Rentner zahlen ohne Gegenleistung

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Rentner dürfen zwar grenzenlos hinzuverdienen, zahlen dafür aber Steuern und Sozialabgaben, bekommen indes kaum Gegenleistung. Das muss sich ändern.

Wer glaubt, er könnte als Rentnerin oder Rentner einfach neben der Rente sich so etwas hinzuverdienen, muss seine Meinung ganz schnell revidieren. Staat und Sozialversicherungen greifen ganz schnell zu und vergällen Rentnerinnen und Rentnern das Arbeiten. Wenn es denn nur die Steuern wären, zusätzlich schlagen auch Sozialabgaben zu Buche, sodass sich Arbeit kaum lohnt.

Die Hinzuverdienstgrenzen wurden zum 1. Januar 2023 für vorgezogene Altersrenten aufgehoben und bei Erwerbsminderungsrenten angepasst.
Arbeitgeber rebellieren

So langsam scheint das auch Arbeitgebern zu dämmern: Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert nun die Abschaffung der „Strafbeiträge an die Sozialversicherung“, um die Beschäftigung attraktiver zu machen. Was genau will Dulger damit sagen? Arbeitgeber müssen auch für Rentnerinnen und Rentner, die bei ihm arbeiten, Rentenversicherungsbeiträge zahlen, obwohl Rentnerinnen und Rentner nichts davon haben, denn ihre Rente wird deswegen nicht aufgestockt. Der Arbeitgeber zahlt beispielsweise bei Minijobbern 15 Prozent in die Rentenkasse ein und die beschäftigten Rentnerinnen und Rentner 3,6 Prozent, wobei sie sich von der Zahlung auf Antrag befreien lassen können. Anders sieht es aus bei Haushaltshilfen: Sie zahlen bei Minijobs, so sie sich nicht befreien lässt, 13,6 Prozent Rentenversicherungsbeitrag, der Arbeitgeber nur fünf Prozent. Nur wenn der Arbeitnehmer freiwillig weiter Rentenbeiträge zahlt, wirken sich die Arbeitgeberbeiträge rentensteigernd aus. Von dieser Möglichkeit machen laut Arbeitgeberverband aber lediglich sieben Prozent der betreffenden Arbeitnehmer Gebrauch.

Gutverdiener werden geschröpft

Wer als Rentnerin oder Rentner nicht abhängig beschäftigt ist, sondern selbstständig, zahlt zwar nicht in die Rentenversicherung, aber dafür in die Krankenversicherung ein – und zwar für alles, was über der beitragsfreien Untergrenze von 176,75 Euro im Monat liegt, wie die „Techniker Krankenkasse“ erklärt. Aufs Jahr hochgerechnet, sollten also Rentnerinnen und Rentner ihren Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit nicht zu viel arbeiten, um unter der Schwelle von 2.121 (176,75 x 12) Euro zu bleiben. Denn, ab dann zahlen Krankenversicherungsbeiträge – zusätzlich zu den Beiträgen aus ihrer gesetzlichen Rente.

Wo bleibt die Gegenleistung?

Dass diese Regelung nicht gerade die Lust auf Arbeit neben der Rente fördert, liegt auf der Hand. Die Belastung von Rentnerinnen und Rentner durch Sozialabgaben wirkt wie eine Wachstumsbremse. Deswegen fordert Dulger, dass „die Ampelkoalition mehr Anreize setzen für die Beschäftigung älterer Menschen setzen muss“, wie er in der „Welt“ sagt. Die von der Bundesregierung beschlossene dauerhafte Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen für Rentner sei ein richtiger Schritt, reiche aber bei Weitem nicht aus – dazu würden auch massive finanzielle Vergünstigungen für ältere Beschäftigte und ihre Arbeitgeber gehören, um möglichst viele Babyboomer länger im Berufsleben zu halten. „Es ist ein Anachronismus, dass Arbeitgeber heute teilweise noch immer Strafbeiträge an die Sozialversicherung zahlen müssen, wenn sie Rentner beschäftigen“, so der Arbeitgeberpräsident.

Übrigens zahlt der Arbeitgeber, wenn er Rentnerinnen und Rentner beschäftigt, auch noch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung – ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze zahlt nur noch der Arbeitgeber.

Zahlen, zahlen, zahlen

Wer diese Regeln verinnerlicht, merkt schnell, wie widersinnig das Ganze ist. Jetzt erst lehnen sich die Arbeitgeber auf und machen auf diese Missstände aufmerksam – und fordern: „Bei Bezug einer Rente, egal ob vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze, sollten keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen – weder von den Arbeitgebern noch von den Beschäftigten“. Wenn keine Ansprüche geltend gemacht werden könnten, dürften auch keine Beiträge verlangt werden, so die Arbeitgeber. Keine Leistung ohne Gegenleistung. Schließlich sei jemand, der trotz Rente noch arbeite, im Fall des Jobverlusts durch die Rente abgesichert und könnte – wenn notwendig und gewollt – problemlos kurzfristig von einer Teil- in eine Vollrente wechseln.

Kein Anspruch auf Krankengeld

Wie irrsinnig die gegenwärtigen Regelungen sind, belegt ein anderes Beispiel: Rentnerinnen und Rentner zahlen in der Krankenversicherung derzeit 14,6 Prozent, statt den ermäßigten Satz von 14,0 Prozent. Sie haben aber keinen Anspruch auf Krankengeld haben, deswegen sollte der Satz gesenkt werden.

Untergrenze für geringe Einkommen

Für Pflichtversicherte gibt es eine beitragsfreie Untergrenze. Liegen Ihre Versorgungsbezüge und Ihre Einnahmen aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit insgesamt höchstens bei 176,75 Euro im Monat? Dann brauchen Sie dafür keine Beiträge zu zahlen (Stand: 2024).

Wenn Sie freiwillig versichert sind, zahlen Sie außerdem Beiträge aus allen weiteren Einnahmen, z.B. aus

  • Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung
  • Einkommen aus Kapitalvermögen
  • Arbeitsentgelt aus einem Minijob (bis 538 im Monat brauchen Sie nur die Pflegeversicherung zu zahlen)

Die Untergrenze für geringe Einkommen gilt nicht für freiwillig Versicherte.

Quelle: TK

 

Bild: Shutterstock | WHYFRAME

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Helmut Achatz

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