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Die Aktivrente von Schwarz-Rot ist zwar steuerfrei, allerdings fallen weiterhin Sozialversicherungsbeiträge an – eine Dreifachverbeitragung.
Die CDU hat vorgeschlagen, dass ein Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich für Rentner steuerfrei sein soll, wenn diese freiwillig weiterarbeiten möchten. Das soll ein Anreiz sein, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und älteren Menschen zu ermöglichen, länger im Arbeitsleben aktiv zu bleiben. Das ist eine Uralt-Idee der CDU.
Aktivrente eingeführt
Deswegen wurde im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU die Einführung einer „Aktivrente“ vorgesehen. Demnach soll, wer das Renteneintrittsalter erreicht hat und freiwillig länger arbeitet, sein Gehalt bis zu 2.000 Euro steuerfrei erhalten. Nachzulesen ist das im Koalitionsvertrag auf Seite 20.
Dreifachverbeitragung
Auch wenn die Einkünfte bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei sein sollen, müssen sie in der Steuererklärung angegeben werden. Sie werden jedoch bei der Berechnung der Steuerlast nicht berücksichtigt.
Gutes Geschäft für die Krankenkasse
Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, muss weiterhin Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Das heißt, eine Rentnerin oder ein Rentner, die oder der gesetzliche Rente erhält, eine Betriebsrente bezieht und weiter arbeitet, zahlt dreifach Sozialversicherungsbeiträge: für die gesetzliche Rente, für die Betriebsrente und die Aktivrente. Insgesamt dürfte das dann mehr sein als in ihrer oder seiner aktiven Berufsphase, denn für die Betriebsrente zahlt sie oder er die vollen Beiträge, sprich, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, alles in allem mehr als 20 Prozent – für Staat und Sozialkassen ein gutes Geschäft.
Bild: KI-generiert mit Nightcafé
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