Aus für Habecks Gasheizungs-Aus?

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Nach der Entrüstungswelle hat sich die Ampel eines Besseren besonnen und auf ein Aus für Habecks Gasheizungs-Aus geeinigt. Millionen von Rentnern müssen ihre Heizungen nicht schon 2024 herausreißen. Allerdings hat das neue Gebäudeenergiegesetzt immer noch viele Haken.

Aus „muss“ wird „möglichst“ – im Koalitionsausschuss beschloss die Ampel aus SPD, FDP und Grünen,  „dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll“. Die Heizungstauschpflicht von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist erst einmal entschärft. Sie wäre „für Millionen Rentner eine Enteignung durch die Hintertür“ gewesen, wie Focus-Online-Leser Karl-Heinz H. schreibt. Habeck wollte, dass ab 2024 neue eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. In dem 16-seitigen Papier „Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung“ wird jetzt ein  „technologieoffener Ansatz verfolgt“ und „dass ausreichende Übergangszeiträume zur Verfügung stehen“. Das Gesetz werde dabei pragmatisch ausgestaltet, unbillige Härten auch zum sozialen Ausgleich würde vermieden und sozialen Aspekten angemessen Rechnung getragen; auch für Mieterinnen und Mieter, heißt es in dem Papier. „Damit Bürgerinnen und Bürger nicht überfordert werden, wird zielorientiert geprüft, wie der ambitioniertere Austausch von Öl- und Gasheizungen aufgrund der Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gezielt und bürokratiearm aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziell gefördert werden kann“, so das Versprechen. Niemand werde im Stich gelassen.

Gasheizungs-Aus vom Tisch?

beheizungsstruktur

Quelle: ThePioneer

Habeck ist offensichtlich wieder auf den Boden der Tatsachen heruntergeholt worden. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hätte bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner, die eine Immobilie besitzen und deren Heizung in die Jahre gekommen ist, ab 2024 komplett hätten umrüsten, denn ein einfacher Austausch des Kessels wäre dann nicht mehr erlaubt gewesen. Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), den die Ampel übrigens schon im März 2022 erarbeitet hatte, sah ab 1. Januar 2024 eine 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energie vor. Zurzeit heizen die Deutschen zur Hälfte mit Gas und zu einem Viertel mit Öl – das heißt, drei Viertel in diesem Land müssten sich schon sehr bald ganz konkret mit der radikalen Heizungswende beschäftigen und umstellen, wenn ihr Heizung zu alt ist. Dabei geht es nicht nur um den Austausch ihres Heizungskessels, sondern um eine weitreichende Umgestaltung ihrer Immobilie, so sie denn nicht auf Niedertemperatur optimiert ist. Das kostet nicht ein paar Tausender, sondern zig Tausende. Vor allem Rentnerinnen und Rentner wären damit finanziell überfordert. Mit dem „Möglichst“ haben sie jetzt mehr Zeit für die geforderte Heizungswende.

Das „Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung“ entschärft Habecks Entwurf des GEG. Niemand müsse sich Sorgen machen, so Bundeskanzler Olaf Scholz, weil seine Heizung kaputtgehe. Niemand sollte sich allerdings von Scholz‘ Worten einlullen lassen – er hat schon viel versprochen und wenig gehalten. Bei der 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien wird es bleiben – nur entschärft durch das Wörtchen „möglichst“. Das lässt Spielraum bei der Umsetzung, sowohl in punkto Umfang wie Zeitraum. Es wird spannend, wie die Ampel das in ein Gesetz gießt.

Der Entwurf des Gesetzes wird neu formuliert. Bis Ende April soll er stehen; und vor der Sommerpause soll das Gesetz den Bundestag passiert haben.

Hauptsache CO₂ einsparen

Im 16-seitigen Papier steht etwas von „technologieoffenem Ansatz“ und „ausreichenden Übergangszeiträumen“ sowie Vermeidung von „unbilligen Härten“.  Darüber hinaus hat Bauministerin Geywitz laut „Welt“  erklärt, wichtig sei  ja einfach nur, dass man CO₂ einspare. „Nicht wichtig ist, durch welche Technik.“

Ausnahmen

  • Ausgenommen sein sollen von der Regelung, so die „Welt“, künftig nur Hauseigentümer, die über 80 Jahre alt sind. Sie dürften sich auch weiter herkömmliche Gasheizungen einbauen lassen, wenn ihr bisheriges Gerät kaputtgeht. Geht das Haus später an einen jüngeren Eigentümer über, beginnt eine Übergangsfrist: Innerhalb von zwei Jahren muss der neue Besitzer dann nachweisen, dass er mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie heizt.
  • Ist die Gasheizung total hinüber, soll der Besitzer sich eine neue einbauen dürfen. Allerdings muss er sie spätestens nach drei Jahren so ergänzen, dass sie das GEG einhält. Da könnte auf den Besitzer hohe Kosten zukommen.

Dieser 30-stündige Debattenmarathon der Ampel-Politiker beweist, dass die Bürger auf der Hut sein müssen, um nicht über den Tisch gezogen werden. Die Scholz-Regierung verspricht viel und hält wenig – und ist mit Verboten schnell bei der Hand.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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