Fehlstart bei der Aktivrente

Finanzen

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Eigentlich sollte die Aktivrente Rentnern seit Januar mehr Netto bescheren. Doch wegen fehlender IT-Standards zahlen viele weiter volle Lohnsteuer.

Die Aktivrente sollte ein Befreiungsschlag werden: Seit Januar 2026 dürfen Arbeitnehmer, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. So sieht es das neue Gesetz vor, das der Bundesrat kurz vor Jahresende verabschiedet hat. Doch der Start ist das reine Chaos – und es folgte für viele Senioren das böse Erwachen beim Blick auf den Lohnzettel. Von wegen Steuerbonus – die Abrechnungen sehen aus wie eh und je.

Woran hakt es?

Ja, woran hakt es? Der Grund liegt nicht im Gesetz, sondern in der technischen Umsetzung: Die Aktivrente ist ein neuer Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG . Doch die dafür nötigen IT‑Schnittstellen und Vorgaben kamen aus dem Bundesfinanzministerium zu spät. Lohnabrechnungsunternehmen wie die DATEV konnten die neuen Freibeträge nicht rechtzeitig in ihre Systeme einpflegen, weil verbindliche Vorgaben aus dem Bundesfinanzministerium schlicht zu spät kamen. Die Folge: Arbeitgeber führen die volle Lohnsteuer ab, obwohl das Gesetz bereits gilt.

Geld weg? Nicht dauerhaft, aber vorerst

Das Ministerium hat inzwischen wohl nachgesteuert, sodass die Abrechnungen ab Februar korrekt laufen sollten. Wer im Januar zu viel gezahlt hat, ist jedoch auf Kulanz angewiesen: Arbeitgeber können die Abrechnung rückwirkend korrigieren. Passiert das nicht, bleibt nur der Weg über die Steuererklärung im kommenden Jahr.

Nicht alle profitieren

Für ein Projekt, das den Fachkräftemangel lindern und die Lust am Weiterarbeiten wecken soll, ist dieser Fehlstart ein fatales Signal. Hinzu kommt die Enttäuschung bei all jenen, die leer ausgehen: Selbstständige, Beamte und Minijobber sind von der Regelung ausgeschlossen. Die Aktivrente richtet sich auch ausschließlich an Arbeitnehmer, die über die Regelaltersgrenze hinaus beschäftigt sind.

Empfehlung für Aktivrentner

Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung für Januar und Februar genau. Wenn der Freibetrag nicht berücksichtigt wurde, suchen Sie das Gespräch mit der Personalabteilung. Die Aktivrente kommt – aber sie kam mit angezogener Handbremse.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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