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Wer zur Reha muss, zahlt meist 10 Euro am Tag. Doch das gilt nicht für jeden: Bei Anschlussheilbehandlung, geringem Einkommen und ambulant gibt es Ausnahmen.
Reha auf Rentenkosten: Wer zahlen muss – und wer nicht
Wer nach einer schweren Krankheit oder Operation zur Rehabilitation muss, möchte vor allem eines: wieder auf die Beine kommen. Was viele unterschätzen, sind die Eigenanteile. Grundsätzlich verlangt die Deutsche Rentenversicherung bei einer stationären Reha 10 Euro Zuzahlung pro Tag für Unterkunft und Verpflegung.
Bei einem mehrwöchigen Aufenthalt kommt da schnell ein stattliches Sümmchen zusammen. Doch der Gesetzgeber kennt Grenzen und Ausnahmen – und die sollte jeder kennen, um nicht unnötig die eigene Geldbörse zu belasten.
Die wichtigsten Zuzahlungsregeln auf einen Blick:
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Deckelung bei stationärer Reha: Der Eigenanteil ist auf maximal 42 Tage pro Kalenderjahr begrenzt (höchstens 420 Euro).
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Anschlussheilbehandlung (AHB): Geht es direkt vom Krankenhaus in die Reha, fällig wird die Zuzahlung für maximal 14 Tage (140 Euro).
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Ambulante Reha: Wer abends im eigenen Bett schläft, zahlt gar nichts. Ambulante Leistungen sind komplett zuzahlungsfrei.
Befreiung und Ermäßigung: Blick aufs Einkommen
Niemand soll aus finanzieller Not auf eine medizinisch notwendige Rehabilitation verzichten müssen. Deshalb gibt es Einkommensgrenzen für die Befreiung:
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Komplette Befreiung: Wer als Alleinstehender ein monatliches Nettoeinkommen von unter 1.583 Euro hat, kann sich auf Antrag vollständig von der Zuzahlungspflicht befreien lassen.
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Ermäßigung für Familien: Wer Kinder hat, für die noch Anspruch auf Kindergeld besteht, profitiert von einer höheren Grenze: Bei einem Nettoeinkommen von unter 2.373 Euro reduziert sich der Zuzahlungsbetrag.
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Gänzlich befreit: Bezieher von Übergangsgeld oder Grundsicherung sowie Rehabilitanden unter 18 Jahren zahlen ebenfalls keinen Cent.
Fazit: Antrag stellen statt vorschnell zahlen
Die Befreiung oder Ermäßigung erfolgt nicht automatisch. Wer unter den Einkommensgrenzen liegt, sollte die Befreiung direkt bei der Antragstellung oder vor Beginn der Maßnahme bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Wer das nicht auf dem Schirm hat, verschenkt bares Geld.
Bild: iStock | PeopleImages
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