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Rentner sollen erst Mitte Dezember das Energiegeld bekommen. Was ist mit Rentnern, die sie schon bekommen haben, weil sie nebenbei selbstständig oder auf Mini-Job-Basis arbeiten?
Im dritten Entlastungspaket der Regierung steht, dass auch „Rentnerinnen und Rentner zum 1. Dezember eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten sollen“. Das Energiegeld von 300 Euro sind allerdings eine Mogelpackung, denn sie wird besteuert, das heißt, brutto ist nicht gleich netto. Wer etwas mehr Rente bezieht, für den bleiben von den 300 Euro netto vielleicht noch 250 Euro übrig. Also, von wegen 300 Euro Energiegeld! Außerdem werde sie, so Sozialminister Hubertus Heil (SPD), bis voraussichtlich erst Mitte Dezember ausbezahlt werden.
Warum bekommen Rentner die #Energiepauschale eigentlich erst im Dezember?
— René 😷🛠️🎃 (@Rasselbande_74) October 4, 2022
Energiegeld auch für Rentner
Wie kommen Rentnerinnen und Rentner an die versprochene Einmalzahlung? Müssen sie einen Antrag stellen oder kommt das Geld automatisch mit der Rentenzahlung? Was ist aber, wenn Rentnerinnen und Rentner die Energiepreispauschale, wie das Energiegeld offiziell heißt, schon bekommen haben, weil sie einen Nebenjob haben? Was ist mit Rentnern, die nebenbei noch freiberuflich tätig sind und die EPP schon bei ihrer Steuervorauszahlung abgezogen haben? Eine Doppelzahlung soll, so die Regierung, nicht erfolgen.
Rentner sollen doch nicht vergessen werden?! 👍 #energiepauschalehttps://t.co/Z8Wl4K12Vu
— Tom Han (@Tom_Hanstein) October 6, 2022
Das heißt, die Deutschen Rentenversicherung muss sich mit dem Finanzamt und/oder den Unternehmen kurzschließen, um eine mögliche Zahlung oder den Abzug von der Steuervorauszahlung abzugleichen. So ganz scheint das Problem nicht geklärt zu sein, wie die „Rheinische Post“ schreibt. „Womöglich erhalten die arbeitenden Rentner im Dezember doch eine Zahlung von der Rentenkasse, die sie dann in der Steuererklärung für 2022 angeben (und zurückzahlen) müssen“, mutmaßt die Zeitung und zitiert die Deutsche Rentenversicherung mit den Worten „die Fragen zur Umsetzung des Koalitionsausschusses werden gerade geklärt“.
Energiegeld steuerpflichtig
Das Energiegeld ist zwar steuer-, aber nicht sozialabgabenpflichtig, wie die Minijob-Zentrale schreibt. Denn bei der Energiepreispauschale handele es sich nicht um Verdienst im Sinne der Sozialversicherung, daher würden auf diese Pauschale auch keine Beiträge zur Sozialversicherung fällig.
Buchempfehlung
Kurz vor der Rente – und nun? Das Buch „Rentenplaner für Dummies“ hilft allen künftigen und seienden Rentner, sich in punkto Finanzen zurechtzufinden. Das klingt einfacher als es ist, ist aber kein Hexenwerk. Mit Ende 50, Anfang 60 fragen sich viele, ob Ihre Rente reicht und was auf Sie zukommt. Wer mit der Rente auskommen will, hat als Vorruheständler noch die Chance, an der Schraube zu drehen. Aber auch Rentner können noch etwas deichseln, um mit ihrer Rente besser über die Runde zu kommen.
Wie es scheint, entwickelt sich das Energiegeld zum Bürokratiemonster mit hohem Verwaltungsaufwand für die Finanzämter und die Deutsche Rentenversicherung, die das Energiegeld zum 1. Dezember auszahlen soll.
Ebenfalls wichtig zu wissen ist ist laut „Berliner Morgenpost“, dass Arbeitnehmer und Rentner normalerweise nicht aktiv werden müssen – die Einmalzahlung kommt automatisch mit Gehalt oder Rente. Die Info sei deshalb wichtig, da derzeit Betrüger mit einer perfiden Masche über die Energiepauschale zuschlagen.
Deutschland ist, wo der Staat dich erst komplett ausnimmt, dir dann 300 Euro davon als sogenannte #Energiepauschale zurückgibt und du darauf dann nochmal Steuern an diesen Staat zahlen musst. Linke lieben diesen Trick.
— Anabel (@ainyrockstar) September 1, 2022
Der Rechner des BMF sagt, mir bleiben 223 Eur Netto von der Pauschale. Der Brutto-Netto-Rechner sagt 168. Der Bund der Steuerzahler sagt, bei 48/72k Jahresbrutto wären es 199/184€. Mein Brutto beträgt weniger.
Wie viel krieg ich nun raus? 🤔#Energiepauschale
— Manuel (@rusefginger) September 7, 2022
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