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Seit Jahren bastelt die Bundesregierung an einem “Rentenkonto für alle”, einem Portal für die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. Seit Februar 2021 gibt es sogar ein Gesetz dafür, jetzt startet der Probebetrieb, Mitte 2023 sollen alle ihre Rentenansprüche digital abrufen können.
„Das Online-Portal für die Digitale Rentenübersicht befindet sich aktuell im Aufbau“, heißt es auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Seit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungsverwaltung und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz digitale Rentenübersicht)“ am 11. Februar 2021 hat sich bislang nur wenig getan. Aber jetzt scheint langsam etwas zu passieren: „Bürgerinnen und Bürger werden im Online-Portal der Digitalen Rentenübersicht ab Sommer 2023 Informationen über ihre individuellen Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung digital abrufen können“, meldet die Deutsche Rentenversicherung. „Künftig können so Altersvorsorgeansprüche aus verschiedenen Systemen übersichtlich und zentral gebündelt eingesehen werden“, verspricht die Rentenkasse. Die Nutzung des Online-Portals werde für die Bürgerinnen und Bürger freiwillig, kostenfrei und einfach über das Internet möglich sein.
Rentenkonto für alle?
Ab Mitte 2023 sollen die Rentenversicherten, Rentnerinnen und Rentner zumindest die neue digitale Plattform nutzen können, um bereits bestehend digitale Serviceleistungen der Rentenkassen abzurufen. Das Portal soll diese Digitalangebote bündeln. Sie sollen digital Anträge stellen können, ein digitales Postfach bekommen plus Feedback-Funktion bekommen. Mit diesem Service ist Deutschland spät dran, denn in anderen Ländern wie Dänemark ist ein digitales Rentenkonto längst selbstverständlich.
Sozialabgaben einfach vergessen
Ob bei dem digitalen Rentenkonto auch alle Abzüge eingerechnet sind? Denn bis dato schaffen es selbst große Versorgungswerke wie die Metallrente oder das Versorgungswerk der Presse nicht, ihre Mitglieder darüber zu informieren, was an Abzügen in der Rente auf sie zukommt. Wer seine Auszahlungsmitteilung bekommt, erhält, wenn er Glück hat, noch einen Hinweis darauf, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind, nicht jedoch, wie viel das voraussichtlich sein wird. Das Versorgungswerk der Presse beispielsweise weist den Versicherten nur darauf hin, dass „aufgrund des Solidarprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beitragspflicht besteht“. Es helfe auch nichts, wenn „die Beiträge (während des Berufslebens) bereits aus sozialversicherungspflichtigen Einkünfte bezahlt wurden“. Dabei geht es nicht um einige Euros, sondern um Tausende. Ob das geplante „Rentenkonto für alle“ diese Minderung berücksichtigt? Vermutlich kaum. Was ist dann aber ein „Rentenkonto für alle“ wert? Die Antwort kann sich jeder selbst geben.
Netto ist nicht gleich brutto
Zumindest der Rentenbescheid über die gesetzliche Rente berücksichtigt Kranken- und Pflegebeiträge, so dass jeder weiß, was netto vom Brutto übrig bleibt. Bei allen anderen Mitteilungen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge allerdings fehlt das bislang, was das Bild natürlich verfälscht. Teilweise müssen Privat- und Betriebsrenten zusätzlich versteuert werden, wie beispielsweise bei der Metallrente. Denn Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Betriebsrente außerdem versteuern. Genau wie die gesetzliche Rente schrittweise steuerpflichtig wird, sind auch Betriebsrenten nach dem individuellen Steuersatz als Rentner/in steuerpflichtig. Zurzeit liegt der durchschnittliche Steuersatz im Rentenalter bei rund 15 Prozent. Der tatsächliche Steuersatz hängt indes von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Um die Netto-Betriebsrentenleistung zu bewerten, sollte deshalb auch abgeschätzt werden, wie hoch später der voraussichtliche Steuersatz individuell ausfallen wird und ab welchem Einkommen die geltenden Steuerfreibeträge voraussichtlich überschritten werden. Wie soll das ein „Rentenkonto für alle“ berücksichtigen?
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Kurz vor der Rente – und nun? Das Buch „Rentenplaner für Dummies“ hilft allen künftigen und seienden Rentner, sich in punkto Finanzen zurechtzufinden. Das klingt einfacher als es ist, ist aber kein Hexenwerk. Mit Ende 50, Anfang 60 fragen sich viele, ob Ihre Rente reicht und was auf Sie zukommt. Wer mit der Rente auskommen will, hat als Vorruheständler noch die Chance, an der Schraube zu drehen. Aber auch Rentner können noch etwas deichseln, um mit ihrer Rente besser über die Runde zu kommen.
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