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Wer eine Riester-Rente hat, zahlt im Alter dafür keine Krankenkassenbeiträge, wer eine Direktversicherung hat sogar doppelt – das ist Juristen-Logik, die für Otto Normalverbraucher nicht mehr nachvollziehbar ist. Betriebsrentner wären ja reich genug, den Doppelbeitrag zu tragen, Riester-Rentner nicht – eine himmelschreiende Ungerechtigkeit.
Von Dirk Feldhinkel
Um es noch mal zu verdeutlichen: Wer eine betriebliche Riester-Rente abgeschlossen hat, muss, so er gesetzlich krankenversichert ist, im Alter dafür keine Krankenkassenbeiträge zahlen; wer hingegen über den Betrieb mit einer Direktversicherung fürs Alter vorgesorgt hat, zahlt doppelt Beiträge, sprich den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil, plus Zusatz- sowie Pflegebeitrag.
Schwarz-Rot hat Riester-Rentner von der Beitragspflicht befreit – und das Bundessozialgericht hat das bestätigt und damit die Linie des Bundesverfassungsgerichtes zur nachgelagerten Verbeitragung durchbrochen. Die gesetzliche Befreiung der nachgelagerten Beiträge für Riester-Renten wurde bestätigt. Die abweichende Behandlung der betrieblichen Riester-Renten im Vergleich zu entgeltbezahlte Direktversicherungen gemäß § 40b EStG ist jedoch erklärungsbedürftig. Sind die Argumente des Bundessozialgerichtes stichhaltig?
Wann sind Betriebsrentner altersarm?
Das Bundessozialgericht bestätigte, anders als bei Direktversicherungen, die Befreiung betrieblicher Riester-Renten von nachgelagerten Beiträgen (Az. B 12 KR 27/19 B). Die harte Definition des Bundesverfassungsgerichtes zum Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung ist hier aufgebrochen. Für eine Sonderstellung der betrieblichen Riester-Rente bedarf es allerdings einer nachvollziehbare Abgrenzung zu anderen Durchführungswegen.
Sinngemäß transportierte das Bundessozialgericht die Formel: Betriebsrentner sind für ihre Alterskosten leistungsfähig. Warum gilt das aber nicht für betriebliche Riester-Rentner? Geht diese einfache Unterscheidung zur Bequemlichkeit des Gesetzgebers auf? Dieser Unterschied verursacht bei Betriebsrentnern oft finanziell einen vier bis fünfstelligen Nachteil. Das wollte ich genauer wissen.
Fakten über Riester-Verträge
Versuchen wir es mal mit Statistiken des Bundesfinanzministeriums zum Stichtag 15. Mai 2018. Hier wurden die Werte des Jahres 2015 fokussiert. Diese Messlatte ist durchaus geeignet, denn seit einigen Jahren verändert sich kaum der Bestand der geförderten Personen: Bestand 2018 rund 16,6 Millionen Verträge. Seit Jahren stagniert die Anzahl der geförderten Personen bei rund elf Millionen. Der Anteil zwischen Männer und Frauen teilt sich in 4,8 Millionen für Männer und 6,3 Millionen für Frauen auf. Die Riester-Rente tendiert deutlich zur Frauen-Rente.
Der Gesetzgeber mutmaßt, statt zu wissen
Ist die Riester-Rente mit hohem Frauenanteil mit der unmittelbaren Bekämpfung zur Altersarmut gleichzusetzen? Wenn dem so wäre, dann frage ich mich, warum sich dieselben amtierenden Regierenden untereinander wie Kesselflicker darüber streiten, ob für eine zukünftige Grundrente eine Bedürftigkeitsprüfung unabdingbar sei? Hier wird strittig vermutet, dass zu viele wohlhabende Ehepartnerinnen unbegründet einen saftigen Bonus zu ihren Wohlstand dazu bekommen. Hier vermutet sogar der Verfassungsrechtler Professor Heinz-Dietrich Steinmeier einen Verfassungsbruch, weil durch ein fehlendes konkretes Äquivalent für die Bevorzugung eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung (!) vorläge. Welches Äquivalent bietet die Riester-Rente?
Schwerpunkt Frauen mit Anhang
Gemessen an der besonderen Fördergrenze für geringe Einkommen in Höhe von 2200 Euro monatlich fasse ich die Zahlen bis unter 30 000 Euro Einkommen pro Jahr zusammen. Hier ist der Anteil der geförderten Personen mit 55,9 Prozent beachtlich. Unter Frauen liegt der Anteil sogar bei 72 Prozent. Das sind 4,3 Millionen Frauen im Vergleich zu 1,6 Millionen Männern mit einem Anteil unter 35 Prozent (zu gesamt nur 15,2 Prozent). Frauen bekommen tatsächlich statistisch im Schnitt eine geringere gesetzliche Rente. Wen wundert es jedoch bei einer Frauenabhängigkeitspolitik mit Splittingtabelle, Steuerklasse V und Herdprämie. GroKo-Politik bedeutet eben, alle Bremsen fest anzuziehen und dann Gas zu geben.
