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Die Pauschalsteuer für Minijobs soll von 2 % auf 5 % steigen. Der Minijob bleibt, aber Rentner und Arbeitgeber müssen sich auf höhere Kosten einstellen.
Minijob-Steuer für Rentner
Der Koalitionsausschuss hat am 29. Juli 2026 eine deutliche steuerliche Anpassung für Minijob-Rentner beschlossen: Die pauschale Lohnsteuer soll von bisher 2 % auf 5 % steigen. Noch ist die Änderung kein Gesetz, doch sie fügt sich nahtlos in das umfassende Reformpaket der Bundesregierung ein, das Anfang Juli vorgestellt wurde.
🔍 Was sich konkret ändern soll
Die geplante Steuererhöhung betrifft alle geringfügig beschäftigten Rentner. Sie ist Teil eines Maßnahmenbündels, das die Regierung als Antwort auf demografische und wirtschaftliche Herausforderungen formuliert hat. Trotz der höheren Belastung hält die Koalition am Modell des Minijobs fest – eine Abschaffung oder Einschränkung ist nicht vorgesehen.
📈 Reformen zum 1. Juli: Höhere Verdienstgrenze, höhere Rente
Bereits zum Monatsbeginn traten wichtige Änderungen in Kraft:
- Die Verdienstgrenze für Minijobs stieg auf 603 Euro.
- Die Renten wurden um 4,24 % erhöht.
- Minijobber, die sich früher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließen, können einmalig zurückkehren – ein Schritt zur besseren Altersabsicherung.
⚖️ Rentenversicherungspflicht bleibt umstritten
Parallel zur Steuerdebatte läuft eine Grundsatzdiskussion über die Zukunft der Minijobs. Die Alterssicherungskommission empfahl 2026, den Sonderstatus zu beenden und Minijobs vollständig rentenversicherungspflichtig zu machen – mit Ausnahme von Schülern. Bundeskanzler Merz erteilte dieser Idee jedoch eine klare Absage: Die Befreiungsmöglichkeit soll bleiben.
💬 Wirtschaft warnt vor höheren Kosten
Arbeitgeberverbände reagieren skeptisch. Branchen wie Gastronomie und Handel befürchten steigende Kosten und warnen vor möglichen Preiserhöhungen oder mehr Schwarzarbeit. Besonders in Regionen mit vielen Minijob-Rentnern könnte die Personalplanung schwieriger werden.
Beispielrechnung
Was die Erhöhung bedeuten würde
Bei 603 Euro im Monat als Minijobber würde die Erhöhung der Pauschalsteuer von 2 % auf 5 % einen Unterschied von 3 Prozentpunkten machen.
Die Rechnung:
- bisher bei 2 %: 603 x 0,02 = 12,06 Euro pro Monat
- neu bei 5 %: 603 x 0,05 = 30,15 Euro pro Monat
- Mehrbelastung: 18,09 Euro pro Monat
Aufs Jahr gerechnet:
- 12 x 18,09 Euro = 217,08 Euro mehr pro Jahr
Was das praktisch heißt
Wenn diese Mehrkosten beim Arbeitgeber bleiben, dann würdest du als Minijobber weiter 603 Euro ausgezahlt bekommen.
Wenn ein Arbeitgeber die höheren Kosten indirekt weitergibt, wäre der rechnerische Effekt:
| Fall | Monatlich | Jaehrlich |
|---|---|---|
| Bisherige Pauschalsteuer 2 % | 12,06 Euro | 144,72 Euro |
| Geplante Pauschalsteuer 5 % | 30,15 Euro | 361,80 Euro |
| Differenz | 18,09 Euro | 217,08 Euro |
Wichtiger Nebenpunkt: 603 Euro sind die aktuelle Minijob-Grenze. Wer darüber liegt, wäre ohnehin nicht mehr im klassischen Minijob.
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