlichen Rentenversicherung:

    ***** 12,6 Milliarden Euro! *****
    Aus der Veröffentlichung in der Zeitschrift, „Die Rentenversicherung“ Heft 1 von März/April 2012: Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse in der allgemeinen Rentenversicherung. Die kommen dabei für 2009 auf einen Anteil der versicherungsfremden Leistungen von 34,0 Prozent der Rentenausgaben.

    Die gesamte Liste (unerheblich, dass diese Liste noch nicht aktualisiert wurde, auch 2015, 2016 hat sich nichts geändert):
    http://www.rentenreform-alternative.de/adg025-4VersfrLeistTab11-310712.pdf

    Antworten
  • Otto W. Teufel: „Mit welchem Recht hält die Politik bei der Altersvorsorge in Deutschland an einem Zwei-Klassenrecht fest, das es so in keinem demokratischen Rechtsstaat Europas gibt?
    Dabei meinen wir nicht die unterschiedlichen Systeme, obwohl das schon ungerecht genug ist, noch schlimmer ist, dass für berufsständische Systeme und Beamtenversorgung selbstverständlich die Normen des Rechtsstaats und des Grundgesetzes gelten und für uns Arbeitnehmer und Rentner die politische Beliebigkeit seit 30 Jahren zum Rechtsprinzip geworden ist.
    Für uns gelten weder Gleichheitsgrundsatz, noch Vertragsrecht, noch Zweckbindung der Beiträge, noch Rückwirkungsverbot von gesetzlichen Maßnahmen, von den Rechten, die sich Politiker selbst geschaffen haben, ganz zu schweigen. Und wenn sich auf die Unterschiede der Systeme berufen wird, ist zu sagen, dass es Union und FDP waren, die die unterschiedlichen Systeme in der heutigen Ausprägung geschaffen haben, Unterschiede, die den Feudalstaat des 19. Jahrhunderts abbilden aber nicht den demokratischen Rechtsstaat des 20. bzw. 21. Jahrhunderts.
    Und was die Vergleichbarkeit angeht: Vor der Rentenreform 1957 war die Angestelltenversicherung praktisch eine berufsständische Versorgung, die sich ohne die politischen Eingriffe mit Sicherheit vergleichbar entwickelt hätte wie andere berufsständische Systeme. Bei der Enteignung der Rentenkassen wurde im Bundestag darauf hingewiesen, dass die Rentenversicherung die Rücklagen nicht benötigt, weil bei Defiziten automatisch der Bundeshaushalt einspringen müsse. Das kann in der Bundestagsdrucksache Nr. 1659 vom 08.09.1955 auf Seite 67 nachgelesen werden. Dieser Verpflichtung sind weder Unions- noch SPD-Regierungen bisher nachgekommen, denn die fälschlicherweise als Zuschüsse deklarierten Bundesmittel sind zur Deckung der versicherungsfremden Leistungen gedacht, und haben nicht in einem einzigen Jahr seit 1957 dafür ausgereicht. Warum macht die Politik denn diese Leistungen nicht Jahr für Jahr transparent, wie sich das für ordentliche Sachwalter gehören würde?
    Pikante Note am Rande: Auch Verfassungsrichter profitieren von diesem Zwei-Klassensystem.“

    Antworten
  • Ich habe während meines Berufslebens bei 47 Beitragsjahren über 540 000 DM an Rentenbeiträgen bezahlt. Entsprechend meiner jetzigen Rentenhöhe muß ich mindestens 27 Jahre Rentenempfänger sein damit mein eingezahlter Rentenversicherungsbeitrag aufgebraucht ist. Da pro Rentner €4000,- Steuermittel pro Jahr vom Staat aufgewendet werden muß liegt es auf der Hand daß Rentenzahlungen an Leute erfolgt die nicht entsprechend eingezahlt haben. Eine Sache die mir wiederholt aufgestoßen ist die Frühverrentung an Leute die 15 Beitragsjahre bei der Rentenversicherung haben und dann arbeitsunfähig oder arbeitslos geworden sind. Bereits ab dem 35. Lebensjahr bekommen diese Leute eine Rente um dann zusätzlich einen €400,- Job ausüben zu können. Mit dem läßt es sich oft gut leben denn zusätzlich wird auch noch eine selbstständige Tätigkeit als Kioskbesitzer oder Versicherungsagent ausgeübt. Leider kenne ich keine genauen Zahlen wieviele Leute in den Genuß der Frühverrentung gekommen sind. Auf jeden Fall ist die Zahlung von Renten an Leute die jünger als 60 Jahre alt sind und keine 40 Beitragsjahre geleistet haben beitragsschädlich. Dieses beweist für mich daß das ganze System der deutschen Rentenversicherung reformbedürftig ist.

