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Gute Nachrichten für Betriebsrentner: Der KV-Freibetrag steigt 2026 auf 197,75 Euro. Wir zeigen an vier Beispielen, wie viel Geld nach den Abzügen übrigbleibt.
2026 bleibt Betriebsrentner netto mehr von ihrer Zusatzvorsorge. Der Grund ist die jährliche Anpassung des Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser ist von 187,25 Euro (2025) auf 197,75 Euro im Jahr 2026 gestiegen.
Wer profitiert?
Anspruch auf den Freibetrag haben alle Ruheständler, die in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind. Wichtig: Für freiwillig Versicherte (z. B. ehemalige Selbstständige ohne ausreichende Vorversicherungszeit) gilt dieser Vorteil leider nicht.
Freibetrag vs. Freigrenze
Ein entscheidender Unterschied besteht zwischen Kranken- und Pflegeversicherung:
- Krankenversicherung (KV): Hier gilt ein Freibetrag. Beiträge fallen nur auf den Teil der Betriebsrente an, der über 197,75 Euro liegt.
- Pflegeversicherung (PV): Hier gilt eine Freigrenze. Wird die Grenze von 197,75 Euro auch nur um einen Cent überschritten, muss die gesamte Betriebsrente verbeitragt werden.
Drei Rechenbeispiele für 2026
Um die Wirkung zu verdeutlichen, hat „IhreVorsorge“ drei Beispiele durchgerechnet – und dabei einen KV-Zusatzbeitrag von 3,1 % (Gesamt-KV: 17,7 %) angenommen:
Beispiel 1: Die „Abzugsfreie“ (150 € Rente)
Wer eine kleine Betriebsrente von 150 Euro bezieht, liegt unter dem Freibetrag und der Freigrenze. Ergebnis: 150 Euro brutto wie netto. Da der Freibetrag jährlich steigt, bleibt diese Rente voraussichtlich auch bei künftigen Anpassungen abzugsfrei.
Beispiel 2: Der Kinderlose (250 € Rente)
Hier wird es komplizierter.
- KV: Nur 52,25 Euro (250 minus 197,75) werden mit 17,7 % verbeitragt = 9,25 Euro Abzug.
- PV: Da die Freigrenze überschritten ist, fallen auf die vollen 250 Euro 4,2 % Beitrag an (für Kinderlose) = 10,50 Euro.
- Netto-Auszahlung: 230,25 Euro.
Beispiel 3: Die Mutter (450 € Rente)
Bei einer höheren Rente steigen die Abzüge deutlich:
- KV: 252,25 Euro über dem Freibetrag kosten 44,65 Euro Beitrag.
- PV: Mit Kind liegt der Beitragssatz bei 3,6 %. Auf 450 Euro fallen 16,20 Euro an.
- Netto-Auszahlung: 389,15 Euro. (Ein Minus von fast 61 Euro gegenüber dem Bruttobetrag.)
Beispiel 4: Einmalauszahlung (96.000 €)
Wer eine Direktversicherung hat, die er als Kapitalauszahlung bekommt, muss dafür zehn Jahre lang (120 Monate) anteilig Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Die Krankenkasse errechnet aus dem Gesamtbetrag eine „fiktive“ Betriebsrente (Kapitalauszahlung ./. 120). Die Rechnung sieht dann folgendermaßen aus:
| Auszahlung | 96.000,00 |
| „fiktive“ Rente € | 800,00 |
| Freibetrag € | 197,75 |
| verbeitragte Rente € | 602,25 |
| Krankenkassenbeitrag % | 14,60 |
| Krankenkassenbeitrag € | 87,93 |
| Zusatzbeitrag % | 3,10 |
| Zusatzbeitrag € | 18,67 |
| Pflegebeitrag % | 3,60 |
| Pflegebeitrag % (Kinderlos) | 4,20 |
| Pflegebeitrg € | 28,80 |
| Pflegebeitrg € (Kinderlos) | 33,60 |
| KV + PV gesamt € | 135,40 |
| KV + PV (Kinderlos) gesamt € | 140,20 |
| Rest Betriebsrente € | 664,60 |
| Rest Betriebsrente (kinderlos) € | 659,80 |
Fazit: Der steigende Freibetrag mildert die Belastung durch steigende Krankenkassenbeiträge ab, doch besonders die Pflegeversicherung bleibt für Bezieher kleiner und mittlerer Betriebsrenten ein spürbarer Kostenfaktor.
Tipp: Wer es ganz genau wissen will, kann seine individuellen Abzüge mit dem Online-Rechner der Stiftung Warentest ermitteln.
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