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Wer hat recht in puncto Rentenniveau – die SPD oder die Junge Union? Was genau steht im Koalitionsvertrag dazu? Wie geht’s weiter im Rentenstreit?
Das Kabinett von Bundeskanzler Friedrich Merz will auf Biegen und Brechen durchdrücken, dass das Rentenniveau von 48 Prozent auch die Berechnungsgrundlage für die Zeit nach 2031 ist, was im Kern der Forderung der SPD entspricht und von der „Jungen Gruppe“ abgelehnt wird. Der Nachhaltigkeitsfaktor (NHF) wurde übrigens von einer rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder (SPD) 2004 eingeführt und trat 2005 in Kraft.
Nachhaltigkeitsfaktor ausgesetzt
2018 setzte eine schwarz-rote Regierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel den Nachhaltigkeitsfaktor durch das Rentenpaket I bis 31. Dezember 2025 aus. Die Haltelinie von 48 Prozent Rentenniveau, sprich die Aussetzung des Nachhaltigkeitsfaktors, wurde im Frühjahr 2022 durch das Rentenpaket II der Ampelkoalition bestätigt (gemäß § 154 Abs. 3 Satz 1 SGB VI) bis zum 31. Dezember 2025 – beschlossen von der „Ampelkoalition“ (SPD, Grüne, FDP).
Das heißt, faktisch ist der Nachhaltigkeitsfaktor ab 1. Januar 202t wieder gültig. Er würde sich, wenn es kein Folgegesetz gibt, bei der kommenden Rentenerhöhung auswirken und die Rentenerhöhung entsprechend dämpfen.
Junge Gruppe revoltiert gegen Rentenpaket
Noch gibt es kein Folgegesetz, entsprechend hektisch agieren und reagieren zurzeit Regierung, 18 Abgeordnete der „Jungen Gruppe“ von der Union, die dem geplanten Rentenpaket II der schwarz-roten Regierung im Bundestag nicht zustimmen möchten, und SPD.
Genau damit, sprich mit dem Nachhaltigkeitsfaktor und dessen Gültigkeit befasst sich der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung (Union und SPD). Sie muss sich sputen, denn sollte kein Folgegesetz zustande kommen, gilt der Nachhaltigkeitsfaktor.
Koalitionsvertrag ist Auslegungssache
Woran entzündet sich der Streit zwischen der „Jungen Gruppe“ und der Regierung? Der Koalitionsvertrag ist dummerweise nicht eindeutig, was das betrifft – hier der Wortlaut:
Wir werden die Alterssicherung für alle Generationen auf verlässliche Füße stellen. Deshalb werden wir das Rentenniveau bei 48 Prozent gesetzlich bis zum Jahr 2031 absichern. Die Mehrausgaben, die sich daraus ergeben, gleichen wir mit Steuermitteln aus. Am Nachhaltigkeitsfaktor halten wir grundsätzlich fest.“
Wer interpretiert nun was wie?
- Die SPD interpretiert den Koalitionsvertrag so, dass das Niveau von 48 Prozent auch die Berechnungsgrundlage für die Zeit nach 2031 sein muss, selbst wenn der Nachhaltigkeitsfaktor dann wieder greift.
- Argument gegen Kürzung: Wenn man nach 2031 von einem fiktiven, ohne die Haltelinie niedrigeren Niveau rechnen würde (was die junge Union und Teile der CDU/CSU fordern), käme dies einer faktischen Rentenkürzung gleich. Das Rentenniveau würde demnach ab 2032 stärker absinken, als wenn man von den politisch gesicherten 48 Prozent als Basis ausginge. Die SPD hält dies für einen Vertragsbruch.
- Verhinderung von Rentenkürzungen: Die SPD betont, dass sie klare Sicherheit für heutige und zukünftige Rentner schaffen will und kein neues Kürzungspaket zulassen wird.
- Finanzierung: Die entstehenden Mehrausgaben sollen, wie im Vertrag vereinbart, mit Steuermitteln ausgeglichen werden.
Gesamtheit des Rentenpakets
Die SPD betrachtet die Rentenpläne im Koalitionsvertrag als Gesamtpaket, das neben der Haltelinie auch weitere Punkte umfasst wie Ausweitung der Mütterrente, Aktivrente und Frühstartrente.
Die „Junge Gruppe“ in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die die jüngeren Abgeordneten vertritt, legt den Koalitionsvertrag in Bezug auf das Rentenniveau deutlich restriktiver aus als die SPD und die Fraktionsführung. Ihre Auslegung konzentriert sich stark auf die generationengerechte Finanzierbarkeit und die Einhaltung der Befristung.