    Antworten
  • Helmut Achatz
    3. Dezember 2016 16:52

    Liebe Frau Steen,
    auch mir war das in der Tragweite so nicht bewusst. Vielen Dank für den aufschlussreichen Kommentar. Ich habe deswegen auch gleich einen Link auf den ADG und das Video von plusminus in den Blogbeitrag eingebaut. Ich werden den Text auch noch etwas kritischer formulieren.

    Antworten
    • Hallo Herr Achatz, vielen Dank. Ich weiß darum wie schwer es fällt, zu wissen (nicht zu glauben) wer und zu wessen Nutzen die Rentenbeiträge aus den Löhnen der Arbeitnehmer wie selbstverständlich zu öffentlichen Mitteln gemacht wurden und zwar nur der gesetzl. Rentenversicherten. Was die Bundesregiereung da verfbreitet ist meines Erachtens schon straftatverdächtiges Verbreiten von
      Falschmeldungen. Und wird ohne weitere Recherche von den meisten Journalisten übernommen.

      Ist zwar viel zu lesen, aber diese Anzeige zeigt gut anhand der Tortengrafik, wie einfach durch Weglassen der rentenfremden Ausgaben gelogen wird:
      http://www.houseofobjects.de/FotoPage/pages/Praesentationsdaten/2004/anzeige_bmas_2014_dokumentverweis.pdf

      Damit bezahlen allein die gesetzl. Rentenversicherten einen großen Teil allgemeinstaatlicher Aufgaben, alle die nicht in die GRV einzahlen werden davon frei gehalten.
      Im Übrigen, zu den damals vorzeitig in Ruhestand geschickten Leute, Post u.s.w. waren sehr viele Beamte, gut versorgt, die werden aus Steuermitteln alimentiert und nicht aus der GRV. Belasten also nicht alle die GRV sondern den Steuerzahler. Macht es aber nicht besser.

      Hier ein Auszug einer Entscheidung des BVerfG, der folgerichtig das ausdrückt, was man den gesetzl. Sozialversicherten verweigert.

      Bemerkenswert ist eine Entscheidung des BverfG zur Künstlersozialkasse, die folgerichtig Belastungen durch versicherungsfremde Leistungen ausschließt, genau das aber wird den gesetzlich Rentenversicherten verweigert, für sie gilt die übergeordnete Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers. Damit ist auch die Selbstverwaltungsautonomie der GRV ausgehebelt.

      . . . . Bundesverfassungsgericht
      Beschluß des Zweiten Senats vom 8. April 1987
      -2 BvR 909, 934, 935, 936, 938, 941, 942, 947/82, 64/83 und 142/84
      . . „Die Gefahr der Aushöhlung besteht insbesondere dann, wenn die Sonderabgaben unter Berufung auf Sachgesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern ausgedehnt und so ausgestaltet werden, daß sie an die Stelle von Steuern treten können. Wegen dieser Konkurrenz versagt es das Grundgesetz dem Gesetzgeber kompetenzrechtlich, Sonderabgaben zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf eines öffentlichen Gemeinwesens zu erheben und das Aufkommen aus derartigen Abgaben zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben zu verwenden . .
      . . Der Gesetzgeber kann sich seiner Regelungskompetenz für die Sozialversicherung nicht bedienen, um dadurch Mittel für die Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben aufzubringen. Die Finanzmasse der Sozialversicherung ist tatsächlich und rechtlich von den allgemeinen Staatsfinanzen getrennt. Ein Einsatz der Sozialversicherungsbeiträge zur Befriedigung des allgemeinen Finanzbedarfs des Staates ist ausgeschlossen.“

