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Jedes Jahr zwei Prozent mehr – um so viel sollen die Renten in Deutschland bis 2030 steigen. Die 20,8 Millionen Rentner können damit rechnen, dass die Bezüge bis dahin um durchschnittliche 2,1 Prozent pro Jahr steigen. Das geht zumindest aus den Modellrechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hervor.
Insgesamt sollen sich die Renten im Schnitt bis 2030 um 35 Prozent erhöhen. Parallel dazu sinkt allerdings das Rentenniveau von derzeit 48 auf 47 Prozent im Jahr 2024, danach geht es weiter nach unten bis auf 44,5 Prozent im Jahr 2030. Im vergangenen Jahr sahen die Prognosen noch etwas positiver aus – da sollten die Renten bis 2029 noch um 41 Prozent steigen. Vielleicht muss diese Prognose 2021 revidiert werden, denn in diesem Jahr gibt es eine Nullrunde. Lediglich die Ost-Renten steigen leicht zur Angleichung an die West-Renten.
Beitragssatz steigt auf 21,8 Prozent
Im Rentenversicherungsbericht 2016 des BMAS stehen noch mehr interessante Details. So wird 2030 der Beitragssatz auf 21,8 Prozent gestiegen sein, der Standardrentner bekommt dann 1844 Euro monatlich, das entspricht einem Rentenniveau von 44,5 Prozent. Standardrentner ist eine Modellperson, die 45 Jahre Beiträge eingezahlt und wie der Durchschnitt verdient hat. Das BMAS geht davon aus, dass die Beschäftigten riestern und 2030 monatlich 278 Euro bekommen. Zusammen mit der gesetzlichen Rente macht das dann 2122 Euro aus, was einem Sicherungsniveau von 51,2 Prozent entspricht.
Im Schnitt nur 1025 Euro Rente
Weitere wichtige Daten: Zurzeit gibt es rund 20,8 Millionen Rentner in Deutschland – 200 000 mehr als 2015. Standardrente ist das eine, tatsächlich ausgezahlte Rente das andere. Laut Rentenversicherungsbericht wurden 2015 im Schnitt an Männer 1025 Euro Rente pro Monat ausgezahlt. In Ostdeutschland war der Wert mit 1076 Euro etwas höher als im Westen mit 1012 Euro. Frauen bekommen deutlicher weniger. Im Westen erhielten sie im Schnitt 586, im Osten 838 Euro. Dass Frauen im Osten mehr bekommen als Frauen im Westen liegt daran, dass Frauen in den neuen Ländern mehr gearbeitet haben – sie konnten ihre Kinder schon früh in die Krippe, den Kindergarten oder Hort geben. Glücklicherweise leben viele Frauen nicht allein, so dass noch andere Einkünfte hinzukommen. Deswegen sind die Nettoeinkommen der Rentnerhaushalte meist deutlich höher.
Art des Zuschusses | Betrag in Milliarden Euro |
---|---|
Allgemeiner Bundeszuschuss | 39.9 |
Zusätzlicher Bundeszuschuss | 9,1 |
Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen | 10 |
Bundeszuschuss | |
Kindererziehungszeiten | 11.6 |
Ansprüche aus Zusatz- und Sonder- | 4,0 |
versorgungssysteme der | |
ehemaligen DDR | |
Kosten für "einigungsbedingte | 0,4 |
Leistungen" | |
Knappschaftliche Rentenversicherung | 5,9 |
Gesamtsumme | 80.9 |
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3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Vor allem fehlt in der Tortengrafik (S. 27/28) das erheblich große Stück, welches nicht für Renten, sondern für rentenfremde, allgemeinstaatliche Aufgaben verfuttert wird. Jeder Treuhänder fremder Gelder, der nicht genau alle Ausgaben, für was die Gelder ausgegen werden, bilanziert, wäre der Untreue unterlegen. Der immer wieder erwähnte Bundeszuschuss, der diese Ausgaben erstatten soll, hat das noch nie, in keinem Jahr seit 1957 vollständig zurück bezahlt. Ebenso für das Jahr 2015.
Genauer: http://adg-ev.de/index.php/publikationen/publikationen-altersvorsorge/1387-versicherungsfremde-leistungen-2015?showall=1
So muss man sich nicht wundern, wenn die GRV geschwächt ist, wenn ihr permanent Mittel entzogen werden durch direkten Zugriff bisher aller Finanzminister, damit ist die Selbstverwaltungsautonomie der GRV außer Kraft, und das seit 1957, nur ein Beispiel für alle anderen Jahre: Ein paar Zahlen zur Erinnerung:
Noch im Jahr 2005 bezifferte die Bundestagsdrucksache 16/55 die Höhe der ungedeckten versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung für das Jahr 2003, je nach Definition, auf 6 bzw. 19 Mrd. Euro.[1] Und im Jahr 2010 meinte der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund H. Rische mit Blick auf den Bundeszuschuss: „Werden solche Ausgaben – wie in der gemeinsamen Abschätzung von BMGS[2] und VDR aus dem Jahre 2004 – unter der Rubrik „nicht beitragsgedeckte Leistungen“ zusammengefasst, so finanzieren die Bundeszuschüsse gegenwärtig zwar einen großen Teil davon, aber nicht deren vollen Umfang. So lautet auch das Ergebnis einer jüngsten Aktualisierung der damaligen Abschätzung.“[3] Im Jahr 2012 veröffentlichte die Deutsche Rentenversicherung eine Studie zum Thema. Danach betrugen die versicherungsfremden Leistungen im Jahr 2009 nach der Abgrenzung solcher Leistungen aus früheren Jahren 47,3 Mrd. Euro. Unter Einrechnung der Transferleistungen lag der Betrag sogar bei 70,7 Mrd. Euro. Die Bundeszuschüsse machten nur 57,3 Mrd. Euro aus.[4] Nach diesen Zahlen blieben die Beitragszahler auf 13,4 Mrd. Euro sitzen.
[1] BT-Drucksache 16/65, S. 376.
[2] BMGS ist die Abkürzung für das damals noch existierende Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung.
[3] H. Rische, Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 24. Juni 2010 in Frankfurt am Main, S. 9-10.
[4] Deutsche Rentenversicherung Heft 1, März/April 2012, S. 3.
Bin beeindruckt von der Sachkenntnis
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