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Die Zurich Deutscher Herold kürzte einem Rentner seine Riester-Rente. Das Landgericht Köln befand, dass das unzulässig ist. Jetzt will es die Zurich genau wissen – und geht in Berufung.
Im Februar hat das Landgericht Kölne ein richtungsweisendes Urteil erlassen und dem Riester-Sparer Stefan Kolb recht gegeben, der sich gegen die Kürzung seiner Riester-Rente durch die Zurich Deutscher Herold wehrte. Der Versicherer senkte, so die „Zeit“, einfach den Rentenfaktor beim Riester-Vertrag, wodurch die spätere Rente geringer ausfällt. Das Landgericht Köln (Az.: 26 O 12/22) sah das als unzulässig an und kippte per Urteil die Kürzung.
Zurich geht in Berufung
Die Zurich Deutscher Herold ist in Berufung gegangen, sie „Cash“ berichtet. Zurich halte es wegen der Bedeutung der Thematik ebenfalls für wichtig, dass eine ober- oder höchstrichterliche Entscheidung dazu getroffen und so die Rechtslage geklärt werde. Deshalb habe der Versicherer sich entschieden, in Berufung zu gehen. „Wir haben die schriftliche Urteilsbegründung analysiert und entschieden, das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln der nächsthöheren Instanz zur Entscheidung vorzulegen“, so das Unternehmen.
Nach Auffassung des Verbraucherportal „Finanzwende“ habe das Urteil Signalwirkung – sowohl für die Anbieter als auch für tausende Versicherungsnehmer. Denn bei dem Streit gehe es, so „Cash“ auch um die Grundsatzfrage, ob Versicherer eine ursprünglich vereinbarte Rente nachträglich kürzen dürfen, zum Beispiel aufgrund niedriger Zinsen am Kapitalmarkt.
Urteil mit Signalwirkung
Das Verbraucherportal „Finanzwende“ hatte die Klage eines Kölner Angestellten gegen die einseitige Kürzung seiner Riester-Rente unterstützt. Vor dem Landgericht Köln bekam der Angestellte Recht: Das Gericht erklärte die Kürzung für unwirksam. Das Urteil stärke die Position zahlreicher Versicherter, deren Rentenansprüche ebenfalls einseitig gekürzt wurden, so „Finanzwende“. Bundesweit könnten, schätzt „Finanzwende“ zehntausende Kunden betroffen sein. Die Entscheidung sei allerdings noch nicht rechtskräftig.
Was sollen Kunden unternehmen, dene es ähnlich geht wie Stefan Kolb? Britta Langenberg von „Finanzwende“ rät, die Verträge prüfen und sich professionelle Hilfe suchen.
Kürzung um ein Viertel
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Helmut Achatz
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