Die Zurich will es bei Riester genau wissen

Finanzen

Werbung

Intro

Die Zurich Deutscher Herold kürzte einem Rentner seine Riester-Rente. Das Landgericht Köln befand, dass das unzulässig ist. Jetzt will es die Zurich genau wissen – und geht in Berufung.

Im Februar hat das Landgericht Kölne ein richtungsweisendes Urteil erlassen und dem Riester-Sparer Stefan Kolb recht gegeben, der sich gegen die Kürzung seiner Riester-Rente durch die Zurich Deutscher Herold wehrte. Der Versicherer senkte, so die „Zeit“, einfach den Rentenfaktor beim Riester-Vertrag, wodurch die spätere Rente geringer ausfällt. Das Landgericht Köln (Az.: 26 O 12/22) sah das als unzulässig an und kippte per Urteil die Kürzung.

Zurich geht in Berufung

Die Zurich Deutscher Herold ist in Berufung gegangen, sie „Cash“ berichtet. Zurich halte es wegen der Bedeutung der Thematik ebenfalls für wichtig, dass eine ober- oder höchstrichterliche Entscheidung dazu getroffen und so die Rechtslage geklärt werde. Deshalb habe der Versicherer sich entschieden, in Berufung zu gehen. „Wir haben die schriftliche Urteilsbegründung analysiert und entschieden, das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln der nächsthöheren Instanz zur Entscheidung vorzulegen“, so das Unternehmen.

Nach Auffassung des Verbraucherportal „Finanzwende“ habe das Urteil Signalwirkung – sowohl für die Anbieter als auch für tausende Versicherungsnehmer. Denn bei dem Streit gehe es, so „Cash“ auch um die Grundsatzfrage, ob Versicherer eine ursprünglich vereinbarte Rente nachträglich kürzen dürfen, zum Beispiel aufgrund niedriger Zinsen am Kapitalmarkt.

Urteil mit Signalwirkung

Das Verbraucherportal „Finanzwende“ hatte die Klage eines Kölner Angestellten gegen die einseitige Kürzung seiner Riester-Rente unterstützt. Vor dem Landgericht Köln bekam der Angestellte Recht: Das Gericht erklärte die Kürzung für unwirksam. Das Urteil stärke die Position zahlreicher Versicherter, deren Rentenansprüche ebenfalls einseitig gekürzt wurden, so „Finanzwende“. Bundesweit könnten, schätzt „Finanzwende“ zehntausende Kunden betroffen sein. Die Entscheidung sei allerdings noch nicht rechtskräftig.

Was sollen Kunden unternehmen, dene es ähnlich geht wie Stefan Kolb? Britta Langenberg von „Finanzwende“ rät, die Verträge prüfen und sich professionelle Hilfe suchen.

Kürzung um ein Viertel

Der Kölner Angestellte ist nicht der einzige, der einen Brief seiner Versicherungen bekommen hat, in dem die Versicherung ankündigte, den Rentenfaktor nach unten zu korrigieren. Die Zurich hatte es wohl etwas mit der Korrektur übertrieben. Die Zurich hat ihrem Kunden mit fondsgebundener Riester-Rentenpolice laut „Finanzwende“ mitgeteilt, sie müsse den Rentenfaktor von ursprünglich vereinbarten 37,34 Euro je 10.000 Euro Kapital auf 27,97 Euro kürzen, sprich um  knapp ein Viertel.
Das Landgericht Köln hat, so „Finanzwende“ im Fall eines Riester-Kunden zum ersten Mal die einseitige Rentenkürzung einer Versicherungsgesellschaft für unwirksam erklärt. „Finanzwende“ liefert die Details des Urteils mit entsprechender Kommentierung. Noch sei das Urteil nicht rechtskräftig, die Zurich könne Berufung einlegen. In diesem Fall ginge der Streit in der nächsten Instanz weiter – dann vor dem Oberlandesgericht Köln. Immerhin: Andere Versicherungsnehmer können sich ab sofort auf das Urteil berufen (Az. 26 O 12/22).

Du kannst den Artikel teilen:

Werbung

Das könnte dich auch interessieren

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

null

Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

Newsletter

Erhalte regelmäßig News, Tipps und Infos rund um’s Thema Rente und Co. Du erhältst 14-tägig einen Newsletter.

Weitere Inhalte

Rentenplaner für Dummies

Werbung

Menü