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  • Vielen Dank Frau Antje Steen für die umfassende Aufklärung über das deutsche Rentensystem und die Aufklärung darüber welchen Betrug die Politiker diesem System angetan haben. Für mich ist es schon seit Jahren offensichtlich daß die Politik dieses Thema nur halbherzig angeht und die Öffentlichkeit mit Halbwahrheiten füttert. Da ist der Norbert Blüm noch ein halber Heiliger im Vergleich zu den Heuchlern die seit Jahrzehnten davon faseln daß das Rentensystem bald unfinanzierbar sei. Da Politiker Pensionen bekommen liest man extrem selten daß es in Zukunft ein Finanzierungsproblem bei den Pensionen geben könnte. Offensichtlich werden wir Bürger nicht nur falsch informiert sondern auch getäuscht. Als ich das Thema Renten und deren Finanzierbarkeit in einem Brief an den früheren Bundeskanzler Gerhard Schröder im Jahre 1999 erwähnte bekam ich nach einigen Wochen eine Antwort von einem Dr. Schmidt aus Bonn. Dieser erklärte mir die Renten seien wegen der sinkenden Anzahl von Arbeitnehmern so auf lange Sicht nicht mehr finanzierbar und er empfahl mir doch unbedingt eine private Rentenversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abzuschliessen. Wahrscheinlich war damals die Riester Rente bereits in Planung. Bei dieser Art der Aufklärung muß man sich nicht wundern daß mehr Bürger dazu neigen extreme Parteien wie die AfD zu wählen weil sie sich von Parteien wie der CDU und SPD verraten fühlen. Bei der SPD hat man den Eindruck daß sie eine gute Oppostionspartei war, aber grundsätzlich alle Prinzipien über den Haufen geworfen hat wenn sie selbst Teil des Machtapparates wurde.

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  • […] Wandel. Was bedeutet das für die Rente? Warum mischt sich eigentlich der Staat so oft ein? Was tut er eigentlich für die Rentner? Wer hat die Rente überhaupt erfunden? Was ist der Generationenvertrag? Da ist immer wieder von […]

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  • […] Land. In dem Punkt ist Opoczynski zu blauäugig. Weil das Geld hinten und vorne nicht reicht, muss der Staat zuschießen – von Jahr zu Jahr mehr. Es wird keinen Konflikt der Alten mit den Jungen geben, sondern der […]

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  • M.S. Titanic
    27. Januar 2019 12:51

    Von Kritikern werden merkwürdigerweise nur die Steuerzuschüsse des Staates zur GRV als Beweis dafür herangezogen, dass das Umlagesystem irgendwie pleite wäre oder aber spätestens 2030 pleite ginge.
    Dabei übersehen diese Kritiker zweierlei: Zum Einen sollen diese Zuschüsse solidarische Leistungen abdecken, die nicht dem strengen Versicherungsprinzip unterliegen (Kindererziehungszeiten, Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente). Aber sie reichen bei weitem nicht aus, um diese Leistungen auch voll abzudecken. Mithin werden Beitragsmittel zweckentfremdet. Ändern könnte man das, indem man den Sozialversicherten eine Eigentumsgarantie an ihren Beitragsmitteln einräumt, den Sozialversicherungen eine Finanzautonomie gewährt und die vollständige Erstattung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln festschreibt. Das ganze muss im Grundgesetz verankert und mit einem Staatsvertrag abgesichert werden.

    Nun die Frage: Ist die GRV „marode“ wegen des hohen Bundeszuschusses? Der Bundeszuschuss beläuft sich auf ca. 27% der Rentenleistungen und soll – zumindest anteilig – ebendiese versicherungsfremden Leistungen abgelten.
    Der Steuerzuschuss für die Riesterrente beläuft sich auf 33% – 70% je nachdem, ob die Zulage oder der Sonderausgabenabzug günstiger ist. Lediglich der 33% übersteigende Anteil kann als Solidarkomponente gesehen werden. Allerdings nur bezüglich der Beiträge für Menschen mit Kindern. Erwerbsminderung, Hinterbliebenenversorgung ist nicht abgeischert. Die Riesterrente müsste im Vergleich zur GRV angesichts des höheren Fördervolumens von >33% ebenfalls als marode gelten. Weiter geht’s mit der Entgeltumwandlung: Hier fördert der Staat 33% – 53% mit Steuerzuschüssen und Sozialabgabenfreiheit. Auch hier müsste die Frage gestellt werden, ob die Entgeltumwandlung angesichts dieser hohen Subventionierung marode ist. Denn auch hier ist die Subventionierung nicht für die Absicherung von Kindererziehungszeiten, Erwerbsminderung oder Hinterbliebenen gedacht.

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    • Die mangelhaften Teilerstattungen (Bundeszuschüsse) an die GRV sind zu einem Großteil dafür verantwortlich, dass die Renten gekürzt wurden und werden. Bis heute sind rund 800 Mrd. Euro zu wenig (!) an die GRV zurückgezahlt worden! Siehe auch:
      https://www.adg-ev.de/index.php/publikationen/publikationen-altersvorsorge/1387-versicherungsfremde-leistungen-2015?start=1
      Ganz klar dürfte sein, dass, wenn alle Einkommen einzuzahlen hätten, wir eine völlig andere Rentenpolitik hätten, insbesondere wenn vor allem auch Beamte einzahlen müssen. Die werden schon dafür sorgen,dass sie nicht zu kurz kommen. Ein Sozialsystem, so bestehen zu lassen, wie im Ständestaat des 19. Jahrhunderts, ist eine Bankrotterklärung einer aufgeklärten Gesellschaft. Alle die nicht in die GRV einzahlen beteiligen sich also um den Teil, der nicht zurück gezahlt wurde, nicht mit an wichtigen allgemeinstaatlichen Aufgaben. Das wäre nur dann, wenn eben alle Einkommen einzuzahlen hätten.

