Werbung
Am 29. April 2025 soll die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit eingeführt werden, allerdings vorerst nur für die gesetzlich Krankenversicherten. Jeder kann selbst bestimmen, ob er mitmacht.
Was die Israelis schon seit Jahrzehnten haben, bekommen jetzt auch die Deutschen: die elektronische Patientenakte (ePA). Bereits seit Mitte der 90er-Jahre laufen dem „Ärzteblatt“ zufolge in Israel erste Projekte zum Austausch digitaler Gesundheitsdaten; heute nutzen quasi alle Israelis eine funktionierende, elektronische Patientenakte (Eletronic Medical Record, EMR), wie „Forbes“ schreibt. Das Gesundheitswesen in Israel läuft fast komplett papierlos ab – zum Nutzen von Patienten und Ärzten.
Am 29. April 2025 soll es nun endlich losgehen mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten. Dieser Rollout erfolgt im sogenannten Opt-out-Verfahren, was bedeutet, dass jeder Versicherte automatisch eine ePA erhält, es sei denn, er widerspricht aktiv.
Die ePA soll als zentrale digitale Speicherstelle für medizinische Daten dienen und den Austausch zwischen Ärzten, Krankenhäusern und anderen Gesundheitsdienstleistern erleichtern. Die Patienten müssen nicht länger ihre Anamnese, sprich, die Vorgeschichte ihrer Krankheit, auswendig lernen. Bei Unfällen ist die Anamnese jederzeit greifbar, so die Patienten denn nicht widersprochen haben. Das spart Zeit. Ziel der ePA ist es, die Qualität der Versorgung zu verbessern, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und auch den Patienten einen besseren Überblick über ihre Gesundheitsdaten zu ermöglichen.
Was bringt die ePA?
Wichtige Aspekte der Einführung:
-
Automatisierte Anlage:
Gesetzlich Versicherte müssen nicht aktiv werden, um eine ePA zu erhalten. Ihre Krankenkassen haben oder werden diese automatisch anlegen, sofern kein Widerspruch erfolgt.
-
Freiwillige Nutzung in der Startphase:
Obwohl die ePA ab dem 29. April verfügbar ist, wird die Nutzung durch Arztpraxen und Kliniken zunächst freiwillig sein. Eine Pflicht zur Nutzung für Leistungserbringer ist ab Oktober 2025 vorgesehen.
-
Leere Akten zu Beginn:
Zum Start der ePA werden die Akten zunächst leer sein. Neue Befunde und Verordnungen werden ab diesem Zeitpunkt digital gespeichert. Ältere Dokumente können Patienten selbstständig oder über ihre Krankenkasse hochladen lassen.
-
Datenhoheit beim Patienten:
Versicherte haben die volle Kontrolle über ihre ePA. Über eine App ihrer Krankenkasse können sie einsehen, welche Daten gespeichert sind und welche Leistungserbringer Zugriff auf bestimmte Informationen haben sollen. Sie können auch Berechtigungen jederzeit anpassen oder einen Widerspruch gegen die ePA einlegen, auch nachträglich. Im Falle eines Widerspruchs müssen die Kassen die ePA inklusive aller Daten löschen.
-
Sicherheitsmaßnahmen:
Nach anfänglichen Sicherheitsbedenken hat das Bundesgesundheitsministerium betont, dass umfassende Sicherheitsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umgesetzt wurden, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
-
Informationskampagne:
Die Gematik, die nationale Agentur für digitale Medizin, stellt umfangreiche Informations- und Schulungsmaterialien für Patienten und Leistungserbringer bereit, darunter Flyer, Schulungsvideos und Materialien für Wartezimmer.
Erwartungen und Herausforderungen
Die Einführung der ePA wird als wichtiger Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitswesens betrachtet. Sie birgt das Potenzial für eine effizientere und patientenzentriertere Versorgung.
Gleichzeitig gibt es Herausforderungen. Es ist entscheidend, dass alle Akteure im Gesundheitswesen die notwendigen technischen Voraussetzungen schaffen und sich mit der neuen Technologie vertraut machen. Auch die Sensibilisierung der Patienten für die Vorteile und die Handhabung der ePA ist von großer Bedeutung.
Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben
Einfach jetzt kostenlos abonnieren
Was enthält die ePA?
In der ePA sollen beispielsweise ärztliche Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenlisten gespeichert werden, womit sich Mehrfachdiagnose und unnötige Wege ersparen ließen. Ärzte könnten viel einfacher Daten untereinander austauschen, was Zeit und Geld sparen würde. „Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück; das können wir nicht länger verantworten“, so Lauterbach. In den kommenden Wochen will entsprechende Gesetze auf den Weg bringen.
Freiwillig scheint in Deutschland wenig zu laufen: Die elektronische Patientenakte war schon 2021 eingeführt worden. Dumm nur, dass sie fast niemand nutzt. Was wunder, wer bei seiner Krankenversicherung einmal nach „elektronischer Patientenakte“ sucht, wird schnell feststellen, wie kompliziert es ist, sie zu nutzen. Ein Beispiel dafür: die TK. Da steht: „Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für den Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) über TK-Safe („TK-Safe-Nutzungsbedingungen“) regeln die rechtlichen Bedingungen und Voraussetzungen für die Nutzung der ePA über die App- sowie die Desktop-Anwendung ‚TK-Safe“. Spätestens nach der zweiten Seiten der „Nutzungsbedingungen“ hören die meisten auf zu lesen und lassen es. Bei anderen Krankenkassen sieht es nicht besser aus. Selbst technikaffine Versicherte haben null Bock auf die elektronische Patientenakte.
Die E-Akte muss erst mit Leben gefüllt werden, wie die Verbraucherzentrale zu bedenken gibt.
Das sollten Sie wissen:
- Ihre ePA ist am Anfang leer.
- Nach und nach kommen Daten durch Behandlungen oder eigene Einträge hinzu.
- Im Laufe der Zeit entsteht ein Überblick über Ihre Gesundheit. Je vollständiger Ihre ePA ist, desto größer ist der Mehrwert für Ihre medizinische Versorgung.
- Derzeit sind noch nicht alle Funktionen nutzbar. Die ePA wird immer weiter ausgebaut.
Quelle: Verbraucherzentrale
Wunsch und Wirklichkeit
Bei der Digitalisierung müssen allerdings Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser mitspielen. Ob das gelingt, ist zurzeit allerdings fraglich. Die Kaufmännische Krankenkasse KKH erklärt in einem Video, was die elektronische Patientenakte ist. Die Realität sieht leider ganz anders aus. Vielleicht ändert das Opt-out-Verfahren etwas an der Verbreitung der elektronischen Patientenakte.
Kritik bremst Einführung
Nun, Deutschland ist nicht Israel: Einige Deutsche haben Angst, sie würden per ePA ausgespäht und verweigern sich. Kaum hat Karl Lauterbach angekündigt, die Einführung der ePA zu beschleunigen, regt sich schon von vielen Seiten Kritik – und das nach 20 Jahren Versuchen, die ePA einzuführen. Deutschland ist ein dermaßen technikfeindliches Land geworden. Was in anderen Ländern selbstverständlich ist, wird hierzulande permanent und dauerhaft hinterfragt und ausgebremst. Die Medien, allen voran der „Spiegel“ schüren diese Ängste: Der „Spiegel“ titelt „Millionen Versicherte haben elektronischer Patientenakte widersprochen“, erst beim Lesen erfährt der Leser, dass es lediglich fünf Prozent der Versicherten sind.
Image by Tung Nguyen from Pixabay
Werbung