So wehren sich Rentner gegen Doppelbesteuerung

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Rentner werden doppelt besteuert. Schätzungsweise 160.000 Rentner haben Einspruch eingelegt. Der Bundesfinanzhof fällte Ende Mai 2021 ein Urteil.  Wer auf Rückerstattung hofft, sollte ebenfalls Einspruch einlegen. Wie ein Einspruch aussehen sollte.

Was hat es überhaupt mit der Doppelbesteuerung auf sich? „Nach dem Alterseinkünftegesetz wird Rente seit 2005 teilweise besteuert; der Anteil steigt jährlich; 2040 liegt er bei 100 Prozent; gleichzeitig müssen die Rentenbeiträge schrittweise steuerfrei gestellt werden; doch das erfolgt nicht in gleichem Maße“, klärt Plusminus auf. Die Folge sei eine Doppelbesteuerung. Das Bundesverfassungsgericht hatte übrigens schon im März 2002 entschieden, dass eine doppelte Besteuerung vermieden werden soll. Bislang ist nichts passiert. Schlimmer noch, inzwischen gibt es erste Urteile und die ignorieren die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes.

Urteil vom 31. Mai 2021

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München beschäftigt sich mit diesem Missstand und fällte am 31. Mai 2021 ein Urteil.  „Konkret geht es um die Klagen zweier Personen gegen die geltende Besteuerung der Rente. Sie werfen dem Staat vor, während der Umstellung der Besteuerung sowohl die Rentenbeiträge als auch die Rente selbst besteuert zu haben. Dies wäre nicht verfassungsgemäß. Das Finanzministerium bestreitet dies. Das Urteil könnte sich als richtungsweisend für hunderttausende von Rentnern erweisen.“

Doch wer mögliche Ansprüche absichern will, müsse sich beeilen, so der „Münchner Merkur“. Denn auf eine mögliche Rückzahlung können der Zeitung zufolge Rentner nur hoffen, wenn sie gegen ihren Steuerbescheid rechtzeitig Einspruch einlegen. Diskutiert wird auch um eine Beweislastumkehr. „Dass Rentner selbst eine #Doppelbesteuerung nachweisen müssen, sei absolut „bürgerfeindlich“, meint der FDP-Bundestagsabgeordnete Markus Herbrand im Interview mit #SWR Aktuell Radio. „Wir brauchen Beweislastumkehr & transparente Berechnungen anstatt Ablehnung rechtmäßiger Ansprüche!“

Mittlerweile gibt es mehrere Muster-Einspruchstexte gegen den Steuerbescheid und gegen die mutmaßliche Doppelbesteuerung, darunter einer von der „Saarbrücker Zeitung“ und einer von „Bild“.

Wie weiter nach dem Urteil?

Der Gesetzgeber muss dem Vergleichsportal Biallo zufolge nach der Bundestagswahl bei der Besteuerung von Renten nachbessern, um für künftige Jahrgänge die Gefahr einer Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dabei gehe es um viel Geld. Doch wie können Steuerzahler reagieren? Wer bereits Rentner ist und die oben genannten Kriterien erfüllt, sollte sich, so Biallo, unter Hinweis auf die Urteile per Einspruch gegen die Steuerfestsetzung zur Wehr setzen und bereits eingelegte Einsprüche auf jeden Fall aufrechterhalten und nicht auf Drängen des Amtes zurücknehmen; wer noch berufstätig ist oder nicht unter die oben genannten Kriterien fällt, kann momentan nur abwarten, Tee trinken und die vom Gericht angemahnte Reform abwarten.

Laut dem Internetportal „InFranken.de“ liegt der zu viel besteuerte Anteil für Rentner*innen, die 2017 in Rente gegangen sind, während des Berufslebens knapp unter 10.000 Euro. Bei Rentnern, die 2020 in den Ruhestand gegangen sind, lag der Betrag bereits bei mehr als 22.000 Euro. Wer 2040 die Rente antritt, bei dem wurden über 53.000 Euro zu viel besteuert. Die aktuelle Übergangszeit geht also nicht auf, teilweise werden mehr als 20 Prozent der Rente zusätzlich besteuert. Erst in 50 Jahren hat dies laut der Studie von Finanzmathematiker Werner Siepe ein Ende.

Wachstumschancengesetz

Die Bundesregierung hat zwar mit dem Wachstumschancengesetz die Lage für künftige Rente zwar etwas verbessert, für Bestandsrentner hat sich allerdings damit nichts verändert. Durch Wachstumschancengesetz wird laut „MSN“ der Besteuerungsanteil für Neurentner jedes Jahr erhöht. Das geht aus Plänen der Bundesregierung aus dem Jahr 2004 hervor. Diese Umstellung zieht sich 35 Jahre hin, passiert aber nicht plötzlich, sondern schrittweise. Der Bundesfinanzhof sah das vor einigen Jahren als verfassungswidrig an und forderte eine Änderung. Mit einem im Wachstumschancengesetz verankerten neuen Besteuerungsmodell steigt der Anteil für neue Renten rückwirkend ab 2024 nur um 0,5 Prozent jährlich statt um ein Prozent. Senioren bleibt dann mehr von ihrer Rente. Wirklich profitieren vom Wachstumschancengesetz nur die Jahrgänge 1975 bis 1980, denn sie zahlen künftig weniger Steuern.

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5 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • […] Doch wer mögliche Ansprüche absichern will, müsse sich beeilen, so der „Münchner Merkur“. Denn auf eine mögliche Rückzahlung können der Zeitung zufolge Rentner nur hoffen, wenn sie gegen ihren Steuerbescheid rechtzeitig Einspruch einlegen. […]

    Antworten
    • Birgit Fischer
      11. Juni 2021 15:46

      Ich habe bisher noch keine Steuern auf meine Rente bezahlt, aber irgendwann wird das fällig werden und davor habe ich Angst. Denn dann reicht meine Rente nicht mehr zum Leben.

      Antworten
      • Helmut Achatz
        11. Juni 2021 16:53

        Keine Angst. Ich würde dir raten, eine Steuersoftware zu kaufen und damit die Steuererklärung zu machen. Es gibt beispielsweise Wiso Steuer, Taxman, Steuersparerklärung. Die Programme kosten zwischen 25 und 30 Euro. Das Geld ist aber gut angelegt, weil die Software auf Möglichkeiten zum Steuern sparen hinweist, auf dich man selbst oft kaum kommt.

        Vor allem gilt: Belege sammeln. Vieles lässt sich steuermindernd absetzen.

        Viel Erfolg

        Antworten
  • […] betrieblicher Rente erhalten, so das  Statistische Bundesamt (Destatis). Zwar steigt wegen des Alterseinkünftegesetzes von 2005 der Besteuerungsanteil, das heißt aber nicht mehr Rentnerinnen und Rentner mehr Steuern […]

    Antworten
  • […] oder betrieblicher Rente erhalten, so das Statistische Bundesamt (Destatis). Zwar steigt wegen des Alterseinkünftegesetzes von 2005 der Besteuerungsanteil, sprich der Anteil der Rente, der besteuert wird, das heißt aber […]

    Antworten

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Helmut Achatz

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