      Übrigens, Partner- oder Witwen-(r)renten werden aus der Leistung des Ehepartners versorgt, sind also eindeutig keine versicherungsfremden Leistungen.
      Dass Interessensgruppen (Arbeitgeberverband, Versicherungsindustrie etc.) das gerne so hätten, ist offen willkürlich und sachfremd in die Welt gesetzt, dass man unterstellen muss, dass weiter über die Abschaffung der Partnerrente, auf die Witwen abzielend, diese zu nötigen beabsichtigt, eine private Witwenrentenvorsorge abzuschließen (unseriös zielgerichtetes Gewinnstreben Einzelner).
      Dieses widerspricht der gesamten sozialen Rechts- und Wirtschaftslogik, da der überlebende Partner aus der Quelle welcher er versorgt wird, ihm bisher über seinen Partner gemeinsam rechtlich zustand.
      So z.B. bei Scheidungen, Beitragsausgleich bezw. gegenseitiger Rentenanspruchausgleich.
      Schon aus bürgerlich- und grundrechtlichen Gründen haben sich Ehe-Lebenspartner gegenseitig zu unterhalten.
      Die soziale Fürsorgepflicht füreinander ist fundamentale Grundlage unseres Staates.
      Die Sicherung von Ehe, Familie und Kindern unterliegt dem besonderen Schutz, gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes.

      Der ganze Riesterrentenbetrug/Steuerförderung, gehört umgehend – unter Wahrung bestehender Rechte – abgeschafft.
      Ebenso der Unfug mit dem, was als Betriebsbrente verkauft wird.

      Ein Umlagesystem kann eigentlich nicht pleite gehen, denn es verteilt aus dem was reinkommt, umgehend die Rentenzahlungen, die wiederum umgehend wieder in den Wirtschaftsktreislauf gehen. Die GRV muss also gestärkt, gesichert und vor missbräuchlichen Eingriffen geschützt werden. Eine alle Ausgaben bilanzierende Buchhhaltung muss Pflicht sein (wie für jeden anderen Treuhänder fremder Gelder auch. Die jährlichen Rentenberichte geben nur sporadisch darüber Rechenschaft.

      Die Tatsache, dass sowohl die Politik als auch die Justiz die Offenlegung von versicherungsfremden Leistungen praktisch verhindern, zwingt die Frage auf, wer von dem Zustand profitiert. So hat zum Beispiel die Bundesregierung zuletzt am 10.11.2005 in der Bundestagsdrucksache 16/65 (S. 331) bestätigt, dass die nicht durch Bundeszahlungen ersetzten versicherungsfremden Leistungen in Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung 65 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Das ist praktisch ein Sondersteuertopf, für den ausschließlich Beitragszahler und Rentner aufkommen. Umgekehrt heißt das, dass insbesondere Politiker, höhere Beamte und Richter erheblich davon profitieren, hierfür nicht zur Kasse gebeten zu werden.

      Der Wirtschaftsweise Prof. Peter Bofinger hat Mitte 2011 in einem Interview u. a. die versicherungsfremden Leistungen angesprochen:[1] Ein zentrales Problem sei es, dass die sozialen Sicherungssysteme zur verdeckten Besteuerung verwendet würden.
      Nach den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund betrugen die versicherungsfremden Leistungen im Jahr 2009 nach der ursprünglichen Definition des VDR 47,3 Mrd. Euro. Unter Hinzunahme der Transferleistungen erhöht sich dieser Betrag sogar auf 61,6 Mrd. Euro.[2]. Haben die denn alle nach unwissenschaftlichen Methoden gearbeitet? 1] VDI-Nachrichten im Internet am 2.8.2011 unter
      vdi-nachrichten. com / artikel/ Die-Loehne-muessen-wieder-steigen/19726/1.
      [2] Deutsche Rentenversicherung, Heft 1, März/April 2012, S. 3.

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  • […] Land. In dem Punkt ist Opoczynski zu blauäugig. Weil das Geld hinten und vorne nicht reicht, muss der Staat zuschießen – von Jahr zu Jahr mehr. Es wird keinen Konflikt der Alten mit den Jungen geben, sondern der […]

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Helmut Achatz

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