Werbung
Recht haben und Recht bekommen, sind zwei Paar Stiefel – das müssen alle Direktversicherungsgeschädigte wieder einmal schmerzlich erfahren. Wer gegen das Unrecht der Doppelverbeitragung seiner Direktversicherung klagt, wird von den Richtern mit Mutwillgebühren geblockt. Wie das geht, zeigen jüngst zwei Fälle am Sozialgericht in Detmold und am Landessozialgericht Schweinfurt belegen.
Mit Mutwillgebühren eingeschüchtert
Die Richter in Detmold und Schweinfurt schüchterten Kläger durch „Mutwillgebühren“ ein. Sie sahen Klagen oder Widersprüche von Direktversicherungsgeschädigten als mutwillig an und drohten den Klägern mit Gebühren – Strafe wäre für diese Mutwillgebühren sicher bezeichnender. Im Fall von Heinrich Klarholz aus Detmold betrugen die Mutwillgebühren 750 Euro; im Fall von Fall von Klaus-Dieter Oeynhausen aus Haßfurt sogar 1000 Euro. Oeynhausen ließ sich vom Sozialverband VdK vertreten – und der nahm den Widerspruch zurück. Klarholz ließ es drauf ankommen und zahlt 750 Euro Mutwillgebühren oder „Verschuldungskosten“, wie sie das Gericht nennt. Das sind zwar die jüngsten Fälle, aber beileibe nicht die einzigen.
Keine Chance auf Sammelklagen
Sammelklagen sind hierzulande ja nicht möglich, deswegen müssen sich die Direktversicherungsgeschädigten einzeln wehren. Weil mittlerweile eine Klagewelle auf die Sozialgerichte zurollt, wissen sich die Richter nicht mehr anders zu helfen, als die Kläger per Mutwillgebühren abzuschrecken. Viele lassen sich tatsächlich einschüchtern. Sie ziehen ihren Widerspruch zurück. Nur wenige, wie Heinrich Klarholz, bleiben bei ihrem Widerspruch.
Zum Querulanten abgestempelt
Die Richter kanzeln die Kläger indirekt als Querulanten und Prozesshansel ab. Sie verweisen auf § 192 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG). Wer sich den § 192 SGG jedoch genau durchliest, muss zu dem Schluss kommen, dass ein klagender Versicherter, so wie es in § 183 SGG steht, eben keine Kosten zu tragen hat, denn ein „Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte … kostenfrei“. Aber, wenn der Richter meint, eine „weitere Klagefortsetzung wäre rechtsmissbräuchlich“, dann brummt er dem Kläger eine Strafe auf.
Was ist Rechtsmissbrauch?
Die Richter an den Sozialgerichten sehen immer dann einen Missbrauch, wenn „Rechtsfragen auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht höchstrichterlich geklärt sind“, so steht es im Urteil des Sozialgerichts Detmold. Damit sei die „weitere Rechtsverfolgung rechtsmissbräuchlich“. Alle hier streitigen Rechtsfragen seien bereits in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts geklärt, so der Verweis des Detmolder Richters.
Grünes Licht für Sozialgerichte
Ist das so? Das Bundesverfassungsgericht hatte keine Lust, das Problem Doppelverbeitragung zu klären und verweigerte sich durch Nichtannahmebeschlüsse – oder lässt die Direktversicherungsgeschädigten am langen Arm verhungern, wie der Verein der Direktversicherungsgeschädigter DVG auflistet. Einige Verfassungsbeschwerden verstauben schon seit Jahren beim Bundesverfassungsgericht, wie eine Liste des DVG belegt. Damit haben die Sozialgerichte grünes Licht und können alle Widersprüche von Direktversicherungsgeschädigten einfach abbügeln.
Millionen sind von Unrecht betroffen
Die Richter wissen sehr wohl, dass es um Milliarden geht, denn viele Arbeitnehmer haben schon vor Jahrzehnten im Rahmen der Entgeltumwandlung eine Direktversicherung abgeschlossen, im guten Glauben, fürs Alter vorzusorgen. Damals bei Vertragsabschluss war keine Rede davon, dass am Ende die Krankenversicherung die Hand aufhält und annähernd ein Fünftel der Altersvorsorge einkassiert. Also, von wegen „pacta sunt servanda“, Verträge sind einzuhalten.