Sind diese Frauen deshalb schon von Armut bedroht? Dagegen spricht eine andere Zahl: Unter Männern befinden sich 84,6 Prozent, das heißt vier Millionen Personen, die keine Kinderzulagen beantragen. Das bedeutet zum erheblichen Anteil von 49,6 Prozent der geförderten Männer, dass die Abschlussmotivation entweder steuerbedingt ist, die Kinderzulagen den Frauen zukommen oder beides der Fall ist. Diese Annahme wird mit durch den beachtlichen Anteil in Höhe von 29,1 Prozent mit Einkommen von über 50 000 Euro pro Jahr unter Männern unterstützt. Das ist tatsächlich mit über 1,3 Millionen Personen die größte Gruppe der geförderten Männer in der 10 000er Einkommensstaffelung der Statistik.
Dem Anhang geht es gut – den Frauen auch
Insgesamt haben drei Millionen Männer, das sind 65,1 Prozent der Männer, ein Einkommen höher als 30 000 Euro pro Jahr. Die Einkommensstruktur ist bei Männern umgekehrt zu den Frauen zugunsten höherer Einkommen. Das Wesen der Riester-Förderung zielt auf Kinderförderung. Damit ist klar, dass es hier eine entsprechende Verbindung zu Frauen gibt, die selbst über kleinere Einkommen verfügen.
Bei Frauen und Männern liegt der gemeinsame Anteil der Einkommen mit jeweils höher als 30 000 Euro pro Jahr bei 44,2 Prozent. Das sind 4,7 Millionen geförderte Personen. Bei dieser Betrachtung wird klar, dass die jeweils getrennte Erfassung der Einkommen zwischen Männern und Frauen ein verfälschendes Bild abgeben muss. Denn viele Frauen mit kleinem eigenem Einkommen leben mit einem gemeinsamen Haushaltseinkommen in einer guten Einkommenssituation. Die jeweilige Einkommenssituation stellt sich schlechter da, als sie eigentlich ist. Dennoch sind diese Zahlen bereits eindeutig.
Frauen schöpfen volle Kinderzulage
Die Frauen beantragen mit einer Anzahl von 3,3 Millionen in 4,5-facher Anzahl Kinderzulagen im Vergleich zu nur 0,7 Millionen Männern. Kein Wunder, denn Frauen mit einem geringerem Nebeneinkommen brauchen mit vier Prozent des sozialpflichtigen Einkommens nicht annähernd so viel einzuzahlen, um die volle Förderung abzuschöpfen. Zudem entspricht es der vor eingestellten Abwicklung. Das weist darauf hin, dass es sich bei den geförderten Frauen mit geringeren Einkommen zum großen Teil um Ehepartner handelt, die gut versorgt sein können oder statistisch sogar sein müssten. Erstaunlicher Weise werden solche Korrelationen nicht genauer erfasst (zumindest nicht veröffentlicht).
Den deutlichsten Hinweis in Bezug auf Altersarmutsbekämpfung gibt jedoch dieser direkte Vergleich: Der gesamte Anteil der geförderten Personen mit einem Einkommen von über 50 000 Euro pro Jahr liegt bei 16,4 Prozent. Das sind immerhin 1,7 Millionen Personen. Dagegen steht eine marginale Gruppe der mittelbar geförderten Personen mit einem Anteil von nur 4,7 Prozent. Das sind gerade mal 0,5 von 11 Millionen Personen.
Mittelbar geförderte Personen sind in der Regel ohne eigenem Einkommen und werden über den Ehepartner gefördert. Sie erbringen in der Regel keine eigenen Beiträge bzw. nur den Sockelbeitrag, meist vom Ehepartner gezahlt. Es ist die Gruppe, die nur in Abhängigkeit von Altersarmut bewahrt werden kann. Diese Gruppe wird jedoch eben nicht durch eine betriebliche Förderung erreicht. Dagegen nutzen dreimal so viel Hochverdiener die Riester Förderung. Die Formel „Riester-Rente ist gleich Bekämpfung der Altersarmut“ geht definitiv nicht auf.
Förderung der Geringverdiener – ein Wunschtraum
Wieder einmal glänzt Politik durch Realitätsferne und Vergesslichkeit. Die letzten Jahrzehnte war der Staat darauf erpicht, den ungebildeten „faulen“ Menschen in diesem Land Beine zu machen. Sie durften mangels Produktivität mit Druck des Staates nicht zu viel verdienen, keine Möglichkeit haben, mies bezahlte Jobs abzulehnen und wenn sie nicht mehr gebraucht werden, möglichst schnell und widerstandsfrei aus den Unternehmenskosten verschwinden.
