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Bezugsgrößen in der Sozialversicherung
Wie errechnen sich die Bezugsgrößen in der Sozialversicherung?
Was heißt das konkret? Die Sozialmathematiker nehmen eine sogenannte „Bezugsgröße“ als Maßstab, die sich vom „Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung“ ableitet (definiert im § 18 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB)). Sie beziehen sich dabei auf das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, sprich für 2023 dann auf 2021. Für 2021 kommen sie auf ein Durchschnittsentgelt von 40.740 Euro pro Jahr oder 3.395 Euro pro Monat. Der GKV-Betriebsrentenfreibetrag entspricht einem Zwanzigstel (1/20) der bundeseinheitlichen Bezugsgröße in der Sozialversicherung. Somit ergibt sich folgende Rechnung: 3.395 ÷ 20 = 169,75 Euro. Wie hoch die Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in der Sozialversicherung 2023 (geplant) sind, schaut am besten bei der Seite Lohn-Info vorbei.
Klingt kompliziert, ist kompliziert – wer sich bei der Berechnung helfen lassen will, greift am besten auf den Rechner von „Stiftung Warentest“. Aber Vorsicht! Der Rechner beruht noch auf dem jetzt gültigen Freibetrag von 164,50 Euro – und wird vermutlich erst Anfang 2023 umgestellt.
Achtung! Wer freiwillig Versicherter ist in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, für den gilt dieser Freibetrag nicht.
Gesetzlich krankenversicherte Rentner müssen von ihrer gesetzlichen Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten, insgesamt mehr als elf Prozent der Bruttorente. Sie werden direkt von der Rente abgezogen. Das macht bei 1000 Euro Rente ein Minus von 113 Euro oder mehr sogar, ja nach Krankenkasse. Das heißt, unterm Strich bleiben einem Rentner von 1000 Euro weniger als 900 Euro Netto-Rente übrig. 2023 wird es noch mal mehr, denn Gesundheitsminister Karl Lauterbach will den Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkt erhöhen. Das heißt Betriebsrentner zahlen dann 14,6+1,6+3,4 = 19,6 Prozent Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.
Was gesetzlich krankenversicherte Rentner zahlen müssen
Bei Pflichtversicherten in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent. Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner bekommen eine Zuschuss von 7,3 Prozent, müssen den Gesamtbeitrag aber selbst abführen. Viele Einkünfte bleiben bei Pflichtversicherten beitragsfrei, anders bei freiwillig gesetzlich krankenversicherten Rentner. Bei freiwillig versicherten Rentnern wird der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent nur auf die „sonstigen“ Einkünfte angewendet. Dazu kommt aber immer der Zusatzbeitrag, der zurzeit im Schnitt bei 1,3 Prozent liegt. Ferner zahlen die Rentner noch den Pflegebeitrag in Höhe von 3,05 Prozent (Rentner mit Kindern) oder 3,4 Prozent (kinderlose Rentner). Quellen: GKV, Finanztip, Finanztest, VdK, Krankenkassen direkt
Sollte er darüber hinaus noch eine private Rentenversicherung abgeschlossen haben, so zahlt er dafür keine Beiträge. Das gilt aber nur, falls er in der Krankenkasse pflichtversichert ist. Wer in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert ist, zahlt auch für seine private Rentenversicherung – eine Kapitallebensversicherung beispielsweise – den immerhin ermäßigten Satz von 14 Prozent plus Zusatzbeitrag.
Versicherung plus Steuer
Brutto-Rente ist nicht gleich Netto-Rente – das gilt auch für die Steuer. Denn, zur Kranken- und Pflegeversicherung kommt noch die Steuer. Die Steuern sind nicht das Problem, aber die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Die Kranken- und Pflegeversicherung wird gleich bei der Auszahlung abgezogen und von der Rentenversicherung an die Krankenkasse weitergeleitet. Das ist die Hälfte des Krankenkassenbeitrags von 14,6 Prozent, somit 7,3 Prozent. Die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung trägt der Rentner allein – für kinderlose Rentner sind das 3,05 Prozent, für Rentner mit Kindern 3,4 Prozent.
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[…] Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung steigt um 0,3 Prozentpunkte auf künftig 1,6 Prozent. Das heißt, der Krankenkassenbeitrag erhöht sich somit insgesamt auf […]