Ihre Position lässt sich in drei Hauptpunkten zusammenfassen, die aktuell zu einem offenen Konflikt innerhalb der Koalition geführt haben:
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Klare Befristung bis 2031
Die „Junge Gruppe“ akzeptiert die im Koalitionsvertrag festgelegte Stabilisierung des Rentenniveaus von 48 Prozent – aber nur für den vereinbarten Zeitraum bis zum 30. Juni 2031.
- Auslegung des Koalitionsvertrags: Sie betonen, dass der Koalitionsvertrag keine Vereinbarung über eine Stabilisierung des Rentenniveaus über 2031 hinaus trifft.
- Forderung: Das Gesetz soll klar regeln, dass das Rentenniveau nach 2031 wieder zu dem Wert zurückkehren muss, der sich nach geltendem Recht, das heißt, mit voller Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors, ergeben würde.
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Kritik am „Dauerhaften Niveau-Bonus“
Der Hauptkritikpunkt der Jungen Gruppe richtet sich gegen den aktuellen Gesetzentwurf (Rentenpaket), der nach ihrer Interpretation über den Koalitionsvertrag hinausgeht und eine dauerhafte, künstliche Erhöhung des Rentenniveaus vorsieht:
- Der Vorwurf: Der Gesetzentwurf würde festlegen, dass das Rentenniveau ab 2032 um etwa einen Prozentpunkt höher liegen soll, als es ohne das neue Gesetz der Fall wäre. Das heißt, der Nachhaltigkeitsfaktor würde zwar wieder greifen, aber von den politisch stabilisierten 48 Prozent als höhere Basis aus rechnen.
- Folgekosten: Dies führt zu dauerhaften Milliardenlasten auf den Schultern der jungen Generation (geschätzt über 115 bis 120 Milliarden Euro zusätzlich bis 2040). Solche „dauerhaften Milliardenlasten“ seien „nicht hinnehmbar“ und stünden im Widerspruch zum Grundsatz der Nachhaltigkeit.
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Festhalten am Nachhaltigkeitsfaktor (NHF)
Die „Junge Gruppe“ sieht in der Befristung der Haltelinie bis 2031 die beste Möglichkeit, dem Grundsatz des Koalitionsvertrages nachzukommen, grundsätzlich am Nachhaltigkeitsfaktor festzuhalten.
- Sie argumentieren, dass die dauerhafte Anhebung des Niveaus über 2031 hinaus das Versprechen, den Nachhaltigkeitsfaktor als Dämpfer zu erhalten, brechen würde.
- Ihr Ziel ist es, die Finanzierungsrisiken zu begrenzen und spätere generationsgerechte Reformen (die in einer Rentenkommission diskutiert werden sollen) nicht durch Vorfestlegungen zu blockieren.
Zusammenfassend legt die „Junge Gruppe“ den Vertrag als befristeten sozialen Kompromiss aus, der nicht als Einfallstor für eine dauerhafte, milliardenschwere Aushebelung des Nachhaltigkeitsprinzips dienen darf.
Versprechen
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform „zügig“ anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens
Noch keine Lösung
Um die „Junge Gruppe“ (deren Nein das Gesetz scheitern lassen würde, da die Koalition nur eine knappe Mehrheit hat) zu überzeugen, wurde eine Kompromisslösung in Form eines Begleitbeschlusses vereinbart:
- Einsetzung einer Rentenkommission: Es soll noch in diesem Jahr, sprich 2025, eine Kommission für die Alterssicherung eingesetzt werden.
- Auftrag: Diese Kommission soll bis zum Ende des zweiten Quartals 2026 (also bis Mitte nächsten Jahres) Vorschläge für eine grundsätzliche Reform der Alterssicherung vorlegen, die die Finanzierung ab 2032 nachhaltig sichern soll.
- Rolle der „Jungen Gruppe“: Der „Jungen Gruppe“ wurde eine zentral prägende Rolle in dieser Rentenkommission zugesichert. Ziel ist, ihre Bedenken zur Generationengerechtigkeit in die langfristige Reform einzubringen.
Der inhaltliche Streit um die langfristigen Kosten wurde nicht gelöst, sondern vertagt. Die „Junge Gruppe“ hat im Gegenzug für die grundsätzliche Zustimmung zum aktuellen Gesetz (Rentenpaket II) die Zusage für eine entscheidende Rolle bei der nächsten, großen Rentenreform erhalten. Es bleibt abzuwarten, ob die „Junge Gruppe“ diese Zusagen als ausreichend ansieht, um dem aktuellen Gesetz im Bundestag zuzustimmen.
Der Unmut in den Reihen der Union ist groß. Es ist längst noch nicht ausgemacht, dass die „Junge Gruppe“ dem Rentenpaket im Bundestag zustimmen wird. Eine Zusage der Jungen habe er noch nicht, sagt Merz, wie das „ZDF“ berichtet. Die endgültige Entscheidung steht noch aus.
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