Fast jedes Wirtschaftsinstitut haute sofort seinen Stempel auf dieses Konzept. Jetzt glaubt diese Regierung ernsthaft, dass es in Unternehmen darum ginge, bei leicht austauschbaren Niedriglohnempfängern und Hilfskräften eine großzügig bezahlte Mitarbeiterbindung zu erzeugen? Selbst wenn 30 Prozent des Aufwandes für den geförderten Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung erstattet wird, 70 Prozent müssen beigelegt werden. Es ist hart, aber wo bleibt der Benefit für die Unternehmer?
Bevorzugung besser verdienender Paare
Würde der „Betriebsriester“ angenommen werden, ist absehbar davon auszugehen, dass die gleiche Struktur wie bei der privaten Nutzung vorherrscht. Für einen größeren Teil der Riester-Verträge würde eine unbegründete Bevorzugung wohlhabender Paare oder Hochverdiener durch den nachgelagerten Beitragserlass entstehen. Diese Paare würden nicht gemäß ihrer Leistungsfähigkeit herangezogen. Die bisherigen Statistiken legen das nahe. Die Begründungen des Bundessozialgerichtes halten einer genauen Prüfung nicht stand. Die „gemutmaßte Konkretisierung“ des Bundessozialgerichtes scheitert an nachweisbaren Fakten.
Zusammenfassung:
- Selbst bei getrennter Einkommenserfassung von Männer und Frauen profitieren 44,2 Prozent mit einem höheren Einkommen als 30 000 Euro pro Jahr von Riester-Förderungen. Dabei verfügt ein entsprechend hoher Anteil der Ehepaare durch gemeinsamen Haushalt über ein insgesamt deutlich besseres Einkommen, als es die Statistik ausdrückt.
- 16,4 Prozent der Riester-Verträge sogar werden aus persönlichem Einkommen von über 50 000 Euro pro Jahr bedient.
- Mit weniger als fünf Prozent werden nur 0,5 Millionen Personen von elf Millionen (ohne Einkommen) mittelbar gefördert.
- Diese sachlich relevante Gruppe werden betriebliche Versorgungen nicht erreichen.
Verbeitragungen gleich behandeln
Das Bundessozialgericht offenbart nach meiner Auffassung ein gesetzlich konstruiertes Dilemma: Entweder sind betriebliche Riester-Renten durch Verfassungsrecht zukünftig von Doppelbeiträgen bedroht oder es muss die Betrachtung der Direktversicherungen mit Durchführung nach § 40b EStG aus Entgelt neu bewertet werden. Das bisherige Problem der doppelten Beiträge für Riester-Renten entstand dadurch, dass dieser Durchführungsweg im Grunde nur für die private Altersversorgung konzipiert wurde. Dieser fügt sich nicht in das System der nachgelagerten Beiträge ein. Soll durch die willkürliche Sonderbehandlung ein politischer Fehlschlag zum Erfolg gezwungen werden?
Von den kaum überzeugenden Argumenten des Bundessozialgerichtes bleiben nur noch die beitragssystemischen Vergleiche der vor- und nachgelagerten Beiträge übrig. Die Beiträge für Riester Verträge werden bereits in der Ansparphase erhoben. Das ist auch bei Direktversicherungen gemäß § 40b EStG aus pauschalversteuertem Nettoentgelt der Fall. Ebenfalls können auch diese Direktversicherungen nicht von Arbeitgeberzuschüssen profitieren, weil keine Sozialbeitragsersparungen anfallen. Auch das wurde vom Bundessozialgericht für die Bewertung zugunsten der Riester Verträge angeführt.
Chance für Direktversicherungen?
Folgt man den verbliebenen Argumenten, dann müssten auch Direktversicherungen gemäß § 40b EStG aus pauschalversteuertem Nettoentgelt von den nachgelagerten Beiträgen befreit werden. Es darf nicht vergessen werden, dass die enorme Privilegierung der Riester-Verträge die Ungleichbehandlung gegenüber solchen Direktversicherungen vergrößert und nicht verkleinert. Wenn die Gerichte hierbei kein sachlich nachvollziehbares Augenmaß finden, werden nicht nur Politiker ihre Glaubwürdigkeit verlieren. Bürger brauchen keine Alibis und sie brauchen keine Täuschungen, sondern sie brauchen faire berechenbare Regeln.
Disclaimer:
Die Ausführungen zu Rechtsansichten stellen eine persönliche Meinung dar, die keine individuelle juristische Beratung durch dafür geeigneten Personen ersetzt. Die fachlichen Äußerungen stellen ebenfalls eigene persönliche Auffassungen dar, die ebenfalls keine individuelle Fachberatung durch dafür ausgebildete Personen ersetzt. Ziehen Sie im Zweifel durch Ausbildung und Zulassung geeignete Personen zu Rate.
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