Mit dem von Rot-Grün unter Mithilfe der Union 2004 eingeführten Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) ist allen, die per Direktversicherung fürs Alter vorgesorgt haben – oder immer noch vorsorgen – ein Strich durch die Rechnung gemacht worden. Das kommt einer Enteignung gleich. Und wer sich dagegen wehrt, wird zum Querulanten abgestempelt – so sieht Gerechtigkeit in Deutschland aus.
Werbung
9 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
was tun????
Es bietet sich auf jeden Fall eine Petition an. Je mehr Unterschriften desto besser. Dann wäre es auf jeden Fall gut die anderen Parteien in das Boot zu holen. Das wären dann die FDP,die Linke und die AfD. Die Gerichte sind denkbar ungeeignet wenn es um die Gesetzgebung geht. Die Politiker sollten aufgefordert werden die Gesetze zu ändern. Wenn sich der Volksentscheid, den alle Parteien außer der CDU wollen, durchsetzt bietet sich dieses Thema hervorragend für einen Volksentscheid an. Bis dahin ist eine Petition wahrscheinlich die beste Lösung.
[…] Riester abgeschafft. Komisch, bei Direktversicherungen darf weiter doppelt verbeitragt werden. Direktversicherungsgeschädigte kämpfen schon seit Jahren gegen diesen Missstand – durch alle Ins… ab. Der Verein Direktversicherungsgeschädigte (DVG) kämpft zwar an allen Fronten, doch bislang […]
Weil dem Unrecht nicht per Gericht beizukommen ist – schließlich urteilen Gerichte auf der Basis der vorhandenen Gesetze – müssen eben die Gesetze geändert werden.
Die Staatsgewalt geht faktisch NICHT vom Volke aus, sondern von den Wortführern der an der Regierung beteiligten Parteien. Deshalb ist auch die „Alternative“ KEINE Alternative, sondern nur „was Anderes“.
Alle Parteien haben Parteibüros in den Städten – Politiker haben Bürger- oder Wahlkreisbüros und halten Bürgersprechstunden ab.
Hier mit Besuchen, Briefen und vielleicht auch mit „Abordnungen“ Diskussionen zu entfachen nach dem Motto: „Wissen SIE eigentlich, wie Ihre Gesetze BEI UNS ankommen?“
Sich dann nicht mit formelhaften Antworten zufrieden geben, sondern ins Detail gehen! Darauf muss man sich natürlich gut vorbereiten, damit man solche Diskussionen bestehen kann. Dabei wird sich herausstellen, dass die meisten Politiker überhaupt keinen Schimmer davon haben, wie ihre Gesetze bei den Bürgen wirken. Sie machen sie ja nicht selbst, sondern heben nur die Hand zu dem, was in ihren Parteien ausgekungelt wurde.
Je mehr Zweifel jeder einzelne Politiker an den bestehenden Gesetzen bekommt, umso größer wird die Chance, dass die Gesetze besser und fundierter vor ihrer Verabschiedung diskutiert und vielleicht sogar gerechter und besser werden. Schließlich will jeder einzelne Politiker wiedergewählt werden.
Laut Internet findet am 27.04.2019 in Berlin eine Demonstration gegen die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen statt. Ich denke, dass wir etwas erreichen können, wenn wir da so zahlreich erscheinen, dass man uns und unseren Willen nicht mehr ignorieren kann.
Sorry, ich glaube da war der Wunsch der Vater des Gedanken! Die Demo ist schon lange gelaufen, sollte aber sicherlich wiederholt werden. Da stellt sich nur die Frage, wer das organisieren kann.
Die Kinder und Jugendlichen sind uns da mit ihrer Freitagsdemo für den Umweltschutz meilenweit voraus.
[…] Verbeitragung der betrieblichen Altersvorsorge kostet viele Rentner nicht selten zig Tausende Euro. Klagen hilft nicht, denn die Kläger laufen vor Sozialgerichten regelmäßig an die Wand. Die Betroffenen sind empört bis wütend. Das war im Saal buchstäblich […]
Was da abgeht ist ein Skandal eine Enteignung. Muss als Rentner einem Weltkonzern mit Milliardengewinnen die Sozialabgaben bezahlen.Wäre ich vor Vertragsabschluss richtig aufgeklärt worden hätte ich diese Altersversorgung nie abgeschlossen.
[…] (DVG) haben schon Hunderte von Klagen eingereicht und wurden jedesmal abgebügelt. Einige Richter verhängen sogar Mutwillgebühren, um die Abgezockten davon abzuhalten zu […]